Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2178 des Rates vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2178 29.9.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/2178 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305, gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der österreichischen Regierung, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. (2) Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. (3) Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Sonja LEDL-ROSSMANN zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. (4) Die österreichische Regierung hat Herrn Jakob WOLF, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist (Präsident des Tiroler Landtags), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Jakob WOLF, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist (Präsident des Tiroler Landtags), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj. (2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2178/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.