Europäische Union
Beschluss (EU) 2022/1024 des Rates vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf Änderungen der Anlage III jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Amtliche Ursprungsfassung
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Originaldateien und Anlagen
- L_2022172DE.01000901.doc.html text/html
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