Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/1195 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)

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21.7.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 193/133 BESCHLUSS (EU) 2015/1195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25) DER EZB-RAT — gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 33 — in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) (1) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten eingerichtet (nachfolgend das „PSPP“). Die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem PSPP ist im Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/57) (2) vorzusehen. (2) Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) erhält folgende Fassung: „d)   ‚Einkünfte der EZB aus Wertpapieren‘: die Nettoeinkünfte aus dem Erwerb seitens der EZB von Wertpapieren i) im Rahmen des SMP gemäß dem Beschluss EZB/2010/5; ii) im Rahmen des CBPP3 gemäß dem Beschluss EZB/2014/40; iii) im Rahmen des ABSPP gemäß dem Beschluss EZB/2014/45; und iv) im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmarkten (PSPP) gemäß dem Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) (*1). (*1)  Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2015 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2015/10) (ABl. L 121 vom 14.5.2015, S. 20).“." Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Frankfurt am Main am 2. Juli 2015. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI (1)  Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2015 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2015/10) (ABl. L 121 vom 14.5.2015, S. 20). (2)  Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/57) (ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 24).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.