Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1446 der Kommission vom 30. Juni 2026 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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schutzkoordinatoren und des Datenschutzbeauftragten der Kommission (1)   Die Datenschutzkoordinatoren der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien werden vor der Anwendung von Beschränkungen konsultiert. (2)   Die Datenschutzkoordinatoren der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien überprüfen vor der Anwendung von Beschränkungen, ob die Beschränkungen mit diesem Beschluss im Einklang stehen. (3)   Der Datenschutzbeauftragte der Kommission wird unverzüglich unterrichtet, wenn die Rechte einer betroffenen Person nach Maßgabe des vorliegenden Beschlusses beschränkt werden. Auf Anfrage erhält der Datenschutzbeauftragte der Kommission Zugang zu den erfassten Angaben und sonstigen Unterlagen, aus denen die zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände hervorgehen. (4)   Der Datenschutzbeauftragte der Kommission kann eine Überprüfung der Anwendung einer Beschränkung beantragen und wird schriftlich über das Ergebnis dieser Überprüfung unterrichtet. (5)   In jedem Fall, in dem eine Beschränkungen, auf die in Artikel 4 Absatz 1 Bezug genommen wird, zur Anwendung kommt, dokumentiert die Kommission die Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten der Kommission und der Datenschutzkoordinatoren und erfasst insbesondere, welche Informationen ihnen übermittelt werden. Artikel 11 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 30. Juni 2026 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj. (2)  Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/1925/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1446/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.