Europäische Union

2009/253/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1945)

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21.3.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 75/15 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1945) (Nur der dänische, der englische, der französische, der griechische, der italienische, der niederländische, der slowenische und der spanische Text sind verbindlich) (2009/253/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31, nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit. (2) Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden. (3) Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt wurden. (4) Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, und vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) nicht finanziert werden kann. (5) Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, und des EGFL anerkannt werden, sind anzugeben. Dabei bleiben Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlichen mitgeteilt hat, unberücksichtigt. (6) Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht. (7) Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 6. Januar 2009 noch anhängig waren und Rechtsfragen betreffen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, oder des EGFL erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Slowenien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 19. März 2009 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103. (2)   ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. ANHANG Haushaltsposten 6 7 0 1 MS Maßnahme HHJ Gründe für die Berichtigung Art % Währung Betrag Bereits abgezogene Beträge Finanzielle Auswirkungen BE Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2004 Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker pauschal 2,00 EUR –2 752 373,87 0,00 –2 752 373,87 BE Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2005 Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker pauschal 2,00 EUR –3 348 166,37 0,00 –3 348 166,37 BE Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2006 Unzureichende Laborkontrollen bei Zucker pauschal 2,00 EUR –1 096 253,86 0,00 –1 096 253,86 BE Obst und Gemüse — operationelle Programme 2005 Nicht erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit umweltgerechter Verpackung und MwSt punktuell   EUR –1 189 054,23 0,00 –1 189 054,23 BE Obst und Gemüse — operationelle Programme 2006 Nicht erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit umweltgerechter Verpackung und MwSt punktuell   EUR – 535 735,88 0,00 – 535 735,88 BE INSGESAMT –8 921 584,21 0,00 –8 921 584,21 CY Weinbau — Umstrukturierung 2005 Überzahlte Beträge an einzelne Erzeuger punktuell   CYP –2 094,55 0,00 –2 094,55 CY INSGESAMT –2 094,55 0,00 –2 094,55 DK Ackerkulturen 2003 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 5,00 DKK –16 820 597,23 0,00 –16 820 597,23 DK Ackerkulturen 2003 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 10,00 DKK –48 235 864,52 0,00 –48 235 864,52 DK Ackerkulturen 2003 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 5,00 DKK – 180 971 473,05 0,00 – 180 971 473,05 DK Ackerkulturen 2004 Mängel bei einer Schlüsselkontrolle: Fernerkundung pauschal 2,00 DKK –6 594 611,09 0,00 –6 594 611,09 DK Ackerkulturen 2004 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 5,00 DKK – 199 488 578,07 0,00 – 199 488 578,07 DK Ackerkulturen 2004 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 10,00 DKK –48 736 215,92 0,00 –48 736 215,92 DK Ackerkulturen 2005 Mängel bei einer Schlüsselkontrolle: Fernerkundung pauschal 2,00 DKK –1 987 122,96 0,00 –1 987 122,96 DK Ackerkulturen 2005 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 5,00 DKK – 201 721 301,02 0,00 – 201 721 301,02 DK Ackerkulturen 2005 Mängel bei der Kontrolle stillgelegter Flächen pauschal 10,00 DKK –45 156 517,78 0,00 –45 156 517,78 DK INSGESAMT – 749 712 281,64 0,00 – 749 712 281,64 ES Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2005 Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation punktuell   EUR –78 111,82 0,00 –78 111,82 ES Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2006 Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation punktuell   EUR –79 222,56 0,00 –79 222,56 ES Obst und Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten 2007 Nichtanerkennung eines Kriteriums einer Erzeugerorganisation punktuell   EUR –39 411,30 0,00 –39 411,30 ES Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung 2003 Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben punktuell   EUR –2 415,00 0,00 –2 415,00 ES Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung 2004 Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben punktuell   EUR – 102 075,02 0,00 – 102 075,02 ES Tierprämien — Schaf- und Ziegenfleischerzeugung 2005 Neuberechnung der Berichtigung aufgrund der neuesten verfügbaren Finanzangaben punktuell   EUR –95 914,93 