Europäische Union

2012/792/EU: Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechselszwischen der Europäischen Union und Brasiliengemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleischund des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch

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20.12.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 351/47 BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechselszwischen der Europäischen Union und Brasiliengemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleischund des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch (2012/792/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 25. Mai 2009 hat der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT 1994 ermächtigt, um Zugeständnisse für Geflügelfleischzolltarifpositionen des Kapitels 16 der in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (1) vorgesehenen Kombinierten Nomenklatur („KN“) neu auszuhandeln. (2) Diese Verhandlungen haben zu Abkommen in Form von Briefwechseln geführt, die mit mit Thailand am 22. November 2011 und mit Brasilien am 7. Dezember 2011 paraphiert wurden (im Folgenden „die Abkommen“). (3) Gemäß dem Beschluss 2012/231/EU des Rates vom 23. April 2012 (2) wurden die Abkommen am 26. Juni 2012 mit Brasilien und am 18. Juni 2012 mit Thailand im Namen der Union unterzeichnet. (4) Die Abkommen sollten genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch werden im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Abkommen ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in den Abkommen vorgesehenen Notifikationen im Namen der Union vor. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2012. Im Namen des Rates Die Präsidentin S. CHARALAMBOUS (1)   ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1 (2)   ABl. L 117 vom 1.5.2012, S. 1. ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch A.   Schreiben der Europäischen Union Genf, den 26. Juni 2012 Exzellenz, im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen: 1. Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:   Der gebundene Zollsatz für die Positionen 1602 3211, 1602 3230 und 1602 3290 wird auf 2 765 EUR/Tonne festgesetzt.   Für die Position 1602 3211 wird ein Zollkontingent von 16 140 Tonnen eröffnet, wovon 15 800 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 630 EUR/Tonne.   Für die Position 1602 3230 wird ein Zollkontingent von 79 705 Tonnen eröffnet, wovon 62 905 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3290 wird ein Zollkontingent von 2 865 Tonnen eröffnet, wovon 295 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %. 2. Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Brasilien unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. 3. Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien. Die Europäische Union und Brasilien notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Съставено в Женева на Hecho en Ginebra, el V Ženevě dne Udfærdiget i Geneve, den Geschehen zu Genf am Genf, Έγινε στη Γενεύη, στις Done at Geneva, Fait à Genève, le Fatto a Ginevra, addì Ženēvā, Priimta Ženevoje, Kelt Genfben, Magħmul f’Ġinevra, Gedaan te Genève, Sporządzono w Genewie dnia Feito em Genebra, Întocmit la Geneva, la V Ženeve V Ženevi, Tehty Genevessä, Utfärdat i Genève den За Европейския съюз Por la Unión Europea Za Evropskou unii For Den Europæiske Union Für die Europäische Union Euroopa Liidu nimel Гια την Ευρωπαϊκή Ένωση For the European Union Pour l’Union européenne Per l’Unione europea Eiropas Savienības vārdā – Europos Sąjungos vardu Az Európai Unió részéről Għall-Unjoni Ewropea Voor de Europese Unie W imieniu Unii Europejskiej Pela União Europeia Pentru Uniunea Europeană Za Európsku úniu Za Evropsko unijo Euroopan unionin puolesta För Europeiska unionen B.   Schreiben Brasiliens Genf, den 26. Juni 2012 Exzellenz, ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 26. Juni 2012 zu bestätigen, das wie folgt lautet: „im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen: 1. Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:   Der gebundene Zollsatz für die Positionen 1602 3211, 1602 3230 und 1602 3290 wird auf 2 765 EUR/Tonne festgesetzt.   Für die Position 1602 3211 wird ein Zollkontingent von 16 140 Tonnen eröffnet, wovon 15 800 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 630 EUR/Tonne.   Für die Position 1602 3230 wird ein Zollkontingent von 79 705 Tonnen eröffnet, wovon 62 905 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3290 wird ein Zollkontingent von 2 865 Tonnen eröffnet, wovon 295 Tonnen Brasilien zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %. 2. Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Brasilien unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. 3. Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien. Die Europäische Union und Brasilien notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.“ Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen. Feito em Genebra, Съставено в Женева на Hecho en Ginebra, el V Ženevě dne Udfærdiget i Geneve, den Geschehen zu Genf am Genf, Έγινε στη Γενεύη, στις Done at Geneva, Fait à Genève, le Fatto a Ginevra, addì Ženēvā, Priimta Ženevoje, Kelt Genfben, Magħmul f’Ġinevra, Gedaan te Genève, Sporządzono w Genewiē dnia Întocmit la Geneva, la V Ženeve V Ženevi, Tehty Genevessä, Utfärdat i Genève den Pelo Brasil За Бразилия Por Brasil Za Brazílii For Brasilien Für Brasilien Brasiilia nimel Για τη Βραζιλία For Brazil Pour le Brésil Per il Brasile Brazīlijas vārdā – Brazilijos vardu Brazília részéről Għall-Brażil Voor Brazilië W imieniu Brazylii Pentru Brazilia Za Brazíliu Za Brazilijo Brasilian puolesta För Brasilien ÜBERSETZUNG ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch A.   Schreiben der Europäischen Union Brüssel, den 18. Juni 2012 Exzellenz, im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen: 1. Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:   Der gebundene Zollsatz für die Positionen 1602 3230, 1602 3290 und 1602 39 wird auf 2 765 EUR/Tonne festgesetzt.   Für die Position 1602 3230 wird ein Zollkontingent von 79 705 Tonnen eröffnet, wovon 14 000 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3290 wird ein Zollkontingent von 2 865 Tonnen eröffnet, wovon 2 100 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3921 wird ein Zollkontingent von 10 Tonnen eröffnet, das Thailand zugewiesen wird. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 630 EUR/Tonne.   Für die Position 1602 3929 wird ein Zollkontingent von 13 720 Tonnen eröffnet, wovon 13 500 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3940 wird ein Zollkontingent von 748 Tonnen eröffnet, wovon 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3980 wird ein Zollkontingent von 725 Tonnen eröffnet, wovon 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %. 2. Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Thailand unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. 3. Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand. Die Europäische Union und Thailand notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung. Für die Europäische Union B.   Schreiben Thailands Brüssel, den 18. Juni 2012 Exzellenz, ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 18. Juni 2012 zu bestätigen, das wie folgt lautet: „im Anschluss an die Verhandlungen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der EU-Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch beehre ich mich, Folgendes vorzuschlagen: 1. Die Europäische Union nimmt die folgenden Änderungen in ihre Liste auf:   Der gebundene Zollsatz für die Positionen 1602 3230, 1602 3290 und 1602 39 wird auf 2 765 EUR/Tonne festgesetzt.   Für die Position 1602 3230 wird ein Zollkontingent von 79 705 Tonnen eröffnet, wovon 14 000 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3290 wird ein Zollkontingent von 2 865 Tonnen eröffnet, wovon 2 100 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3921 wird ein Zollkontingent von 10 Tonnen eröffnet, das Thailand zugewiesen wird. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 630 EUR/Tonne.   Für die Position 1602 3929 wird ein Zollkontingent von 13 720 Tonnen eröffnet, wovon 13 500 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3940 wird ein Zollkontingent von 748 Tonnen eröffnet, wovon 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %.   Für die Position 1602 3980 wird ein Zollkontingent von 725 Tonnen eröffnet, wovon 600 Tonnen Thailand zugewiesen werden. Im Rahmen des Kontingents gilt ein Zollsatz von 10,9 %. 2. Die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente gemäß Absatz 1 erfolgen auf der Grundlage von Ursprungsbescheinigungen, die von den zuständigen Behörden in Thailand unter Vermeidung von Diskriminierungen erteilt werden. 3. Jede Vertragspartei kann zu jedem der obengenannten Themen jederzeit Konsultationen beantragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden. Sollte dies der Fall sein, so bilden das vorliegende Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand. Die Europäische Union und Thailand notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Das Abkommen tritt 14 (vierzehn) Tage nach dem Eingang der letzten Notifizierung in Kraft.“ Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen. Für das Königreich Thailand

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.