Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517) (Text von Bedeutung für den EWR )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2016-11-09

Quellenkennung: 32016D1945. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 5“ ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im Inland zu führen. 4. Der Inhaber eines ursprünglich vor dem 1. Dezember 1954 ausgestellten Führerscheins der „Klasse 2“, „Klasse 4“ oder „Klasse 5“ ist berechtigt, Fahrzeuge der unbeschränkten Klasse A zu führen. 5. Wurde ein Führerschein der „Klasse 1“ vor dem 1. April 1957 ausgestellt, so ist der Inhaber nur berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu führen. 6. Wurde ein Führerschein der „Klasse 2“ vor dem 1. Dezember 1954 ausgestellt, ist der Inhaber berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B 79 zu führen. 7. Hat ein Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 2“, „Klasse 3“, „Klasse 4“ oder „Klasse 5“ oder gemäß § 6 StVZO oder § 85 StVZO diesen vor dem 1. April 1980 erworben, so ist er zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. 8. Die „Klasse BE“ gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3 500  kg (Code 79.06). 9. Die Klassen A1 und A sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03). Modell Deutschland 4 (D4) Ausgestellt in der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Juni 1982 bis zum 2. Oktober 1990 Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, 4 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells D4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A1, A2, A 4 B AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3, 5, 6 C AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C 1, 3, 5, 6 D AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, D 1, 5, 6 BE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3, 5, 6 CE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 5, 6 DE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, D, DE 1, 5, 6 Zusatzangaben: Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen. 1. Hat der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse C“, „Klasse CE“, „Klasse D“ und „Klasse DE“ sein 50. Lebensjahr vor dem 1. Januar 2000 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 31. Dezember 2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem 1. Januar 2001 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31. Dezember 1999, hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre. 2. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse B“ und der „Klasse BE“ ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E > 12 t, L ≤ 3) (= nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen. 3. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse B“ und der „Klasse BE“ ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einem Höchstgewicht von bis zu 7,5 t im Inland zu führen. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse C“ ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im Inland zu führen. 4. Die „Klasse A1“ gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05). 5. Die Klassen A1 und A sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03). 6. Die „Klasse BE“ gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3 500  kg (Code 79.06). Modell Deutschland 5 (D5) Ausgestellt in Deutschland vom 1. April 1986 bis zum 31. Dezember 1998 Beschreibung: leuchtend rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells D5 Entsprechende Klassen Anmerkungen 1 AM, A1, A2, A 2, 7 1a AM, A1, A2, A 7 1b AM, A1 7 2 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 1, 3, 5, 8, 9 3 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 3, 4, 5, 8, 9 4 AM 6 5 AM   Zusatzangaben: Die Führerscheine können sehr spezifische und begrenzte weitere Fahrerlaubnisse enthalten, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind. Sollte dieser seltene Fall auftreten, ist die deutsche Ausstellungsbehörde zu kontaktieren, wenn Zweifel bezüglich des Umfangs einer bestimmten Fahrerlaubnis bestehen. 