Europäische Union

85/169/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 1985 mit der die Entscheidung 82/649/EWG der Kommission aufgehoben und festgestellt wird, daß das Gerät ,,Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" unter Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden kann

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Avis juridique important | 31985D0169 85/169/EWG: Entscheidung der Kommission vom 14. Februar 1985 mit der die Entscheidung 82/649/EWG der Kommission aufgehoben und festgestellt wird, daß das Gerät ,,Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" unter Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden kann Amtsblatt Nr. L 064 vom 05/03/1985 S. 0020 - 0020 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Februar 1985 mit der die Entscheidung 82/649/EWG der Kommission aufgehoben und festgestellt wird, daß das Gerät »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" unter Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden kann (85/169/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2290/83 der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Durchführung der Artikel 50 bis 59 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 (2), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Entscheidung 82/649/EWG der Kommission vom 10. September 1982 (3) hat die Kommission befunden, daß das Gerät »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden konnte, da festgestellt worden war, daß wissenschaftlich gleichwertige Geräte, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können, in der Gemeinschaft hergestellt wurden. Dies galt insbesondere für das von der Firma Fairlight Technische en Wetenschappelijke Apparaten BV, Jan Luykenstraat 23, 1007 AA Amsterdam, Niederlande, hergestellte Gerät »Serie 6000". Die vorgenannte Entscheidung wurde nach Konsultationen in der zu diesem Zweck eingesetzten Sachverständigengruppe getroffen. Aufgrund neuer Auskünfte, die der vorgenannten Sachverständigengruppe zugegangen sind, hat sich herausgestellt, daß Geräte, die für die gleichen Zwecke wie der »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" verwendet werden können, wie z. B. das Gerät »Serie 6000" der Firma Fairlight Technische en Wetenschappelijke Apparaten BV, das erst ab Januar 1980 auf dem Markt war, zum Zeitpunkt der Bestellung des »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" in der Gemeinschaft noch nicht hergestellt wurden. Somit war es gerechtfertigt, das Gerät »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560" unter Befreiung von den Einfuhrabgaben einzuführen. Die Entscheidung 82/649/EWG ist somit aufzuheben - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 (1) Das Gerät »Apollo - Tunable CO2 Laser, Modell 560", das Gegenstand des Antrages der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Februar 1982 ist, kann unter Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden. (2) Die Entscheidung 82/649/EWG wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 14. Februar 1985 Für die Kommission COCKFIELD Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 105 vom 23. 4. 1983, S. 1. (2) ABl. Nr. L 220 vom 11. 8. 1983, S. 20. (3) ABl. Nr. L 272 vom 22. 9. 1982, S. 22.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.