Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1010 des Rates vom 27. April 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1010 4.5.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/1010 DES RATES vom 27. April 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der deutschen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ausscheidens von Herrn Thomas Eugen HABERMANN am 1. Mai 2026 wird der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen ab dem 1. Mai 2026 frei. (4) Die deutsche Regierung hat Herrn Christoph SCHNAUDIGEL, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Landrat des Landkreises Karlsruhe), als Mitglied des Ausschusses der Regionen ab dem 1. Mai 2026 für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen. (5) Infolge der Ernennung von Herrn Christoph SCHNAUDIGEL zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds ab dem 1. Mai 2026 frei. (6) Die deutsche Regierung hat Frau Ina LAUKÖTTER, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Landrätin des Kreises Gütersloh), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen ab dem 1. Mai 2026 für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben, werden im Ausschuss der Regionen ab dem 1. Mai 2026 für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, ernannt a) zum Mitglied: — Herr Christoph SCHNAUDIGEL (Landrat des Landkreises Karlsruhe) und b) zum stellvertretenden Mitglied: — Frau Ina LAUKÖTTER (Landrätin des Kreises Gütersloh). Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. PANAYIOTOU (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1010/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.