Europäische Union
96/77/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Januar 1996 zur Festlegung der Ernte- und Verarbeitungsbedingungen für Muscheln aus Gebieten, in denen die Werte für Lähmungen hervorrufende Toxine den in der Richtlinie 91/492/EWG des Rates festgelegten Gehalt überschreiten (Text von Bedeutung für den EWR)
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