Europäische Union

2004/727/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

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4.11.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 330/152 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 21. April 2004 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (2004/727/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2002 (I5- 0034/2003 — C5-0088/2004), in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0583/2003) (1), in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0583/2003), in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0145/2004), gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags, gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 (3), gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0228/2004), 1. erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002; 2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Der Generalsekretär Julian PRIESTLEY Der Präsident Pat COX (1)   ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1. (2)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (3)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. ENTSCHLIESSUNG des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2002 (I5-0034/2003 — C5-0088/2004), in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0583/2003) (1), in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0583/2003), in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0145/2004), gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags, gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 (3), gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0228/2004), 1. nimmt die Antworten zur Kenntnis, die der Präsident des Ausschusses der Regionen am 16. Dezember 2003 zu dem vom Ausschuss für Haushaltskontrolle am 26. November 2003 übersandten Fragenkatalog erteilt hat; 2. stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2002 die gleichen Unregelmäßigkeiten festgestellt hat wie das Amt für Betrugsbekämpfung (Ziffer 9.23); 3. erinnert daran, dass das Parlament dem Ausschuss der Regionen erst am 29. Januar 2004 für die Haushaltsführung 2001 die Entlastung erteilt hat (4) und dass das Parlament den Ausschuss der Regionen in Ziffer 21 der den Entlastungsbeschluss begleitenden Entschließung ferner aufgefordert hat, „(...) einen vollständigen Bericht über diesen Entlastungsbeschluss so rechtzeitig vorzulegen, dass er im Rahmen der Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 berücksichtigt werden kann; (...)“; 4. begrüßt die Einsetzung von Arbeitsgruppen, an denen Bedienstete des Organs und ein externer Berater mitwirken und die Lösungen für die verschiedenen, im Abschlussbericht von OLAF festgestellten strukturellen, administrativen und finanziellen Probleme prüfen und vorschlagen sollen; muss jedoch weiterhin davon überzeugt werden, dass sie zu wesentlichen Verbesserungen führen werden, solange die Verwaltungskultur die gleiche bleibt; weist darauf hin, dass eine grundlegende organisatorische Neugestaltung der Führungsebene und der Arbeitsmethoden nach dem Vorbild der Kommission in der Eurostat-Affäre und die Achtung des Internen Prüfdienstes wesentlich sind, um ein Klima der Reform und der Erneuerung zu schaffen; 5. erwartet die Bestätigung, dass der Ausschuss seinen Internen Prüfdienst mit den vom Parlament zugesagten A7- und B5-Stellen verstärkt hat, und wünscht eine Begründung für jede weitere Verzögerung bei den Einstellungsverfahren; 6. bekundet seine allgemeine Überraschung darüber, dass die Ergebnisse und Empfehlungen von OLAF abgetan werden, und weist darauf hin, dass eine wirkliche Reform nur dann in Angriff genommen werden kann, wenn man Fehler und Schwächen der Vergangenheit eingesteht; 7. weist darauf hin, dass seine Entschließung vom 29. Januar 2004 zum Ausschuss der Regionen (5) sehr kritisch ausfiel; bedauert die im OLAF-Bericht geschilderte Behandlung des Finanzkontrolleurs; 8. nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident des Ausschusses der Regionen am 17. Februar 2004 der Vorsitzenden des Ausschusses und der Berichterstatterin einen Arbeitsplan zur Verwaltungsreform übermittelt hat, der in den kommenden Monaten umgesetzt werden muss; weist schon jetzt darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahmen im Haushaltsentlastungsverfahren 2003 überprüft werden wird; erinnert daran, dass Verbesserungen so anzulegen sind, dass die erzielten Fortschritte gemessen werden können; 9. dankt dem EWSA und dem Ausschuss der Regionen für den Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes vom 26. Juni 2003 (6), wonach das Belliard-Gebäude am 31. Mai 2004 übergeben wird; erbittet Aufklärung darüber, warum der Finanzkontrolleur im Jahr 2002 keinen Prüfbericht vorgelegt hat; fragt, ob es 2002 erneut zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist; 10. kritisiert den Ausschuss der Regionen, weil er es versäumt hat, die Bediensteten des Finanzkontrolleurs zu ersetzen bzw. ihm die erforderlichen Informationen zur Durchführung eines Prüfberichts im Jahr 2002 zu geben; 11. nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Regionen den Standardbeschluss über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Interessen der Gemeinschaften übernehmen wird; 12. fordert den Ausschuss der Regionen auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um die völlige Unabhängigkeit des Internen Prüfers zu gewährleisten; 13. begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Präsidiums vom 10. Februar, seine Vorschriften über die Behandlung von Hinweisgebern („whistleblowers“) in Einklang mit den Regeln zu bringen, die gegenwärtig bei der Kommission in Kraft sind und die es ermöglichen, dass Informanten die Möglichkeit erhalten, sich auch an eine Stelle außerhalb ihres Organs zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre Anonymität gewahrt bleibt; 14. weist darauf hin, dass ein solcher Ansatz nur dann wirklich effektiv ist, wenn er den Bediensteten bekannt ist; ermutigt den Ausschuss der Regionen, dafür Sorge zu tragen, dass diese Information frei für seine Bediensteten verfügbar ist; 15. erinnert daran, dass das Präsidium des Ausschusses der Regionen den geschäfts-führenden Generalsekretär am 18. November 2003 aufgefordert hat zu klären, ob gegen Bedienstete Disziplinarverfahren eingeleitet werden sollten; kritisiert, dass einerseits diese Verwaltungsuntersuchung erst im April abgeschlossen werden soll, dass aber andererseits die Verwaltung bereits feststellen konnte, dass der Interne Prüfer keinesfalls eingeschüchtert und schikaniert wurde; 16. erinnert an seine oben genannte Entschließung vom 29. Januar 2004, insbesondere die Ziffer 22, in der unterstrichen wird, dass der Präsident des Ausschusses der Regionen gewährleisten muss, dass das Amt und die Person des Internen Prüfers geachtet und dessen Ratschläge ernst genommen werden; 17. nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Regionen 2003 eine neue Personalpolitik eingeführt hat; wird darauf in seinem Entlastungsbericht für das Haushaltsjahr 2003 zurückkommen; 18. stellt fest, dass der Ausschuss der Regionen im Jahr 2002 ca. 100 000 EUR für Studien ausgegeben hat; fragt, wie die Themen ausgewählt und die Studien verwandt wurden; fragt, ob die Nützlichkeit der Studien evaluiert wurde. (1)   ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1. (2)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1. (3)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (4)   ABl. L 57 vom 25.2.2004, S. 8. (5)  P5-TA(2004) 0048. (6)  Aufzeichnung für den Ausschuss für Haushaltskontrolle, Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes, 26. Juni 2003.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.