Europäische Union

2013/662/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Oktober 2013 zur Änderung der Entscheidung 2009/767/EG in Bezug auf die Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrauenswürdigen Listen der von den Mitgliedstaaten beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 6543) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0662. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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kreditierung beendet“ und „Akkreditierung widerrufen“ müssen jedoch Werte mit „Übergangsstatus“ sein, wenn der betreffende CSPQC-Dienst in der vertrauenswürdigen Liste des Mitgliedstaats gelistet ist, in dem er ansässig ist, da ein solcher Dienst standardmäßig beaufsichtigt werden muss (selbst wenn er nicht oder nicht mehr akkreditiert ist). Ist der betreffende Dienst in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er ansässig ist, gelistet (akkreditiert), können diese Werte endgültige Werte sein. Mitgliedstaaten, die ein einzelstaatlich definiertes „anerkanntes Genehmigungssystem“ einrichten oder eingerichtet haben, das auf nationaler Ebene der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 1999/93/EG und möglicher einzelstaatlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Zertifizierungsdiensten (im Sinne von Artikel 2 Absatz 11 der Richtlinie) durch CSPs, die keine QCs ausstellen, dient, müssen dieses (diese) Genehmigungssystem(e) in eine der beiden nachstehenden Kategorien einordnen: — „freiwillige Akkreditierung“ gemäß der Definition und den Bestimmungen der Richtlinie 1999/93/EG (Artikel 2 Absatz 13, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 11, Erwägungsgründe 4 sowie 11 bis 13; — „Aufsicht“ wie in der Richtlinie 1999/93/EG vorgesehen und durch einzelstaatliche Bestimmungen und Anforderungen im Einklang mit den einzelstaatlichen gesetzlichen Vorschriften umgesetzt. Dementsprechend kann ein Zertifizierungsdienst, der keine QCs ausstellt, beaufsichtigt oder freiwillig akkreditiert werden. Als gegenwärtiger Statuswert („Current status value“) eines solchen in einer vertrauenswürdigen Liste aufgeführten Dienstes ist einer der oben angeführten Statuswerte (siehe Abbildung 1) anzugeben; dieser ist im Falle eines Statuswechsels entsprechend zu ändern. Die vertrauenswürdige Liste muss Angaben zu dem (den) zugrunde liegenden Aufsichts- bzw. Akkreditierungssysteme(n) enthalten, insbesondere: — Informationen über das Aufsichtssystem, das für alle CSPQC gilt; — ggf. Informationen über das einzelstaatliche „freiwillige Akkreditierungssystem“, das für alle CSPQC gilt; — ggf. Informationen über das Aufsichtssystem, das für alle CSPs gilt, die keine QCs ausstellen; — ggf. Informationen über das einzelstaatliche „freiwillige Akkreditierungssystem“, das für alle CSPs gilt, die keine QCs ausstellen. Die beiden letzteren Informationsgruppen sind für dem Zertifikat vertrauende Parteien von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf die Beurteilung des Qualitäts- und Sicherheitsgrads derartiger, auf einzelstaatlicher Ebene für CSPs, die keine QCs ausstellen, eingerichteter Aufsichts- bzw. Akkreditierungssysteme. Sind in der vertrauenswürdigen Liste in Bezug auf Dienste von CSPs, die keine QCs ausstellen, Informationen über den Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatus enthalten, sind die oben genannten Informationen auf der Ebene der vertrauenswürdigen Liste bereitzustellen durch die Verwendung