Europäische Union

79/392/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,NIKON Mask Alignment Microscope"

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Avis juridique important | 31979D0392 79/392/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,NIKON Mask Alignment Microscope" Amtsblatt Nr. L 093 vom 12/04/1979 S. 0052 - 0052 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0206 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "NIKON Mask Alignment Microscope" (79/392/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 26. September 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "NIKON Mask Alignment Microscope", das bei Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Lichtwellen im Fernmeldewesen verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 7. Februar 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Mikroskop ziemlich einfacher Konstruktion handelt, das im wesentlichen bei der Herstellung integrierter Schaltungen verwendet wird. Das Gerät besitzt keine objektiven Merkmale, aufgrund derer es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet ist. Seine Verwendung im vorliegenden Fall kann diesem Gerät allein nicht den Charakter eines besonders für die reine wissenschaftliche Forschung geeigneten Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "NIKON Mask Alignment Microscope" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 29. März 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.