1. Hat der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 2“ sein 50. Lebensjahr vor dem 31. Dezember 1999 vollendet, war die Fahrerlaubnis nur bis zum 1. Januar 2000 gültig. Hat dieser Führerscheininhaber seinen Führerschein vor dem oder am 1. Januar 2001 gegen ein neues Modell umgetauscht, gelten die Gültigkeitsdauer und die Häufigkeit der ärztlichen Untersuchungen des neuen Modells. Vollendet ein Führerscheininhaber sein 50. Lebensjahr nach dem 31. Dezember 1999, hat er seinen Führerschein spätestens an seinem 50. Geburtstag gegen ein neues Modell umzutauschen; danach beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre. 2. Wurde ein Führerschein der „Klasse 1“ des Modells D1 vor dem 1. April 1954 (vor dem 1. Oktober 1960 im Saarland) erworben, so ist der Inhaber berechtigt, Fahrzeuge der Klasse B zu führen. Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein Modell D1 ausgestellt wurde, das später gegen ein Modell D5 umgetauscht wurde. 3. Wurde ein Führerschein der „Klasse 2“ oder „Klasse 3“ des Modells D1 vor dem 1. Dezember 1954 (vor dem 1. Oktober 1960 im Saarland) erworben, so ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A zu führen. Wurde ein Führerschein der „Klasse 2“ oder der „Klasse 3“ nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1. April 1980 erworben, so ist der Inhaber zusätzlich berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen. Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein Modell D1 ausgestellt wurde, das später gegen ein Modell D5 umgetauscht wurde. 4. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 3“ ist ebenfalls berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse CE 79 (C1E > 12 t, L ≤ 3) (= nicht mehr als drei Achsen insgesamt) zu führen. 5. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 3“ ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste mit einer Höchstmasse von bis zu 7,5 t im Inland zu führen. Der Inhaber eines Führerscheins der „Klasse 2“ ist berechtigt, Kraftomnibusse ohne Fahrgäste im Inland zu führen. 6. Wurde ein Führerschein der „Klasse 4“ des Modells D1 vor dem 1. Dezember 1954 (vor dem 1. Oktober 1960 im Saarland) ausgestellt, so handelt es sich nicht nur um eine nationale Klasse, sondern um eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge folgender Klassen: A, B. Wurde ein Führerschein der „Klasse 4“ nach den vorstehend genannten Daten, aber vor dem 1. April 1980 erworben, so ist der Inhaber berechtigt, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen. Das Vorstehende gilt für Modell D5 nur, wenn für den gleichen Inhaber vor dem jeweiligen Datum ein Modell D1 ausgestellt wurde, das später gegen ein Modell D5 umgetauscht wurde. 7. Die „Klasse A1“ gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05). 8. Die Klassen A1 und A sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse nicht mehr als 750 kg beträgt (Code 79.04). 9. Die „Klasse BE“ gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3 500  kg (Code 79.06). Modell Deutschland 6 (D6) Ausgestellt in Deutschland vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 Beschreibung: Plastikkartenmodell nach Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells D6 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 AM, A1 1 A (beschränkt) AM, A1, A2   A AM, A1, A2, A   B AM, A1, A, B 2 BE AM, A1, A, B, BE 2, 3 C1 AM, A1, A, B, C1 2 C1E AM, A1, A, B, BE, C1, C1E 2, 3 C AM, A1, A, B, C1, C 2 CE AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE 2, 3 D1 AM, A1, A, B, D1 2 D1E AM, A1, A, B, BE, D1, D1E 2, 3 D AM, A1, A, B, D1, D 2 DE AM, A1, A, B, BE, D1, D1E, D, DE 2, 3 M AM   S AM   Zusatzangaben: 1. Die „Klasse A1“ gilt auch für Krafträder der Klasse A1 mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,1 kW/kg (Code 79.05). 2. Die Klassen A1 und A sind beschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge (Code 79.03) und dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger, deren zulässige Höchstmasse nicht mehr als 750 kg beträgt (Code 79.04). 3. Die „Klasse BE“ gilt auch für Fahrzeuge der Klasse BE mit einer zulässigen Höchstmasse des Anhängers von mehr als 3 500  kg (Code 79.06). IN ESTLAND AUSGESTELLTE MODELLE Modell Estland 1 (EST1) Ausgestellt in Estland vom 1. November 1999 bis zum 30. September 2004 Beschreibung: Rosafarbener Führerschein aus synthetischem Papier (TESLIN, ISO 9002:1994), vollständig von Sicherheitskunststoff umhüllt. Die Folie weist ein netzartiges Sicherheitsmuster auf. Auf der Rückseite trägt die Plastikumhüllung die Prägung „EST“ und sechs Wellenlinien. Die Angaben sind gedruckt, das Foto ist gescannt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells EST1 Entsprechende Klassen Anmerkungen — AM   A1 A1   A A2 1 A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   (R) —   (T) —   