von „Scheme information URI“ (Abschnitt 5.3.7 — von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Informationen), „Scheme type/community/rules“ (Abschnitt 5.3.9 — Verwendung eines allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Texts und optionaler, vom Mitgliedstaat bereitgestellter spezifischer Informationen) und „TSL policy/legal notice“ (Abschnitt 5.3.11 — ein allen Mitgliedstaaten gemeinsamer Text, der auf die Richtlinie 1999/93/EG Bezug nimmt und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, einen länderspezifischen Text bzw. länderspezifische Verweise hinzuzufügen). Zusätzliche „Qualification“-Informationen auf der Ebene der einzelstaatlichen Aufsichts- bzw. Akkreditierungssysteme für CSPs, die keine QCs ausstellen, können ggf. und wenn erforderlich (z. B. zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Qualitäts- bzw. Sicherheitsstufen) auf der Dienstebene durch die Verwendung der „additionalServiceInformation Extension“ (Abschnitt 5.5.9.4) als Teil der „Service information extensions“ (Abschnitt 5.5.9) bereitgestellt werden. Weitere Informationen zu den entsprechenden technischen Spezifikationen enthält Kapitel I. Obwohl möglicherweise unterschiedliche Stellen in einem Mitgliedstaat für die Beaufsichtigung bzw. Akkreditierung von Zertifizierungsdiensten in diesem Mitgliedstaat zuständig sind, darf für einen Zertifizierungsdienst nur ein einziger Eintrag vorhanden sein und der Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatus muss entsprechend aktualisiert werden. 3.3.   In der vertrauenswürdigen Liste enthaltene Einträge zur Erleichterung der Validierung von QES und AdESQC Der wichtigste Schritt bei der Erstellung der vertrauenswürdigen Liste ist die Festlegung des zwingend erforderlichen Teils der vertrauenswürdigen Liste, nämlich der „List of services“ für jeden CSP, der QCs ausstellt, damit die Situation jedes QCs ausstellenden Zertifizierungsdienstes korrekt erfasst und gewährleistet ist, dass die in jedem Eintrag enthaltenen Informationen ausreichend sind, um die Validierung von QES und AdESQC (in Kombination mit dem Inhalt des vom CSP im Rahmen des in diesem Eintrag gelisteten Zertifizierungsdienstes ausgestellten Anwender-QC) zu erleichtern. Bei den verlangten Informationen kann es sich um andere Informationen als die „Service digital identity“ einer einzigen (Root-)CA handeln, insbesondere um Informationen zur Identifizierung des QC-Status der von einem solchen CA-Dienst ausgestellten Zertifikate und um Angaben dazu, ob die unterstützten Signaturen durch eine SSCD erzeugt wurden. Die für die Erstellung, Bearbeitung und Führung der vertrauenswürdigen Liste zuständige Stelle in einem Mitgliedstaat muss daher für jeden in der vertrauenswürdigen Liste erfassten CSPQC das gegenwärtige Profil und den Zertifikatsinhalt jedes ausgestellten QC berücksichtigen. Im Idealfall sollte jedes ausgestellte QC die vom ETSI definierte Erklärung zur QcCompliance (9) enthalten, wenn angegeben wird, dass es sich um ein QC handelt. Wenn angegeben wird, dass ein QC von einer SSCD zur Erzeugung elektronischer Signaturen unterstützt wird, sollte es die vom ETSI definierte QcSSCD-Erklärung enthalten bzw. sollte jedes ausgestellte QC einen der Object Identifiers (OIDs) der QCP/QCP + Zertifikatrichtlinien gemäß ETSI EN 319 411-2 (10) beinhalten. Die Verwendung unterschiedlicher Normen durch CSPs, die QCs ausstellen, der große Auslegungsspielraum dieser Normen und das fehlende