Europäische Union

2010/430/GASP: Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0430. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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er Lenkungsausschuss setzt sich aus einem Vertreter des Hohen Vertreters und des in Absatz 8 genannten Durchführungsgremiums zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung des Ratsbeschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. 8.   Durchführungsgremium Die technische Durchführung dieses Ratsbeschlusses wird dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung übertragen, das seine Aufgabe unter der Aufsicht des Hohen Vertreters wahrnimmt. Das Konsortium wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gegebenenfalls mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten sowie internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.