Europäische Union

2010/618/EU: Beschluss der Kommission vom 14. Oktober 2010 über die von den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor auf die Betriebsprämienregelung übertragenen Beträge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7042)

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15.10.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 271/18 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2010 über die von den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor auf die Betriebsprämienregelung übertragenen Beträge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7042) (Nur der englische, der französische, der griechische, der maltesische und der spanische Text sind verbindlich) (2010/618/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 103za, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 103n der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sind die Aufteilung der verfügbaren Gemeinschaftsmittel sowie die Haushaltsobergrenzen für die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor in Anhang Xb der genannten Verordnung festgesetzt. (2) Gemäß Artikel 103o der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 haben einige Mitgliedstaaten die Übertragung von Mitteln auf die Betriebsprämienregelung oder anschließende Änderungen ihrer nationalen Stützungsprogramme vorgesehen. (3) Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission (2) teilen die Mitgliedstaaten nachfolgende Übertragungen auf die Betriebsprämienregelung bis zum 1. Dezember vor dem Kalenderjahr der Anwendung der Betriebsprämienregelung mit. (4) Im Interesse der Klarheit und im Einklang mit Artikel 103za der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sollte die Kommission die von den Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mitgeteilten Beträge veröffentlichen. (5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die von den nationalen Stützungsprogrammen auf die Betriebsprämienregelung übertragenen Beträge für die Haushaltsjahre 2010-2013 sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Malta und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 14. Oktober 2010 Für die Kommission Dacian CIOLOŞ Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1. (2)   ABl. L 170 vom 30.6.2008, S. 1. ANHANG Von den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor auf die Betriebsprämienregelung übertragene Beträge (Haushaltsjahre 2010-2013) (EUR 1000) Haushaltsjahr 2010 2011 2012 2013 Bulgarien         Tschechische Republik         Deutschland         Griechenland 13 000 13 000 16 000 16 000 Spanien 19 507 142 749 142 749 142 749 Frankreich         Italien         Zypern         Litauen         Luxemburg 467 485 595 587 Ungarn         Malta 318 329 407 401 Österreich         Portugal         Rumänien         Slowenien         Slowakei         Vereinigtes Königreich 61 67 124 120

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.