Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517) (Text von Bedeutung für den EWR )

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Quellenkennung: 32016D1945. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt. 5. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse A1 vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (neuer Code 79.05 ab 31. Dezember 2013) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt. 6. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse A vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind nur nach mindestens zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse A oder Bestehen einer Fahrprüfung auf einem Kraftrad dieser Art nach Erreichen des 21. Lebensjahres berechtigt, Krafträder mit einer Leistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg zu führen. 7. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit jeglicher Leistung zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Inhaber von nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen der Klasse B sind berechtigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Nutzleistung von mehr als 15 kW nur auf schwedischem Hoheitsgebiet zu führen, sofern der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt. 8. Führerscheininhaber, die ihren Führerschein der Klasse BE vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, sind berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3,5 t (neuer Code 79.06 ab 31. Dezember 2013) zu führen. Diese Fahrerlaubnis bleibt bis zum Ablauf des Führerscheins bestehen. Bei der Ausstellung eines neuen Führerscheins nach Entzug der Fahrerlaubnis ist der Inhaber gemäß der Richtlinie 2006/126/EG nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse BE zu führen. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Führerscheins in anderen Fällen als nach Entzug der Fahrerlaubnis bleiben frühere Rechte unberührt. IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSGESTELLTE MODELLE Modell Vereinigtes Königreich 1 (UK1) Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1976 bis Januar 1986 Beschreibung: längliches grünes Modell, gefaltet. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK1 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen A B, BE, C1, C1E 79 (≤ 8,25 t) 1 B B 78, BE 78, C1 78, C1E 78, 79 (≤ 8,25 t) 2 C B1 79 (≤ 425 kg)   D A   (E, F, G, H, J, K, L, M, N) —   Zusatzangaben: 1. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe A sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet. 2. Wie Inhaber eines Führerscheins der Gruppe A, jedoch nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung. Modell Vereinigtes Königreich 2 (UK2) Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1986 bis Juni 1990 Beschreibung: rosafarbenes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das so genannte Gegenstück. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK2 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen A B, BE, C1, C1E 1 B B 78, BE 78, C1 78, C1E 78 2 C A79 (≥ 550 kg) B1 79 3 D A   E AM, A1 4 (E, F, G, H, J, K, L, M, N) —   Zusatzangaben: 1. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe A sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet. 2. Wie Inhaber eines Führerscheins der Gruppe A, jedoch nur Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung. 3. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≥ 550 kg in beiden Fällen. 4. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von ≤ 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h. Modell Vereinigtes Königreich 3 (UK3) Ausgestellt in Großbritannien von Juni 1990 bis Dezember 1996 Beschreibung: rosa-grünes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das so genannte Gegenstück. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK3 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen A A   B1 A 79 (≥ 550 kg), B1 1 B B, C1E 2 BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   P AM, A1 3 B1 (Behindertenfahrzeuge) — 4 F, G, H, K, L     Zusatzangaben: 1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≥ 550 kg in beiden Fällen. 2. Inhaber von Führerscheinen der Gruppe A sind berechtigt, Fahrzeuge der Klassen D1 und D1E nicht für die gewerbliche Nutzung (nicht für berufliche Zwecke, keine direkt oder indirekt zahlenden Fahrgäste) und der Klasse C1E zu führen, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs 8,25 t nicht überschreitet. 3. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von ≤ 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h. 4. Nationale Klasse, für Behinderte konzipierte und gebaute Fahrzeuge mit einem Gewicht von ≤ 254 kg. Modell Vereinigtes Königreich 4 (UK4) Ausgestellt in Großbritannien von Januar 1997 bis März 2000 Beschreibung: rosa-grünes Modell, gefaltet. Nur bei einem Teil handelt es sich um den eigentlichen Führerschein, der Rest ist das so genannte Gegenstück. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK4 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 A1   A A   B1 A 79 (≥ 550 kg), B1 1 B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   P AM, A1 2 B1 (Behindertenfahrzeuge) F, G, H, K, P   3 Zusatzangaben: 1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≥ 550 kg in beiden Fällen. 