Europäische Union

82/7/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1981 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31982D0007. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 31982D0007 82/7/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1981 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 005 vom 09/01/1982 S. 0018 - 0018 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 9. Dezember 1981 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) (82/7/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 81/528/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, gestützt auf die Entscheidung 81/598/EWG des Rates vom 27. Juli 1981 über die Höhe der in der Richtlinie 72/159/EWG über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe vorgesehenen Zinsvergütung in Irland (3), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Die irische Regierung hat am 7. Oktober 1981 gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG die Regelung betreffend die Gewährung eines Zinszuschusses an bestimmte Kategorien von Landwirten mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der genannten Mitteilung die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen erfuellen. Die genannte Regelung betreffend die Gewährung eines Zinszuschusses an bestimmte Kategorien von Landwirten entspricht den Bedingungen der Richtlinie 72/159/EWG und der Entscheidung 81/598/EWG. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der am 7. Oktober 1981 mitgeteilten Regelung betreffend die Gewährung eines Zinszuschusses an bestimmte Kategorien von Landwirten weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet. Brüssel, den 9. Dezember 1981 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1. (2) ABl. Nr. L 197 vom 20. 7. 1981, S. 41. (3) ABl. Nr. L 220 vom 6. 8. 1981, S. 27.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.