Bewusstsein hinsichtlich des Vorhandenseins und der Rangordnung normativer technischer Spezifikationen und Standards hat zu inhaltlichen Unterschieden bei den gegenwärtig ausgestellten QCs geführt (z. B. werden die vom ETSI definierten QC-Erklärungen nur teilweise benutzt). Dementsprechend können sich die Empfänger nicht einfach auf das Zertifikat des Unterzeichners (und die dazugehörige Kette bzw. den dazugehörigen Pfad) verlassen, um zumindest auf maschinenlesbare Art und Weise festzustellen, ob es sich bei dem Zertifikat, das eine elektronische Signatur unterstützt, tatsächlich um ein QC handelt und ob die elektronische Signatur durch eine SSCD erzeugt wurde. Durch Ergänzung der Felder „Service type identifier“ („Sti“), „Service name“ („Sn“) und „Service digital identity“ („Sdi“) des Diensteintrags in der vertrauenswürdigen Liste mit den im Feld „Service information extensions“ („Sie“) enthaltenen Informationen kann ein spezieller Typ eines qualifizierten Zertifikats, das von einem gelisteten QCs ausstellenden CSP ausgestellt wird, vollständig bestimmt werden. Dabei werden auch Informationen darüber übermittelt, ob das QC von einer SSCD unterstützt wird (wenn diese Angabe im ausgestellten QC fehlt). Zu diesem Eintrag gehört auch eine spezielle Angabe zum „Service current status“ („Scs“). Dies wird in Abbildung 2 dargestellt. Durch die Aufnahme eines Dienstes in die Liste mit der Angabe der „Sdi“ einer (Root-)CA würde gewährleistet (durch den QCs ausstellenden CSP, aber auch durch die für diesen CSP zuständige Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstelle), dass jedes von dieser (Root-)CA(-Hierarchie) ausgestellte Anwenderzertifikat ausreichende vom ETSI definierte und maschinenlesbare Informationen enthält, um festzustellen, ob es sich um ein QC handelt und ob dieses von einer SSCD unterstützt wird. Erweist sich beispielsweise Letzteres als nicht zutreffend (wenn das QC z. B. keinen maschinenlesbaren Hinweis laut ETSI-Norm darauf enthält, ob es von einer SSCD unterstützt wird), dann kann allein aufgrund der Angabe der „Sdi“ dieser (Root-)CA nur angenommen werden, dass über diese (Root-)CA-Hierarchie ausgestellte QCs nicht von einer SSCD unterstützt werden. Für den Hinweis, dass diese QCs als von einer SSCD unterstützt zu betrachten sind, sollte das „Sie“-Feld genutzt werden (dadurch wird auch angezeigt, dass diese Information vom QCs ausstellenden CSP gewährleistet wird und eine Aufsicht bzw. Akkreditierung durch die zuständige Stelle erfolgt). Abbildung 2 Diensteintrag für einen gelisteten QCs ausstellenden CSP-Dienst in der vertrauenswürdigen Liste Allgemeine Grundsätze – Bearbeitungsvorschriften – CSPQC- Einträge (gelistete Dienste) Diensteintrag für einen gelisteten CSPQC: Sti Sn Sdi Scs (Service current status) Sie (Service information extensions) CA/QC „Name“ Öffentl. Schlüssel Under Supervision Supervision in cessation Supervision Ceased Supervision Revoked Accredited Accreditation Ceased Accreditation Revoked Strukturiert als Abfolge von Tupeln, bestehend aus Filterlementen (z.B. X.509 Certificate Policy extension (OID)) zur näheren Bestimmung der abzudeckenden QCs (QC-Gruppen) und „Kennzeichnern“ - zur Anwendung auf diese gefilterten QCs (QC-Gruppen) - in Bezug auf „qualifizierten“ Status, SSCD-Unterstützung und/oder Ausstellung für juristische Personen: QCWithSSCD QCNoSSCD QCSSCDStatusAsInCert (*) QCForLegalPerson QCStatement „Current-status“- Indikatoren, ausgedrückt als URIs (*) bedeutet, dass entsprechende Angaben in jedem QC unter der von einer CA/QC definierten Sdi-[Sie] sichergestellt sind (keine Angaben im QC: NoSSCD) Die vorliegenden Spezifikationen für eine gemeinsame Vorlage für die vertrauenswürdige Liste erlauben die Verwendung einer Kombination, bestehend aus fünf Hauptinformationsteilen, im Diensteintrag: — „Service type identifier“ („Sti“), z. B. zur Identifikation einer CA, die QCs ausstellt („CA/QC“); — „Service name“ („Sn“); — „Service digital identity“ („Sdi“) zur Identifikation eines gelisteten Dienstes, z. B. (zumindest) der öffentliche Schlüssel einer CA, die QCs ausstellt; — für CA/QC-Dienste optionale Informationen als „Service information extension“ („Sie“), die es ermöglichen, verschiedene dienstespezifische Informationen bezüglich des Widerrufsstatus abgelaufener Zertifikate, zusätzlicher Merkmale von QCs, der Übernahme einer CSP durch eine andere CSP sowie sonstige zusätzliche Diensteinformationen aufzunehmen. Die zusätzlichen Merkmale von QCs werden beispielsweise durch eine Abfolge von einem oder mehreren Tupeln dargestellt, von denen jedes folgende Angaben enthält: — Kriterien zur näheren Identifikation (Filterung) — innerhalb des durch die „Sdi“ identifizierten Zertifizierungsdienstes — der Gruppe qualifizierter Zertifikate, für die im Hinblick auf die Angabe des „qualifizierten“ Status, die SSCD-Unterstützung und/oder die Ausstellung für juristische Personen Zusatzinformationen erforderlich sind bzw. angegeben werden, und — entsprechende Informationen („Qualifier“ — „Kennzeichner“) darüber, ob diese Gruppe qualifizierter Zertifikate als „qualifiziert“ zu betrachten ist und ob sie von einer SSCD unterstützt wird, oder Hinweis darauf, ob die entsprechenden Informationen in einer genormten, maschinenlesbaren Form Bestandteil des QC sind, und/oder Informationen darüber, dass solche QCs juristischen Personen ausgestellt werden (standardmäßig ist davon auszugehen, dass sie nur natürlichen Personen ausgestellt werden). — Der „Current status“ für diesen Diensteintrag liefert Informationen — darüber, ob es sich um einen beaufsichtigten oder einen akkreditierten Dienst handelt, und — über den Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatus selbst. 3.4.   Leitlinien für die Bearbeitung und Nutzung von CSPQC-Diensteinträgen Allgemeine Leitlinien für die Bearbeitung: 1. Wenn sichergestellt ist (aufgrund einer Garantie des CSPQC und der Beaufsichtigung bzw. Akkreditierung durch die Aufsichtsstelle (Supervisory Body — SB) bzw. Akkreditierungsstelle (Accreditation Body — AB)), dass für einen durch eine „Sdi“ identifizierten, gelisteten Dienst jedes von einer SSCD unterstützte QC die vom ETSI definierte Erklärung zur QcCompliance, die QcSSCD-Erklärung und/oder einen QCP + Object Identifier (OID) enthält, reicht die Verwendung einer entsprechenden „Sdi“ aus. Das „Sie“-Feld kann in diesem Fall optional verwendet werden und muss keine Angaben zur SSCD-Unterstützung enthalten. 2. Wenn sichergestellt ist (aufgrund einer Garantie des CSPQC und der Beaufsichtigung bzw. Akkreditierung durch die SB bzw. AB), dass für einen durch eine „Sdi“ identifizierten, gelisteten Dienst jedes nicht von einer SSCD unterstützte QC die Erklärung zur QcCompliance und/oder den QCP OID enthält und keine QcSSCD-Erklärung oder einen QCP + OID enthalten soll, reicht die Verwendung einer entsprechenden „Sdi“ aus. Das „Sie“-Feld kann in diesem Fall optional verwendet werden und muss keine Angaben über die SSCD-Unterstützung enthalten (d. h. das Zertifikat wird nicht von einer SSCD unterstützt). 