Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/367 des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2023 über die Verlängerung der Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware

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17.2.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 50/65 BESCHLUSS (EU) 2023/367 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 19. Januar 2023 über die Verlängerung der Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, — unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten, — gestützt auf Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, — gestützt auf den Beschluss 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19. April 1995 über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments (1), — gestützt auf den Beschluss (EU) 2022/480 des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die Mitgliederzahl und die Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware und die Festlegung des Gegenstands der Untersuchung (2), — gestützt auf Artikel 208 Absatz 11 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss einen Antrag auf Verlängerung seiner Mandatszeit gestellt hat, damit er sein Mandat vollständig und ordnungsgemäß erfüllen kann; 1.    beschließt, die Mandatszeit des Untersuchungsausschusses um drei Monate zu verlängern. Im Namen des Europäischen Parlaments Die Präsidentin R. METSOLA (1)   ABl. L 113 vom 19.5.1995, S. 1. (2)   ABl. L 98 vom 25.3.2022, S. 72.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.