0,00 –95 914,93 ES INSGESAMT – 397 150,63 0,00 – 397 150,63 FR Unregelmäßigkeiten   Erstattung wegen falscher Anwendung der 50/50-Regel     EUR 265 473,73 0,00 265 473,73 FR Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft 2005 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen pauschal 2,00 EUR – 959 937,85 0,00 – 959 937,85 FR Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft 2005 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen punktuell   EUR – 148 951,85 0,00 – 148 951,85 FR Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft 2006 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen pauschal 2,00 EUR – 838 194,08 0,00 – 838 194,08 FR Nahrungsmittelhilfe innerhalb der Gemeinschaft 2006 Nichteinhaltung der Zahlungsfristen. Fehlende Sanktionen punktuell   EUR – 340 621,43 0,00 – 340 621,43 FR INSGESAMT –2 022 231,48 0,00 –2 022 231,48 GB Ausfuhrerstattungen 2003 Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt pauschal 5,00 GBP – 890 012,69 0,00 – 890 012,69 GB Ausfuhrerstattungen 2004 Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen pauschal 5,00 GBP –2 291 169,57 0,00 –2 291 169,57 GB Ausfuhrerstattungen 2004 Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen pauschal 10,00 GBP –43 131,68 0,00 –43 131,68 GB Ausfuhrerstattungen 2005 Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen pauschal 5,00 GBP –3 395 655,55 0,00 –3 395 655,55 GB Ausfuhrerstattungen 2005 Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen pauschal 10,00 GBP –68 291,82 0,00 –68 291,82 GB Ausfuhrerstattungen 2006 Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt; unzureichende Ausgangsbescheinigungen pauschal 5,00 GBP –2 291 169,57 0,00 –2 291 169,57 GB Ausfuhrerstattungen 2006 Nicht-Anhang-I-Waren — unzureichende Überprüfung der Rezepturen pauschal 10,00 GBP –68 291,82 0,00 –68 291,82 GB Ausfuhrerstattungen 2007 Inkorrekte Risikoanalyse — geringerer Kontrollsatz nicht gerechtfertigt pauschal 5,00 GBP – 247 225,73 0,00 – 247 225,73 GB INSGESAMT –9 294 948,43 0,00 –9 294 948,43 GR Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I 2004 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR – 160 378,12 0,00 – 160 378,12 GR Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I 2005 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR – 104 574,50 0,00 – 104 574,50 GR Ausfuhrerstattungen — Nicht-Anhang-I 2006 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR –10 276,40 0,00 –10 276,40 GR Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2004 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR – 838 787,30 0,00 – 838 787,30 GR Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2005 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR –99 948,50 0,00 –99 948,50 GR Ausfuhrerstattungen — Zucker und Isoglukose 2006 Unzureichende Kontrollen. Risiko ungerechtfertigter Zahlungen. Unzuverlässige Daten zu ausgeführten Zuckermengen pauschal 10,00 EUR –69 462,90 0,00 –69 462,90 GR INSGESAMT –1 283 427,72 0,00 –1 283 427,72 IE Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU 2003 Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend pauschal 2,00 EUR – 824 680,26 0,00 – 824 680,26 IE Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU 2004 Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend pauschal 2,00 EUR – 916 724,78 0,00 – 916 724,78 IE Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU 2005 Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend pauschal 2,00 EUR – 653 050,12 0,00 – 653 050,12 IE Ausfuhrerstattungen & Nahrungsmittelhilfe außerhalb der EU 2006 Mängel bei der Risikoanalyse. Qualität und Anzahl physischer Kontrollen unzureichend pauschal 2,00 EUR –46 017,73 0,00 –46 017,73 IE INSGESAMT –2 440 472,89 0,00 –2 440 472,89 IT Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen 2004 Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts pauschal 5,00 EUR – 226,54 0,00 – 226,54 IT Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen 2005 Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts pauschal 5,00 EUR –1 632,44 0,00 –1 632,44 IT Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen 2006 Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts pauschal 5,00 EUR – 857,69 0,00 – 857,69 IT Andere Direktbeihilfen — Seidenraupen 2007 Unzureichende Verwaltungskontrollen bei Beihilfeanträgen und unzureichende Kontrolle des Mindestgewichts pauschal 5,00 EUR –1 625,77 0,00 –1 625,77 IT INSGESAMT –4 342,44 0,00 –4 342,44 SI Direktzahlungen 2005 Mängel bei Schlüsselkontrollen: Kontrollansatz, -techniken und -instrumente inkorrekt pauschal 5,00 SIT – 175 559 567,33 0,00 – 175 559 567,33 SI Direktzahlungen 2006 Mängel bei Schlüsselkontrollen: Kontrollansatz, -techniken und -instrumente inkorrekt pauschal 5,00 SIT – 180 027 349,79 0,00 – 180 027 349,79 SI INSGESAMT – 355 586 917,12 0,00 – 355 586 917,12

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.