1. Bei Klasse A sollte die maximale Leistung nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen. Zusatzangaben: Beschränkungen (in kodierter Form): 1 — Brille oder Kontaktlinsen erforderlich; 2 — Hörgerät erforderlich; 3 — gültig für von Hand zu führende Fahrzeuge; 4 — maximale Leistung bei Klasse A sollte nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen; 5 — Automatikgetriebe. Das Wort „ESMANE“ auf der Vorderseite unten (Mitte) gibt an, dass es sich bei dem Führerscheininhaber um einen Fahranfänger handelt; die Gültigkeitsdauer eines solchen Führerscheins ist auf zwei Jahre begrenzt. Modell Estland 2 (EST2) Ausgestellt in Estland vom 1. Oktober 2004 bis zum 7. September 2008 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Die Führerscheinkarte ist aus Kunststoff mit einem rosafarbenen Hintergrundmuster, das für den estnischen Führerschein charakteristisch ist. Personenbezogene Angaben (einschließlich digitales Lichtbild und Unterschrift des Karteninhabers) sind mittels Lasertechnik aufgebracht. Äquivalenztabelle Klassen des Modells EST 2 Entsprechende Klassen Anmerkungen — AM   A1 A1 1 A A2   A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   (R) —   (T) —   1. Bei Klasse A sollte die maximale Leistung nicht mehr als 25 kW oder 0,16 kW/kg betragen. Zusatzangaben: Beschränkungen (in kodierter Form): 101 — Vorläufiger Führerschein. Fahranfänger müssen die Abbildung eines grünen Ahornblattes auf den Fahrzeugfenstern anbringen (vorne und hinten), wenn es sich bei ihrem Führerschein um einen vorläufigen Führerschein (für 2 Jahre) handelt. Die Geschwindigkeit ist auf 90 km/h begrenzt. 102 — Klassen, deren Inhaber nur während seines Wehrdienstes über eine Fahrerlaubnis verfügt. 103 — Klasse D. Der Fahrer ist ausschließlich zum Führen von Oberleitungsbussen berechtigt. 105 — Krafträder mit einer maximalen Leistung von 25 kW oder einer effektiven Motorleistung von maximal 0,16 kW/kg. 106 — Klasse D. Beschränkt auf Strecken von 50 km. Modell Estland 3 (EST3) Ausgestellt in Estland seit dem 8. September 2008 Beschreibung: Identisch mit Modell 2, bis auf die Angaben „Driving Licence“ und „Permis de conduire“, die auf der Vorderseite neben dem Wort „JUHILUBA“ hinzugefügt werden. Äquivalenztabelle Klassen des Modells EST 3 Entsprechende Klassen Anmerkungen AM AM   A1 A1   A A2 1 A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   (R) —   (T) —   IN GRIECHENLAND AUSGESTELLTE MODELLE Modell Griechenland 1 (GR1a) Ausgestellt in Griechenland bis zum 11. Januar 1987 Beschreibung: Blau und gelb, schwarze Schrift. Klassen Β, Γ, Δ, Ε, 12 Seiten. Modell Griechenland 1 (GR1b) Ausgestellt in Griechenland bis zum 11. Januar 1987 Beschreibung: Rosafarben und gelb, schwarze Schrift Klasse A, 8 Seiten. Bis zum 30. Januar 1985 beinhalteten die Führerscheine aller Klassen (Β, Γ, Δ, Ε) auch eine Fahrerlaubnis für die Klasse AM. Ab diesem Datum bis zum 18. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt. Äquivalenztabelle Klassen der Modelle GR1a und GR1b Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A1, A2, A   B AM, B1, B   E BE 1 Γ C1, C   E BE, C1E, CE 1 Δ D1, D   E BE, D1E, DE 1 Zusatzangaben: Unter Punkt 4b wird für diese Modelle zwar eine bestimmte Gültigkeitsdauer angegeben, diese wurde jedoch durch den Präsidentialerlass 255/1984 bis zum Alter von 65 Jahren verlängert. 1. Klasse E war eine separate Klasse, jedoch nur in Verbindung mit dem Führerschein einer anderen Klasse gültig. Modell Griechenland 2 (GR2) Ausgestellt in Griechenland vom 12. Januar 1987 bis zum 31. März 1997 Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift, 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells GR2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A1, A2, A   B B1, B   E BE 1 Γ/C C1, C   E BE, C1E, CE 1 Δ/D D1, D   E BE, D1E, DE 1 Zusatzangaben: Vom 30. Januar 1985 bis zum 18. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt. 1. Klasse E war eine separate Klasse, jedoch nur in Verbindung mit dem Führerschein einer anderen Klasse („B“ oder „Γ“ oder „Δ“) gültig. Modell Griechenland 3 (GR3) Ausgestellt in Griechenland vom 1. April 1997 bis zum 30. April 2001 Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift. 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells GR3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A/A1 AM, A1   A/A AM, A1, A2, A   B/B1 B1   B/B B1, B 1 BE BE   Γ1/C1 C1   Γ1E/C1E BE, C1E   Γ/C C1, C   ΓΕ/CE BE, C1E, CE   Δ1/D1 D1   Δ1E/D1E BE, D1E   Δ/D D1, D   ΔΕ/DE BE, D1E, DE   Zusatzangaben: Vom 30. Januar 1985 bis zum 18. