Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/453 der Kommission vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D0453. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ten wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2014 festgelegt. (12)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2015 festgelegt. (13)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2016 festgelegt. (14)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2017 festgelegt. (15)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2018 festgelegt. (16)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2019 festgelegt. (17)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2020 festgelegt. (18)  Diese Fristen wurden vom Gemischten Ausschuss im Jahr 2021 festgelegt. (*1)  Wie im Rahmen des Meldebogens für die vereinfachte statistische Berichterstattung vereinbart.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.