Europäische Union

88/598/EWG: Beschluß des Rates vom 21. November 1988 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien

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Avis juridique important | 31988D0598 88/598/EWG: Beschluß des Rates vom 21. November 1988 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien Amtsblatt Nr. L 327 vom 30/11/1988 S. 0057 - 0057 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0190 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0190 BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 1988 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (88/598/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Zusatzprotokoll zu dem am 18. Januar 1977 in Brüssel unterzeichneten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (2) zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Zusatzprotokoll zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 des Protokolls (3) vorgesehene Notifizierung vor. Artikel 3 Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 21. November 1988. Im Namen des Rates Der Präsident Th. PANGALOS EWG:L327UMBA23.95 FF: 7UAL; SETUP: 01; Höhe: 450 mm; 37 Zeilen; 1431 Zeichen; Bediener: FJJ0 Pr.: C; Kunde: ................................ (1) ABl. Nr. C 290 vom 14. 11. 1988. (2) ABl. Nr. L 269 vom 27. 9. 1978, S. 2. (3) Siehe Seite 64 dieses Amtsblatts.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.