Europäische Union

87/510/EWG: Beschluß des Rates vom 28. September 1987 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien

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Avis juridique important | 31987D0510 87/510/EWG: Beschluß des Rates vom 28. September 1987 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien Amtsblatt Nr. L 297 vom 21/10/1987 S. 0001 - 0001 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0036 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0036 BESCHLUSS DES RATES vom 28. September 1987 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (87/510/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238, auf Empfehlung der Kommission (1), nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (2), in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Zusatzprotokoll zu dem am 26. April 1976 in Algier unterzeichneten Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien (3) zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Zusatzprotokoll zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor (4). Artikel 3 Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. September 1987. Im Namen des Rates Der Präsident B. HAARDER EWG:L555UMBA00.95 FF: 5UAL; SETUP: 01; Höhe: 389 mm; 45 Zeilen; 1732 Zeichen; Bediener: KARO Pr.: C; Kunde: 39969 Montan Deutsch (1) ABl. Nr. C 97 vom 10. 4. 1987, S. 2. (2) Zustimmung vom 16. September 1987 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. Nr. L 263 vom 27. 9. 1978, S. 2. (4) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.