Europäische Union

2002/737/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2498 — UPM-Kymmene/Haindl und Sache COMP/M.2499 — Norske Skog/Parenco/Walsum) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3703)

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Avis juridique important | 32002D0737 2002/737/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2498 — UPM-Kymmene/Haindl und Sache COMP/M.2499 — Norske Skog/Parenco/Walsum) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3703) Amtsblatt Nr. L 233 vom 30/08/2002 S. 0038 - 0061 Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.2498 - UPM-Kymmene/Haindl und Sache COMP/M.2499 - Norske Skog/Parenco/Walsum) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3703) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/737/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2001 zur Einleitung eines Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, ihre Bemerkungen zu den Beschwerdepunkten der Kommission vorzutragen, gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse(3), gestützt auf den Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten(4), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. Juni 2000 wurde der Kommission ein Zusammenschlussvorhaben gemeldet, mit dem das finnische Unternehmen UPM-Kymmene (nachstehend UPM) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über das deutsche Unternehmen Haindl'sche Papierfabriken KGaA (Haindl) durch den Kauf sämtlicher Anteile an Haindl zu erwerben. An demselben Tag erhielt die Kommission die Anmeldung eines zweiten Zusammenschlussvorhabens, das den Weiterverkauf von zwei der sechs Papierwerke von Haindl (Haindl-2), nämlich Parenco in den Niederlanden und Walsum in Deutschland durch UPM-Kymmene an den norwegischen Papierhersteller Norske Skog betrifft. (2) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (nachstehend die Fusionskontrollverordnung) fiel und ernsthafte Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens aufwarf. (3) Nach einer gründlichen Untersuchung dieses Falles gelangte die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass der Zusammenschluss keine gemeinsame beherrschende Stellung begründen wird, mit der wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt und die Funktionsweise des EWR-Abkommens spürbar behindert würden. I. DIE PARTEIEN (4) UPM-Kymmene ist die Holdinggesellschaft einer Unternehmensgruppe, die überwiegend in der Holzverarbeitung tätig ist und sich in folgende drei Geschäftsbereiche untergliedert: Druckpapier (Zeitungspapier, Zeitschriften- und Feinpapier), Holzverarbeitung (Verarbeitungsstoffe) und Holzerzeugnisse (Schnittholz und Sperrholz). (5) Haindl ist ein in der Papierindustrie tätiges Familienunternehmen. Eine weitere Tätigkeit der Gruppe Haindl ist die Regionalfluggesellschaft Augsburg Airways, die vor Abschluss dieses Zusammenschlussvorhabens bzw. bis spätestens 31. Dezember 2001 an die vormaligen Haindl-Anteilseigner übertragen wird. (6) Norske Skog ist in der Holzerzeugnisindustrie tätig. Sein Kerngeschäft ist die Herstellung und der Verkauf von holzhaltigem Zeitungs- und Zeitschriftendruckpapier. II. DAS VORHABEN (7) Haindl soll in zwei Stufen übernommen werden. In der ersten Stufe erwirbt UPM-Kymmene das gesamte Kapital von Haindl. Die zweite Stufe besteht aus dem Weiterverkauf von zwei der sechs Haindl-Werke durch UPM-Kymmene an Norske Skog gleichzeitig mit dem Erwerb der Kontrolle über Haindl durch UPM-Kymmene. Es handelt sich um die Papierwerke Walsum in Deutschland und Parenco in den Niederlanden, nachstehend als Haindl-2 bezeichnet. Die bei UPM-Kymmene verbleibenden vier Papierwerke werden als Haindl-4 bezeichnet. Dabei wird sich der erste Bestandteil des Vorhabens von selbst vollziehen, während der zweite Teil vom Vollzug des ersten Teils abhängt. (8) UPM-Kymmene wird 100 % der Anteile an Haindl erwerben, Norske Skog wird sämtliche Anteile an Parenco und sämtliche Vermögenswerte von Walsum übernehmen. Damit stellt jedes angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (9) Hinsichtlich des ersten Vorhabens hatten die beteiligten Unternehmen im Jahr 2000 einen gemeinsamen weltweiten Umsatz(5) von mehr als 5 Mrd. EUR (UPM-Kymmene 9,583 Mrd. EUR, Haindl 1,49 Mrd. EUR). Jedes Unternehmen erzielt einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio. EUR (UPM-Kymmene 6,9 Mrd. EUR, Haindl [...]*(6) Mrd. EUR), beide Unternehmen erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinsamen gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben ist somit von gemeinschaftsweiter Bedeutung und ein Fall der Zusammenarbeit gemäß Artikel 57 EWRA. (10) Hinsichtlich des zweiten Vorhabens hatten die beteiligten Unternehmen im Jahr 2000 einen gemeinsamen weltweiten Umsatz(7) von mehr als 2,5 Mrd. EUR (Norske Skog 3,284 Mrd. EUR, Haindl-2 [...]