Europäische Union
2010/169/: Beschluss der Kommission vom 19. März 2010 über die Nichtaufnahme von 2,4,4’-Trichloro-2’-hydroxydiphenylether in das in der Richtlinie 2002/72/EG enthaltene Unionsverzeichnis von Additiven, die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verwendet werden dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 1613) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
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