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt. 1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, sind Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1 oder B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse A mit Code 79.03 eingegeben werden. Modell Griechenland 4 (GR4) Ausgestellt in Griechenland vom 1. Mai 2001 bis zum 18. Januar 2009 Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift. 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells GR4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A/A (≤ 25 kW und ≤ 0,16 kW/kg), A/A AM, A1   A/A AM, A1, A2, A   B B1, B 1 BE BE   Γ1/C1 C1   Γ1E/C1E BE, C1E   Γ/C C   ΓΕ/CE BE, C1E, CE   Δ1/D1 D1   Δ1E/D1E BE, D1E   Δ/D D1, D   ΔΕ/DE BE, D1E, DE   Zusatzangaben: Vom 30. Januar 1985 bis zum 18. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt. 1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, sind Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1 oder B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse A mit Code 79.03 eingegeben werden. Modell Griechenland 5 (GR5) Ausgestellt in Griechenland vom 19. Januar 2009 bis zum 18. Januar 2013 Beschreibung: rosafarben mit schwarzer Schrift. Abmessungen: Breite: 85,6 mm, Höhe: 54 mm (Dicke: 0,75 mm). Neue Führerscheine werden nach internationalen Qualitätsnormen (ISO) und gemäß den technischen Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/126/EG in Form einer Plastikkarte hergestellt. Auf der Vorderseite (linke Ecke) ist diese durch ein Hologramm gesichert. Die Schriftzeichen werden mittels Mikrodruck und optisch variabler Farbe (OVI) auf einem sicher gestalteten Hintergrund aufgebracht. Dual-Image-Technik und fühlbare Sicherheitsmerkmale sollen ebenfalls verwendet werden. Auf der Rückseite ist die Karte durch ein 3D-Hologramm und einen speziellen Hintergrund mit exklusiven Bildern und sich überschneidenden Linien gesichert. Unter UV-Licht ist der Aufdruck beider Seiten sichtbar; dies beeinträchtigt jedoch die Qualität der Führerscheinkarte in keiner Weise. Äquivalenztabelle Klassen des Modells GR5 Entsprechende Klassen Anmerkungen A/A (≤ 25 kW und ≤ 0,16 kW/kg), A/A AM, A1   A/A AM, A1, A2, A   B B1, B 1 BE BE   Γ1/C1 C1   Γ1E/C1E BE, C1E   Γ/C C1, C   ΓΕ/CE BE, C1E, CE   Δ/D D1, D   ΔΕ/DE BE, D1E, DE   Zusatzangaben: Vom 30. Januar 1985 bis zum 18. Januar 2013 wurde die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ausschließlich durch von der griechischen Verkehrspolizei ausgestellte separate Führerscheine erteilt. 1. Gemäß der Richtlinie 91/439/EWG, die durch den Präsidentialerlass 19/1995 in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird, sind Inhaber eines Führerscheins der Klassen B1 oder B berechtigt, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge zu führen. Somit kann die Klasse A mit Code 79.03 eingegeben werden. IN SPANIEN AUSGESTELLTE MODELLE Modell Spanien 1 (E1) Ausgestellt in Spanien vom 27. Juni 1997 bis zum 1. November 2004 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit sechs Seiten gemäß Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells E1 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 — A2 A A — B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE Modell Spanien 2 (E2) Ausgestellt in Spanien vom 2. November 2004 bis zum 7. Dezember 2009 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells E2 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 — A2 A A — B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE (btp) — Modell Spanien 3 (E3) Ausgestellt in Spanien seit 8. Dezember 2009 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang I Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG. Äquivalenztabelle Klassen des Modells E3 Entsprechende Klassen AM AM A1 A1 A2 A2 A A — B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE (btp) — Zusatzangaben: Die Klassen AM und A2 werden seit dem 8. Dezember 2009 ausgestellt. IN FRANKREICH AUSGESTELLTE MODELLE Modell Frankreich 1 (F1) Ausgestellt in Frankreich bis zum 31. Dezember 1954 Beschreibung: rosafarbene Karte, 2 Seiten, Lichtbild auf der Vorderseite. Äquivalenztabelle Klassen des Modells F1 Entsprechende Klassen Anmerkungen — AM, A1, B1, B 1, 2 1o  voitures affectés à des transports en commun AM, A1, B1, B, D1, D 2 2o  véhicules pesant en charge plus de 3 000  kg AM, A1, B1, B, C1, C, C1E, CE 2 3o  motocycles à deux roues AM, A1, A2, A, B1   Zusatzangaben: 1. Enthält die Rückseite des Führerscheins keine Angaben, so berechtigt er nicht zum Führen von Fahrzeugen der Klassen 1o, 2o oder 3o. Daher kann die der Führerscheinklasse B entsprechende Fahrerlaubnis, die in keiner der drei genannten Klassen enthalten ist, nicht auf dem Dokument vermerkt werden. In einer Zeile der Tabelle ist dies wie folgt eingetragen: „—“. 2. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L4e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 Fahrpraxis nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird. Modell Frankreich 2 (F2) Ausgestellt in Frankreich vom 1. Januar 1955 bis zum 19. Januar 1975 Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells F2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 AM, A1, B1   A AM, A1, A2, A, B1   B AM, A1*, B1, B + Code 79 1, 2 C AM, A1*, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1 D AM, A1*, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1, 3 E(B) AM, A1*, B1, B, BE 1 E(C) AM, A1*, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1 E(D) AM, A1*, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 3 FA1 AM, A1, B1 + Code (10, 15, …)   FA AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15, …)   FB B1, B + Code (10, 15, …)   Zusatzangaben: 1. A1*: In diesem Fall ist die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (Leichtkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis mit diesem Fahrzeug nachgewiesen wird (durch Erklärung des Versicherers) oder, in Ermangelung dieser Fahrpraxis, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer 3- oder 7-stündigen Schulung bei einer zugelassenen Einrichtung vorgelegt wird. 2. B: Der Inhaber eines vor dem 20. Januar 1975 ausgestellten Führerscheins der Klasse B, auf dem der Code 79 (Reisemobil — zulässiges Gesamtgewicht > 3 500  kg) vermerkt ist, ist berechtigt, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500  kg zu führen. 3. Wog das Fahrzeug, mit dem der Führerscheininhaber den praktischen Teil der Führerscheinprüfung für die Klasse D oder die Klasse DE abgelegt hat, weniger als 3 500  kg, so ist der Führerscheininhaber nur zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1*, B1, B, BE, D1 79 (< 3 500  kg) und D79 (< 3 500  kg) berechtigt. Modell Frankreich 3 (F3) Ausgestellt in Frankreich vom 20. Januar 1975 bis zum 29. Februar 1980 Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells F3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 AM, A1, B1   A AM, A1, A2, A, B1   B AM, A1, B1, B 1 C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (≤ 12,5 t) 1 D AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1 E(B) AM, A1, B1, B, BE 1 E(C) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1 E(D) AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE 1 FA1 AM, A1, B1 + Code (10, 15, …)   FA AM, A1, A2, A, B1 + Code (10, 15, …)   FB B1, B + Code (10, 15, …)   Zusatzangaben: 1. Die Gleichwertigkeit mit der Klasse A1 (Kleinkrafträder und Fahrzeuge der Klasse L5e) ist nur dann gegeben, wenn für die 5 Jahre vor dem 1. Januar 2011 konkrete Fahrpraxis für diese Fahrzeugart nachgewiesen wird (durch Informationen des Versicherungsunternehmens) oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung von 3 oder 7 Stunden vorgelegt wird. 2. Hatte das für die Fahrprüfung des Inhabers eines Führerscheins der Klasse D oder DE verwendete Fahrzeug eine Masse ≤ 3 500  kg (im Zeitraum zwischen dem 20. Januar 1975 und dem 31. Mai 1979) oder ≤ 7 000  kg (im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 1979 und dem 1. März 1980), ist der Führerscheininhaber nur zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 (siehe Anmerkung 1), B1, B, BE, D1 79 (≤ 3 500  kg) und D 79 (≤ 3 500  kg) berechtigt. Modell Frankreich 4 (F4) Ausgestellt in Frankreich vom 1. März 1980 bis zum 31. Dezember 1984 Beschreibung: rosafarbener Papierführerschein (deutlich größer als die Modelle in Anhang I der Richtlinie 91/439/EWG), 6 Seiten. Äquivalenztabelle Klassen des Modells F4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 AM, A1, B1   A2 AM, A1, A2, A, B1   A3 AM, A1, A2, A, B1   A4 AM, A1, B1 3 B AM, A1, B1, B 1 E(B) AM, A1, B1, B, BE 1 C AM, A1, B1, B, BE, C1, C1E, C, CE 79 (≤ 12,5 t)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.