Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/602 des Rates vom 5. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderungen der Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D0602. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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spezifischen Jahreskontingente aus der Europäischen Union nach Kolumbien, Ecuador oder Peru ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis   Kolumbien Ecuador Peru 100 t 120 t 450 t Bemerkung 4: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die aus der Europäischen Union nach Peru und aus Peru in die Europäische Union ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex ex 3826 Biodiesel: Monoalkylestergemische langkettiger Fettsäuren aus Nebenerzeugnissen pflanzlicher und tierischer Fette. Im Interesse größere Sicherheit gilt, dass unter Monoalkylester entweder Fettsäure-Methylester oder Fettsäure-Ethylester zu verstehen ist. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 20 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet Bemerkung 5: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die im Rahmen der folgenden länderspezifischen Jahreskontingente aus Kolumbien, Ecuador und Peru in die Europäische Union ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis. Jedoch dürfen Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 55 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet Kolumbien Ecuador Peru 15 000  t 15 000  t 15 000  t Werden innerhalb eines Jahres über 75 % der genannten Kontingentmengen genutzt, so wird der Unterausschuss die Mengen in Hinblick auf eine einvernehmliche Erhöhung überprüfen. Bemerkung 6: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die im Rahmen des folgenden Jahreskontingents aus Peru in die Europäische Union ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex ex 5607 50 und 5608 Bindfäden und Netze Herstellen aus Vormaterialien, die nicht zu der Position 5402 11 , 5402 19 oder 5402 20 gehören   HS-Einreihung Peru ex ex 5607 50 und 5608 650 t Über einen Zeitraum von 12 Jahren wird die Menge alle drei Jahre überprüft. Werden in einem 3-Jahreszeitraum über 75 % der genannten Kontingentsmenge jährlich genutzt, wird die Menge für den nächsten drei Jahreszeitraum erhöht, und zwar um die entsprechende Wachstumsrate der aus Peru in die Europäische Union ausgeführten Erzeugnisse der Kapitel 50 bis 63 oder um 5 %, je nachdem, welcher Wert höher ist. Diese Überprüfung erfolgt anhand der veröffentlichten Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat), sobald diese zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission veröffentlicht die geänderten Kontingente im Amtsblatt der Europäischen Union. Bemerkung 7: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die im Rahmen der folgenden länderspezifischen Jahreskontingente aus Kolumbien, Ecuador und Peru in die Europäische Union ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 6108 22 Slips und andere Unterhosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6112 31 Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, aus synthetischen Chemiefasern Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6112 41 Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6115 10 Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6115 21 Andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex, aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6115 22 Andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr, aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6115 30 Andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   6115 96 Andere, aus synthetischen Chemiefasern Herstellen aus Nylongarn oder Elastomergarnen der Positionen 5402 und 5404   HS-Position Kolumbien (in Tonnen) Ecuador (in Tonnen) Peru (in Tonnen) 6108 22 200 200 200 6112 31 25 25 25 6112 41 100 100 100 6115 10 25 25 25 6115 21 40 40 40 6115 22 15 15 15 6115 30 25 25 25 6115 96 175 175 175 Werden innerhalb eines Jahres über 75 % der genannten Kontingentmengen genutzt, so werden im Unterausschuss die Mengen in Hinblick auf eine einvernehmliche Erhöhung überprüft. Bemerkung 7a: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die aus Ecuador in die Europäische Union bzw. aus der Europäischen Union nach Ecuador ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) ex ex 6504 Panamahut aus Toquillastroh Herstellen, bei dem das verwendete Toquillastroh der Position 1401 ein Ursprungserzeugnis ist   Bemerkung 8: Die Ursprungsregeln für die nachstehenden Erzeugnisse nach der Anlage II gelten solange, wie die Europäische Union einen in der WTO gebundenen Zollsatz von 0 % für diese Erzeugnisse beibehält. Falls die Europäische Union die in der WTO gebundenen Zollsätze für diese Erzeugnisse erhöht, so verleiht die folgende Regel den im Rahmen der landesspezifischen Jahreskontingente aus Kolumbien, Ecuador und Peru in die Europäische Union ausgeführten Erzeugnisse Ursprungseigenschaft; dabei gilt Folgendes: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 7209  bis 7214 