2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von ≤ 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h. 3. Wurde nur für Personen ausgestellt, die bereits vor dem 12. November 1999 über diese Fahrerlaubnis verfügten. Die Ausstellungszeiträume der Modelle 4 und 5 überschneiden sich. Modell Vereinigtes Königreich 5 (UK5) Ausgestellt in Großbritannien von Juli 1998 bis ausschließlich 19. Januar 2013 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Das sogenannte „Gegenstück“, auf dem Verurteilungen wegen Verkehrsverstößen vermerkt sind, wird gesondert ausgestellt. Der Zeitraum, innerhalb dessen dieses Modell ausgestellt wurde, überschneidet sich mit dem Ausstellungszeitraum des Modells UK4, da das neue Modell schrittweise eingeführt wurde. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK5 (Großbritannien) Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 A1   A A   B1 A 79 (≥ 550 kg), B1 1 B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   P AM, A1 2 B1 (Behindertenfahrzeuge) F, G, H, K, P   3 Zusatzangaben: 1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≥ 550 kg in beiden Fällen. 2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von ≤ 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h. 3. Wurde nur für Personen ausgestellt, die bereits vor dem 12. November 1999 über diese Fahrerlaubnis verfügten. Modell Vereinigtes Königreich 6 (UK6) Ausgestellt in Nordirland vom 1. April 1999 bis ausschließlich 19. Januar 2013 Beschreibung: Plastikkartenmodell nach Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Das sogenannte „Gegenstück“, auf dem Verurteilungen wegen Verkehrsverstößen vermerkt sind, wird gesondert ausgestellt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK6 (Nordirland) Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 A1   A A   B1 A 79 (≥ 550 kg), B1 1 B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   P AM, A1 2 B1 (Behindertenfahrzeuge) —   F, G, H, K —   Zusatzangaben: 1. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A (dreirädrige Kraftfahrzeuge) oder Fahrzeuge der Klasse B1 (vierrädrige Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von ≥ 550 kg in beiden Fällen. 2. Beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Hubraum von ≤ 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h. Modell Vereinigtes Königreich 7 (UK7) Ausgestellt in Gibraltar vom 2. Dezember 1990 bis zum 15. Januar 1997 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 80/1263/EWG des Rates (2), 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK7 (Gibraltar) Entsprechende Klassen A A, B1 79 (≤ 400 kg) nur dreirädrige Fahrzeuge B B, B1 (nur vierrädrige Fahrzeuge) BE BE C C, C1 CE CE C1E C1 BE, C, C1E, CE, und — für Inhaber der Klasse D — D1E und DE D D, D1 DE DE (F, G, H, I, J, K) — Modell Vereinigtes Königreich 8 (UK8) Ausgestellt in Gibraltar vom 16. Januar 1997 bis zum 24. August 2006 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG, 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK8 (Gibraltar) Entsprechende Klassen A1 A1 A A B1 B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE (F, G, H, I, J, K) — Modell Vereinigtes Königreich 9 (UK9) Ausgestellt in Gibraltar seit 15. August 2006 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG, 6 Seiten. Wie bei Modell UK8, aber mit geänderter Vorderseite, die den Beitritt neuer Mitgliedstaaten widerspiegelt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells UK9 (Gibraltar) Entsprechende Klassen A1 A1 A A B1 B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE (F, G, H, I, J, K) — IN ISLAND AUSGESTELLTE MODELLE Modell Island 1 (ÍS1) Ausgestellt in Island vom 12. April 1960 bis 1981 Beschreibung: grünes Papier, laminiert, 2 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ÍS1 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A, B1 79 (≤ 400 kg)   B B, BE, C1, C1E, D1, D1E   C   1 D C, CE   E D, DE   Zusatzangaben: 1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung. Modell Island 2 (ÍS2) Ausgestellt in Island von 1981 bis zum 1. März 1988 Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ÍS2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A, B1 79 (≤ 400 kg)   B B, BE, C1, C1E, D1, D1E   C   1 D C, CE   E D, DE   Zusatzangaben: 1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung. Modell Island 3 (ÍS3) Ausgestellt In Island vom 1. März 1988 bis zum 31. Mai 1993 Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ÍS3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A, B1 79 (≤ 400 kg)   B B, BE, C1, C1E   C   1 D C, CE   E D, DE   Zusatzangaben: 1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung. Modell Island 4 (ÍS4) Ausgestellt In Island vom 1. Juni 1993 bis zum 14. August 1997 Beschreibung: rosafarbenes Papier, laminiert, 2 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ÍS4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A   B B, BE   C   1 D C, CE   E D, DE   Zusatzangaben: 1. Die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse C betrifft nur das berufliche Führen von Fahrzeugen der Klasse B und/oder E und ist in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG nicht von Bedeutung. Modell Island 5 (ÍS5) Ausgestellt in Island seit 15. August 1997 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ÍS5 Entsprechende Klassen A A B B BE BE C C CE CE D D DE DE IN LIECHTENSTEIN AUSGESTELLTE MODELLE Modell Liechtenstein 1 (FL1) Ausgestellt in Liechtenstein von 1978 bis 1993 Beschreibung: blaues Papiermodell, A5. Äquivalenztabelle Klassen des