Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2493 des Rates vom 13. Dezember 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs

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19.12.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 323/98 BESCHLUSS (EU) 2022/2493 DES RATES vom 13. Dezember 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2, auf Vorschlag der Republik Estland, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Amtszeit von Herrn Juhan PARTS läuft am 31. Dezember 2022 ab. (2) Daher sollte ein Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Frau Keit PENTUS-ROSIMANNUS wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2022. Im Namen des Rates Der Präsident M. BEK (1)  Stellungnahme vom 22. November 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.