3. Wenn sichergestellt ist (aufgrund einer Garantie des CSPQC und der Beaufsichtigung bzw. Akkreditierung durch die SB bzw. AB), dass für einen durch eine „Sdi“ identifizierten, gelisteten Dienst jedes QC die Erklärung zur QcCompliance enthält und einige, aber nicht alle, dieser QCs von einer SSCD unterstützt werden sollen (die Unterscheidung kann z. B. durch verschiedene CSP-spezifische Certificate Policy OIDs oder sonstige CSP-spezifische Informationen im QC, direkt oder indirekt, maschinenlesbar oder nicht, getroffen werden), ein von einer SSCD unterstütztes Zertifikat aber WEDER die QcSSCD-Erklärung NOCH den QCP(+) OID des ETSI enthält, reicht die Verwendung einer entsprechenden „Sdi“ möglicherweise nicht aus UND das „Sie“-Feld muss für eindeutige Angaben zur SSCD-Unterstützung sowie eine potenzielle Informationserweiterung zur Identifikation der abgedeckten Gruppe von Zertifikaten verwendet werden. Infolgedessen wird wahrscheinlich die Aufnahme verschiedener „SSCD support information values“ für eine „Sdi“ erforderlich, wenn das „Sie“-Feld verwendet wird. 4. Wenn sichergestellt ist (aufgrund einer Garantie des CSPQC und der Beaufsichtigung bzw. Akkreditierung durch die SB bzw. AB), dass für einen durch eine „Sdi“ identifizierten, gelisteten Dienst kein QC die Erklärung zur QcCompliance, den QCP OID, die QcSSCD-Erklärung oder den QCP + OID enthält, aber gewährleistet ist, dass einige, aber nicht alle, der über diese „Sdi“ ausgestellten Anwenderzertifikate als QCs gedacht sind und/oder von SSCDs unterstützt werden (die Unterscheidung kann z. B. durch verschiedene CSPQC-spezifische Certificate Policy OIDs oder sonstige CSPQC-spezifische Informationen im QC, direkt oder indirekt, maschinenlesbar oder nicht, getroffen werden), reicht die Verwendung einer entsprechenden „Sdi“ nicht aus UND das „Sie“-Feld muss für eindeutige Angaben zur Qualifikation verwendet werden. Infolgedessen wird wahrscheinlich die Aufnahme verschiedener „SSCD support information values“ für eine „Sdi“ erforderlich, wenn das „Sie“-Feld verwendet wird. Generell kann für einen in der vertrauenswürdigen Liste enthaltenen CSP von einem Diensteintrag pro öffentlichen Schlüssel für einen CA/QC-Zertifizierungsdienst, d. h. pro Zertifizierungsstelle, die (direkt) QCs ausstellt, ausgegangen werden. Unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen und bei sorgfältiger Verwaltung kann sich die Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaats dazu entschließen, den öffentlichen Schlüssel einer Root-CA oder Upper-Level-CA innerhalb der PKI des CSP (wenn z. B. bei einem CSP eine Hierarchie von CAs von einer Root-CA hinunter bis zu mehreren QCs ausstellenden CAs besteht) als „Sdi“ eines einzigen Eintrags in der Diensteliste des gelisteten CSP zu verwenden, anstatt alle nachgeordneten CAs, die QCs ausstellen, zu listen (d. h. Listung einer CA, die nicht direkt Anwender-QCs ausstellt und Zertifizierung einer Hierarchie von CAs bis hinunter zu CAs, die Anwender-QCs ausstellen). Die Konsequenzen (Vorteile und Nachteile) der Verwendung des öffentlichen Schlüssels einer Root-CA oder einer Upper-Level-CA als „Sdi“-Wert in einer vertrauenswürdigen Liste müssen bei der Implementierung durch die Mitgliedstaaten gründlich erwogen werden. Im Falle dieser zulässigen Abweichung von der üblichen Vorgehensweise muss der Mitgliedstaat zudem die