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl; Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet 7216  bis 7217 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl; Draht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet 7304  bis 7306 Rohre und Hohlprofile, aus Eisen oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet HS-Position Warenbezeichnung Kolumbien (Tonnen) Ecuador (Tonnen) Peru (Tonnen) 7209 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen 100 000 100 000 100 000 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen 100 000 100 000 100 000 7211 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen 100 000 100 000 100 000 7213 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 100 000 100 000 100 000 7214 Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden 100 000 100 000 100 000 7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 100 000 100 000 100 000 7217 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 50 000 50 000 50 000 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl 50 000 50 000 50 000 7305 Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4  mm, aus Eisen oder Stahl 50 000 50 000 50 000 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl 100 000 100 000 100 000 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl 50 000 50 000 50 000 Wird binnen eines Jahres 50 % eines Kontingents genutzt, erhöht sich die jährliche Menge für das folgende Jahr um 50 %. Grundlage für die Berechnung ist die Kontingentmenge des Vorjahrs. Diese Mengen sowie die Berechnungsgrundlage können auf Antrag einer Vertragspartei einvernehmlich geändert werden. Bemerkung 9: Die nachstehende Regel verleiht Erzeugnissen, die im Rahmen der folgenden länderspezifischen Jahreskontingente aus Kolumbien, Ecuador und Peru in die Europäische Union ausgeführt werden, die Ursprungseigenschaft: HS-Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (1) (2) (3) oder (4) 7321 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet 7323 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet HS-Position Kolumbien Ecuador Peru 7321 20 000  Einheiten 20 000  Einheiten 20 000  Einheiten 7323 50 000  t 50 000  t 50 000  t 7325 50 000  t 50 000  t 50 000  t Diese Mengen können auf Antrag einer Vertragspartei einvernehmlich geändert werden.“ ANHANG 3 „Anlage 5 WAREN, FÜR DIE BUCHSTABE b DER ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION ZU ARTIKEL 5 IN BEZUG AUF URSPRUNGSERZEUGNISSE KOLUMBIENS, ECUADORS ODER PERUS GILT 1.    Die Bedingungen nach Buchstabe b der Erklärung der Europäischen Union zu Artikel 5 in Bezug auf Ursprungserzeugnisse Kolumbiens, Ecuadors oder Perus gelten für die Bestimmung des Ursprungs der nachstehenden Erzeugnisse, die im Rahmen der folgenden Jahreskontingente aus Peru in die Europäische Union eingeführt werden: Kombinierte Nomenklatur 2024 und (falls erforderlich) TARIC-Codes Warenbezeichnung Tonnen 0303 54 10 Makrelen der Arten ‚Scomber scombrus‘ und ‚Scomber japonicus‘, gefroren 4 000 0303 59 10 Sardellen Engraulis-Arten, gefroren 120 0303 55 10 0303559010 Bastardmakrele der Arten ‚Trachurus trachurus‘, ‚scad‘ und ‚Caranx trachurus‘, gefroren 60 0307 43 91 0307 43 99 Kalmare der ‚Ommastrephes-Arten‘, ‚Nototodarus-Arten‘ und ‚Sepioteuthis-Arten‘, gefroren, auch ohne Schale (andere als ‚Ommastrephes Sagittatus‘) 4 200 0307 49 50 0307 49 80 Kalmare der ‚Ommastrephes‘-Arten, ‚Nototodarus‘-Arten und ‚Sepioteuthis‘-Arten, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, auch ohne Schale (andere als ‚Ommastrephes Sagittatus‘) 2 500 1604 15 11 Filets der Makrelen der Arten ‚Scomber scombrus‘ und ‚Scomber japonicus‘, zubereitet oder haltbar gemacht 2 000 1604 15 19 Makrelen der Arten ‚Scomber scombrus‘ und ‚Scomber japonicus‘, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (andere als fein zerkleinerte Makrelen oder Makrelenfilets) 800 1604 15 90 Makrelen der Art ‚Scomber australasicus‘, ganz oder in Stücken (andere als fein zerkleinert) 20 1604 16 00 Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken (andere als fein zerkleinert) 400 1604 20 40 Sardellen, zubereitet oder haltbar gemacht (andere als ganz oder in Stücken) 30 0307190010 0307291010 0307299010 0307492010 0307494010 0307495010 0307496010 0307498010 0307590010 0307790010 0307870010 0307880010 0307990010 1605 51 00 1605 52 00 1605531095 1605539095 1605 54 00 1605 55 00 1605 56 00 1605 57 00 1605590010 1605590090 Miesmuscheln, Schnecken und andere Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht (andere als Miesmuscheln der Mytilus- und der Perna-Arten) 500 2.    Die ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Erzeugnisse, die unter die Kontingente dieser Anlage fallen, enthalten den folgenden Wortlaut auf Englisch: ‚Product originating in accordance with Appendix 5 of Annex II‘. 3.    Die in dieser Anlage festgesetzten Kontingente werden nach dem sogenannten Windhund-Verfahren verwaltet. Für die Berechnung der in die Europäische Union ausgeführten Mengen sind die Einfuhren in die Europäische Union maßgeblich.“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/602/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.