Europäische Union

2011/344/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 30. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2014-04-26

Quellenkennung: 32011D0344. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

onsweise des Verkehrssystems an; der Strategieplan für das Verkehrswesen für den Zeitraum 2011-2015 wird einschließlich langfristiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Effizienz und Nachhaltigkeit vollständig umgesetzt. bb) Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um. cc) Portugal arbeitet weiter an der Verbesserung des Systems für die Verwaltung der Häfen, seiner wirtschaftspolitischen Regulierung und seiner Funktionsweise. dd) Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab. ee) Portugal schließt die Annahme der Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG ab und bringt zu diesem Zweck im Parlament entsprechende Rechtsvorlagen ein. ff) Die Regierung legt dem Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor. gg) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau, insbesondere durch die Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft des einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) und durch die weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen. hh) Nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch. ii) Die Regierung verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden und stellt sicher, dass das Modell für die Finanzierung der Wettbewerbsbehörde wirksam funktioniert. jj) Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Regelung zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung („cash accounting“) für die Mehrwertsteuer. kk) Portugal setzt das umfassende Programm zum Abbau überflüssiger Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstiger Bürokratielasten für die Wirtschaft weiter um. (9)  Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal folgende Maßnahmen ergreifen: a) Es wird sicherstellen, dass die Kapitalpuffer der Banken weiterhin angemessen bleiben und den neuen Vorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) über Eigenkapitalanforderungen entsprechen. b) Es wird die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten. c) Es wird an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität in Einklang mit den kürzlich geänderten EU-Beihilfevorschriften zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen. d) Es wird einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der entscheidend dazu beiträgt, Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft. e) Es wird die Aufsichtsorganisation der Bank von Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf EU-Ebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen. f) Es wird den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, sodass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können. g) Es wird die Umsetzung der Maßnahmen, die in den Plänen für die Umstrukturierung der mit staatlichen Kapitalhilfen unterstützten Banken festgelegt worden sind, weiterhin genau beobachten. h) Es wird die zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte aller drei staatseigenen Zweckgesellschaften einschließlich der beiden ausgewählten Dienstanbieter sicherstellen. i) Es wird die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten. j) Es wird vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen, weiterhin die Umsetzung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten überwachen, für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen und in Absprache mit der Bank von Portugal einen Strategieplan zum Abbau des Schuldenüberhangs der Unternehmen aufstellen, durch den die Neuzuweisung von Kapital an die produktiven Sektoren der Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die finanzielle Stabilität gefördert wird. k) Es wird die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass dieser möglichst wirkungsvoll funktioniert. l) Es wird, ausgehend von den vorgelegten Vorschlägen, die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern. m) Es wird weiterhin die Auswirkungen der verbesserten staatlich garantierten Kreditinstrumente auf die tatsächlich gewährten Zinssätze analysieren, sich die Bereitschaft erhalten, bei Bedarf Alternativmaßnahmen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger, transparenter und endkundenfreundlicher Preise staatlich garantierter Darlehen zu ergreifen und regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. n) Es wird eine Entwicklungsbank einrichten, um die Umsetzung der mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten Finanzierungsinstrumente im Programmierungszeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, sie vergibt keine direkten Kredite, sie kauft keine Staatsschuldtitel an, und sie vergibt keine Darlehen an den Staat. Das Geschäftsmodell und die Satzung der Entwicklungsbank werden so konzipiert, dass zusätzliche Lasten und Risiken für die öffentlichen Finanzen vermieden werden. ▼M6 (10)  Um die reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und eine nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten. ▼B Artikel 4 Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Portugal ein Sonderkonto bei der Banco de Portugal. Artikel 5 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Artikel 6 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ( 1 ) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. ( 2 ) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36). ( 3 ) Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22). ( 4 ) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.