Europäische Union

2013/703/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 19. November 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0703. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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k auf die Regulierung des Markts für Online-Glücksspiele werden Lizenzen hierfür verkauft; außerdem wird diese Tätigkeit besteuert. Eine Sonderabgabe für das Medienspektrum wird eingeführt und die Bankenabgabe erhöht. Darüber hinaus werden verschiedene einmalige Maßnahmen durchgeführt, die die einmaligen Kosten der Zahlungen, die durch die Einführung einer einvernehmlichen Ausscheideregelung im öffentlichen Sektor zunächst anfallen, mehr als ausgleichen. Dazu gehören die Übertragung des CTT-Gesundheitsfonds auf den öffentlichen Sektor, der Verkauf einer Hafen-Konzession und mehrerer Silo-Konzessionen sowie Sonderdividenden aus dem Verkauf überschüssiger Ölreserven eines öffentlichen Unternehmens. d) Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient: i) Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und Gerichtsbarkeiten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und ii) Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der ‚Lojas do Cidadão‘ (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, sodass die geografische Zuordnung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird. e) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstleistungen sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser. f) Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um. g) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch. h) Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Cash-Accounting-Regelung für die Mehrwertsteuer. i) Portugal führt eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Kosten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch, die sich voraussichtlich stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken.“ (9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Umstellung der Banken auf die neuen Eigenkapitalvorschriften der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV überwachen und sicherstellen, dass die Kapitalpuffer auch weiterhin in angemessenem Verhältnis zu dem schwierigen Geschäftsumfeld stehen; b) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten; c) einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft; d) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten fördern; e) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken; f) die Verwaltung der zurzeit von Parvalorem gehaltenen BPN-Kredite auf die im Wege des Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Firmen, die mit der schrittweisen Beitreibung der Vermögenswerte beauftragt sind, auslagern, sowie eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen; g) ausgehend von den Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, sowie die Möglichkeiten für eine Verbesserung der Leistungsstärke und Steuerung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien aufgrund der Ergebnisse der jüngsten externen Prüfung und der vorgelegten Roadmap bewerten; h) die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben und auf der Grundlage der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten, Die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die notwendigen Änderungen am Rekapitalisierungsgesetz vor, die die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise widerspiegeln; i) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute umsetzen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen; j) vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen; auf der Grundlage der vor Kurzem durchgeführten Erhebung nach Alternativen suchen, um die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen auszuweiten, die sich zur Einhaltung des PER (des besonderen Sanierungsverfahrens für Unternehmen in einer schweren finanziellen Notlage) und des SIREVE (des außergerichtlichen Sanierungsverfahrens für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder von Zahlungsunfähigkeit betroffen oder bedroht sind) verpflichtet haben. (*1)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).“ " Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 19. November 2013. Im Namen des Rates Der Präsident L. LINKEVIČIUS (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88). (3)   ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1. (4)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.