Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/611 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 15. April 2015 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (EUCAP Sahel Niger/1/2015)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015D0611. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

18.4.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 101/61 BESCHLUSS (GASP) 2015/611 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. April 2015 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (EUCAP Sahel Niger/1/2015) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2012/392/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUCAP Sahel Niger zu fassen, einschließlich insbesondere des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters. (2) Das PSK hat am 6. Mai 2014 den Beschluss EUCAP Sahel Niger/2/2014 (2) zur Ernennung von Herrn Filip DE CEUNINCK zum Missionsleiter der EUCAP Sahel Niger vom 6. Mai 2014 bis zum 15. Juli 2014 erlassen. (3) Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/482/GASP (3) zur Verlängerung des Mandats der EUCAP Sahel Niger vom 16. Juli 2014 bis zum 15. Juli 2016 erlassen. (4) Das PSK hat am 24. Juli 2014 den Beschluss EUCAP Sahel Niger/3/2014 (4) zur Verlängerung des Mandats von Herrn Filip DE CEUNINCK als Missionsleiter der EUCAP Sahel Niger vom 16. Juli 2014 bis zum 15. Juli 2015 erlassen. (5) Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Filip DE CEUNINCK als Missionsleiter der EUCAP Sahel Niger für die Zeit vom 16. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2016 zu verlängern — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Mandat von Herrn Filip DE CEUNINCK als Missionsleiter der EUCAP Sahel Niger wird bis zum 15. Juli 2016 verlängert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. April 2015. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48. (2)  Beschluss EUCAP Sahel Niger/2/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 6. Mai 2014 zur Ernennung des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 136 vom 9.5.2014, S. 26). (3)  Beschluss 2014/482/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 31). (4)  Beschluss EUCAP Sahel Niger/3/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Juli 2014 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 267 vom 6.9.2014, S. 5).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.