Modells FL1 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 — A2 A A B1 B (für berufliche Zwecke) B B BE BE — C1 — C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE F, G — Modell Liechtenstein 2 (FL2) Ausgestellt in Liechtenstein von 1993 bis April 2003 Beschreibung: blaues Papiermodell, A5. Äquivalenztabelle Klassen des Modells FL2 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 — A2 A A A2-79 (≤ 400 kg) B1 B B BE BE — C1 — C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE F, G — Modell Liechtenstein 3 (FL3) Ausgestellt in Liechtenstein seit April 2003 Beschreibung: Kreditkartenformat nach EU-Muster. Äquivalenztabelle Klassen des Modells FL3 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 — A2 A A B1 B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE F, G, M — IN NORWEGEN AUSGESTELLTE MODELLE Allgemeine Bemerkung zu allen Modellen: In allen norwegischen Führerscheinen ist der Text in „bokmål“ oder „nynorsk“ vorgedruckt. Beide Sprachformen sind gleichwertig. Die Wörter „førerkort“ und „Norge“ zeigen an, dass der Text in „bokmål“ geschrieben ist; „førarkort“ und „Noreg“ zeigen an, dass es sich um „nynorsk“ handelt. Modell Norwegen 1 (N1) Ausgestellt in Norwegen vom 23. April 1967 bis zum 31. März 1979 Beschreibung: dunkelgrüner Umschlag, Modell in Format A7, gefaltet, 6 Seiten. Auf der Vorderseite des Umschlags ist das Wort „Førerkort“ oder „Førarkort“ gedruckt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells N1 Entsprechende Klassen Klasse 1 AM, A1, B, BE Klasse 2 AM, A1, B, BE Klasse 3 AM, A Klasse 4 — Zusatzangaben: War der Führerschein am 2. April 1982 gültig und besaß eine Gültigkeit von zehn Jahren, so ist dieses Modell bis zum 100. Geburtstag des Inhabers gültig. Die norwegischen Behörden empfehlen Inhabern dieses Führerscheinmodells, es vor dem Führen eines Fahrzeugs im Ausland in das Modell N4 umzutauschen oder zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung oder einen internationalen Führerschein gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) mit sich zu führen. Modell Norwegen 2 (N2) Ausgestellt in Norwegen vom 1. April 1979 bis zum 1. März 1989 Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, eingeschlossen in durchsichtigen Kunststoff, 2 Seiten. In nach Juli 1985 ausgestellten Führerscheinen ist das Datum der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins für den Inhaber vermerkt („Første førerkort“). Äquivalenztabelle Klassen des Modells N2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A   A + „Klasse A gjelder bare lett motorsykkel“ AM, A1 1 B B 2 BE BE 3 C C   CE CE   D D   DE DE   A + „Klasse A gjelder bare beltemotorsykkel“ —   T —   Zusatzangaben: 1. Der Stempel mit dem einschränkenden Text befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins. 2. Die auf die Rückseite des Führerscheins gestempelte Fahrerlaubnis wurde mit dem 1. Januar 2002 ungültig. 3. Inhaber von Führerscheinen der Klassen 1 oder 2, die vor dem 1. April 1979 ausgestellt und später gegen das Modell N2 der Klasse BE umgetauscht wurden, sind zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klassen AM und A1 zu führen. Modell Norwegen 3 (N3) Ausgestellt in Norwegen vom 1. März 1989 bis zum 31. Dezember 1997 Beschreibung: leuchtend rosafarbenes und graues Papiermodell, eingeschlossen in durchsichtigen Kunststoff, 2 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells N3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A   A + „Klasse A gjelder bare lett motorsykkel“ AM, A1 1 A1 AM, A1 2 B B 3 BE BE 4 B1 B1   C C   CE CE   C1 C1 5 C1E C1E 5 D D   DE DE   D1 D1 6 D1E D1E 6 D2 D1   D2E D1E   A + „Klasse A gjelder bare beltemotorsykkel“ —   S —   T —   Zusatzangaben: 1. Der Stempel mit dem einschränkenden Text befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins. 2. Die Klasse A1 wurde zum 1. Januar 1997 eingeführt. 3. Die auf die Rückseite des Führerscheins gestempelte Fahrerlaubnis wurde mit dem 1. Januar 2002 ungültig. 4. Inhaber von Führerscheinen der Klassen 1 oder 2, die vor dem 1. April 1979 ausgestellt und später gegen das Modell N2 und/oder das Modell N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, sind zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. 5. Die Führerscheinklassen C1 und C1E wurden am 1. Januar 1997 eingeführt. 6. Die am 1. Januar 1997 eingeführten Klassen D1 und D1E ersetzten die 1989 eingeführten Klassen D2 und D2E. Modell Norwegen 4 (N4) Ausgestellt in Norwegen seit dem 1. Januar 1998 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells N4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A2, A   A1 AM, A1   B B   BE BE   B1 B1   C C   CE CE   C1 C1   C1E C1E   D D   DE DE   D1 D1   D1E D1E   M AM 1 S, T —   Zusatzangaben: 1. Die nationale Klasse M umfasst alle Kleinkrafträder gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG. Die Fahrerlaubnis kann auf zweirädrige Kleinkrafträder und auf drei-/vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Leermasse von nicht mehr als 150 kg beschränkt sein (M 145 oder M 146). Sie kann auch auf alle drei-/vierrädrigen Kleinkrafträder beschränkt sein (M 147). (1)  Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 1). (2)  Richtlinie 80/1263/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980 zur Einführung eines EG-Führerscheins (ABl. L 375 vom 31.12.1980, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.