Europäische Union
Beschluss (EU) 2021/1359 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021D1359. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021293DE.01001001.doc.html text/html
- 32021D1359-b116035ac5bf9ddfa3fa.zip application/zip
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