erforderliche Dokumentation bereitstellen, um den Aufbau und die Verifizierung des Zertifizierungspfads zu ermöglichen. Im Falle eines CSPQC, der eine Root-CA verwendet, unter der mehrere CAs qualifizierte und nicht qualifizierte Zertifikate ausstellen, dessen QCs jedoch nur die Erklärung zur QcCompliance, aber keine Informationen über eine etwaige SSCD-Unterstützung enthalten, würde die alleinige Angabe der „Sdi“ der Root-CA auf der Grundlage der oben ausgeführten Regeln beispielsweise bedeuten, dass keines der unter dieser Root-CA ausgestellten QCs von einer SSCD unterstützt wird. Im Falle von QCs, die zwar von einer SSCD unterstützt werden, aber keine maschinenlesbare Erklärung über eine solche Unterstützung enthalten, wäre dringend zu empfehlen, bei künftig ausgestellten QCs von der QcSSCD-Erklärung Gebrauch zu machen. Zwischenzeitlich (bis zum Ablauf des letzten QC, das diese Information nicht enthält) sollten in der vertrauenswürdigen Liste das Feld „Sie“ und die entsprechende „Qualifications Extension“ genutzt werden, z. B. für die Bereitstellung von Informationen zum Filtern von Zertifikaten durch spezielle CSPQC-definierte OIDs, die von den CSPQC potenziell zur Unterscheidung zwischen unterschiedlichen QC-Typen (einige mit, einige ohne SSCD-Unterstützung) verwendet werden und für die Ergänzung der identifizierten (gefilterten) (Gruppen von) Zertifikate(n) mit eindeutiger „SSCD support information“ durch Anwendung von „Kennzeichnern“. Die allgemeinen Leitlinien zur Nutzung von Anwendungen und Diensten im Zusammenhang mit elektronischen Signaturen oder Produkten, die auf einer vertrauenswürdigen Liste gemäß den vorliegenden technischen Spezifikationen basieren, lauten folgendermaßen: Ein „CA/QC“-„Sti“-Eintrag (ebenso wie ein CA/QC-Eintrag, der durch die Verwendung der „Sie“-„additionalServiceInformation Extension“ näher als „Root-CA/QC“ bestimmt wurde) — bedeutet, dass alle durch die mit „Sdi“ identifizierte CA (ebenso bei der CA-Hierarchie, die von der mit „Sdi“ identifizierten Root-CA ausgeht) ausgestellten Anwenderzertifikate QCs sind, vorausgesetzt, dass dies im Zertifikat durch die Verwendung der entsprechenden maschinenlesbaren QC-Erklärung (d. h. QcCompliance) und/oder der vom ETSI definierten QCP(+) OIDs angegeben wird (und von der Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstelle gewährleistet wird, siehe oben „Allgemeine Leitlinien für die Bearbeitung“). Hinweis: Wenn keine „Sie“-„Qualifications Extension“-Informationen vorhanden sind oder ein als QC bezeichnetes Anwenderzertifikat nicht durch einen entsprechenden „Sie“-„Qualifications Extension“-Eintrag näher bezeichnet ist, wird die Korrektheit der maschinenlesbaren Informationen im QC überwacht bzw. akkreditiert; damit wird gewährleistet, dass die Verwendung (oder Nicht-Verwendung) der entsprechenden QC-Erklärungen (d. h. QcCompliance, QcSSCD) und/oder der vom ETSI definierten QCP(+) OIDs den Angaben des CSPQC entspricht; — und WENN „Sie“-„Qualifications Extension“-Informationen vorhanden sind, müssen — zusätzlich zur obigen Standard-Auslegungsregel — Zertifikate, die durch die Verwendung dieser „Sie“-„Qualifications Extension“-Informationen identifiziert werden, die auf dem Grundsatz einer Abfolge von „Filtern“ zur näheren Identifikation einer Gruppe von Zertifikaten beruhen, anhand deren entsprechende Kennzeichner interpretiert werden, die Zusatzinformationen zum qualifizierten Status, zur „SSCD-Unterstützung“ und/oder zur „Legal person as subject“ enthalten (z. B. jene Zertifikate, die einen speziellen OID in der „Certificate Policy“-Erweiterung enthalten und/oder ein spezielles „Key usage“-Muster aufweisen und/oder durch die Verwendung eines speziellen, in einem eigenen Feld oder einer Erweiterung des Zertifikats angegebenen Werts, gefiltert werden usw.). Diese Kennzeichner gehören zu folgender Gruppe von „Kennzeichnern“, die — bei Fehlen einschlägiger Informationen im entsprechenden QC-Zertifikat — verwendet werden zur — Angabe des qualifizierten Status: Bedeutung von „QCStatement“: identifiziertes Zertifikat (identifizierte Zertifikate) ist (sind) qualifiziert; UND/ODER — Angabe der Art der SSCD-Unterstützung: — Bedeutung des Kennzeichnerwerts „QCWithSSCD“: „QC unterstützt durch eine SSCD“ oder — Bedeutung des Kennzeichnerwerts „QCNoSSCD“: „QC nicht durch eine SSCD unterstützt“ oder — Bedeutung des Kennzeichnerwerts „QCSSCDStatusAsInCert“: Angaben zur SSCD-Unterstützung in jedem QC im Rahmen der unter „Sdi“-„Sie“ angegebenen Informationen in diesem CA/QC-Eintrag sichergestellt; UND/ODER — Angabe zur Ausstellung für juristische Personen: — Bedeutung des Kennzeichnerwerts „QCForLegalPerson“: „Zertifikat wurde für juristische Person ausgestellt“. 3.5.   Dienste, die „CA/QC“-Dienste unterstützen, aber nicht Bestandteil der „CA/QC“-„Sdi“ sind Dienste im Zusammenhang mit dem Gültigkeitsstatus von qualifizierten Zertifikaten, bei denen die Angabe des Gültigkeitsstatus (z. B. CRLs und OCSP-Responses) von einer Stelle signiert wird, deren privater Schlüssel nicht über einen Zertifizierungspfad für gelistete, QCs ausstellende CAs („CA/QC“) zertifiziert wurde, werden in die vertrauenswürdige Liste aufgenommen; die betreffenden Dienste im Zusammenhang mit dem Gültigkeitsstatus von Zertifikaten werden als solche in der Liste aufgeführt (d. h. als Dienste des Typs „OCSP/QC“ bzw. „CRL/QC“), da sie als Bestandteil der beaufsichtigten bzw. akkreditierten „qualifizierten“ Dienste im Zusammenhang mit der Erbringung von QC-Zertifizierungsdiensten betrachtet werden können. Selbstverständlich sind OCSP-Responder oder CRL-Aussteller, deren Zertifikate von CAs innerhalb der Hierarchie eines gelisteten CA/QC-Dienstes signiert werden, als „valid“ (gültig) und dem Statuswert des gelisteten CA/QC-Dienstes entsprechend zu betrachten. Eine ähnliche Bestimmung kann auf Zertifizierungsdienste, die nicht qualifizierte Zertifikate ausstellen (Dienste des Typs „CA/PKC“), angewandt werden. In der vertrauenswürdigen Liste müssen Dienste im Zusammenhang mit dem Gültigkeitsstatus von Zertifikaten aufgeführt sein, wenn die Anwenderzertifikate, auf die sich die Dienste beziehen, keine Angaben dazu enthalten, an welchem Ort Informationen über solche Dienste zu finden sind. 4.   Begriffsbestimmungen und Abkürzungen Für dieses Dokument gelten folgende Begriffsbestimmungen und Kurzbezeichnungen: Begriff Kurzbezeichnung Begriffsbestimmung Zertifizierungsdiensteanbieter (Certification Service Provider) CSP Definition nach Artikel 2 Absatz 11 der Richtlinie 1999/93/EG. Zertifizierungsstelle (Certification Authority) CA 1. ein Zertifizierungsdiensteanbieter, der Public-Key-Zertifikate erstellt und zuweist, oder 2. ein technischer Zertifikatserstellungsdienst, der von einem Zertifizierungsdiensteanbieter genutzt wird, der Public-Key-Zertifikate erstellt und zuweist. HINWEIS: Weitere Erläuterungen zum Begriff der „Zer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.