* EUR). Der gemeinsame gemeinschaftsweite Umsatz jeder Partei übersteigt 100 Mio. EUR (Norske Skog [...]* EUR, Haindl-2 [...]* EUR). In jedem der drei Mitgliedstaaten [...]* erzielt jede Partei einen Umsatz von mehr als 25 Mio. EUR, und in jedem dieser Mitgliedstaaten beträgt der gemeinsame Umsatz der Parteien 100 Mio. EUR; die Parteien erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinsamen gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben ist somit von gemeinschaftsweiter Bedeutung und ein Fall der Zusammenarbeit gemäß Artikel 57 EWRA. IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (11) Die beiden Übernahmen betreffen die Wirtschaftszweige Zellstoff und Zeitungspapiere. Betroffen sind lediglich die Märkte für Zeitungs- und Zeitschriftenpapier. Wenn man einen getrennten Markt für holzfreies gestrichenes Zeitschriftenpapier zugrunde legt, ist dieser Markt nicht betroffen, da Haindl diese Papiersorte nicht herstellt. RELEVANTE PRODUKTMÄRKTE 1. ZEITUNGSPAPIER (12) Zeitungspapier wird überwiegend zum Druck von Zeitungen verwendet. Zur Herstellung von Zeitungspapier ist mechanischer oder aufgearbeiteter Zellstoff von wenigstens 65 % Gewichtsanteil erforderlich. Es gibt verschiedene Sorten Zeitungspapier, je nach dem, ob es sich um vergütetes, kalandriertes, weißes oder eingefärbtes Papier handelt. Der Remissionsgrad unterscheidet sich je nach Sorte. Die wichtigsten Variablen sind das Papiergewicht und der Remissionsgrad. Standardzeitungspapier ist üblicherweise im Gewichtsbereich zwischen 40 und 52 g/m2, im Remissionsbereich zwischen ISO 57 und ISO 60, während sich verbessertes Zeitungspapier im Gewichtsbereich zwischen 42 und 56 g/m2 und im Remissionsbereich zwischen ISO 61 und darüber befindet. Spezialzeitungspapier schließt niedrige Gewichtsbereiche zwischen 28 und 40 g/m2 ein und hat einen hohen Remissionsgrad zwischen ISO 63 und ISO 80 wie z. B. Telefonbuchpapier und Buchpapier. (13) Die Kommission befand mit Entscheidung vom 30. Oktober 1995(8), dass Zeitungspapier einen eigenen Produktmarkt bildet, dass ein hohes Maß an Substituierbarkeit sowohl auf der Nachfrage- als auch der Angebotsseite(9) zwischen den verschiedenen anerkannten Zeitungspapiersorten besteht, und dass die Preisunterschiede unerheblich waren. Dieser Befund wurde auch in der Entscheidung 1999/641/EG in der Sache IV/M.1225 - Enso/Stora bestätigt(10). UPM-Kymmene macht geltend, dass dieser Befund weiterhin gültig sei. Diese Auffassung wurde durch die Marktuntersuchung weitgehend bestätigt. Die Kommission geht deshalb auch in diesem Fall davon aus, dass ein eigener Produktmarkt für Zeitungspapier besteht. 2. ZEITSCHRIFTENPAPIER (14) Zeitschriftenpapier wird mit mechanischem, chemischem und aufgearbeitetem Zellstoff sowie Chemikalien, Füllstoffen und Pigmenten hergestellt und hauptsächlich für den Druck von Verbraucherzeitschriften, Katalogen und Werbematerial in der Tiefdruck- oder Offsettechnik verwendet. Es gibt drei verschiedene Sorten: ungestrichenes superkalandriertes Zeitschriftenpapier (SC), gestrichenes mechanisches Papier in Rollen (CMR) und holzfreie gestrichene Rollen (WFC). Gestrichene mechanische Rollen bestehen überwiegend aus leichtgewichtigem gestrichenen Papier, dem LWC. Zu den mechanischen Sorten zählen auch mittelschweres und schweres gestrichenes Papier (MWC bzw. HWC) sowie maschinenvergütetes gestrichenes MFC-Zeitschriftenpapier. (15) Die niedrigste Qualitätssorte ist SC-B, die höchste Qualitätssorte WFC, das zwischen 30 und 40 % mehr als SC-B kostet; die gestrichenen mechanischen Sorten (LWC) liegen nach Qualität und Preis dazwischen. Wie bei Zeitungspapier sind bei jeder Sorte der Gewichtsanteil und der Remissionsgrad die wichtigsten Variablen. Während SC-B ein Gewicht von zwischen 50 und 55 g/m2 aufweist und zwischen ISO 65 bis 69 % liegt, hat die Sorte SC-A ein etwas höheres Gewicht und eine höhere Remission von ISO 70 bis 80 %. Während LWC in der Regel ein Gewicht zwischen 55 g/m2 und 65 g/m2 und eine Remission von bis zu ISO 85 % aufweist, beträgt das Gewicht von WFC mehr als 80 g/m2 und der Remissionsgrad liegt jenseits von ISO 90 %. (16) Die Parteien sind der Auffassung, dass die unterschiedlichen Sorten demselben Zeitschriftenpapiermarkt angehören, da sowohl auf der Angebots-, wie auf der Nachfrageseite eine hohes Maß an Substituierbarkeit herrsche. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Kommission in zwei vorangehenden Fällen bei ihrer Bewertung einen einzigen Markt für Zeitschriftenpapier zugrundegelegt habe(11). Die Kommission hatte damals nur einen Markt zugrunde gelegt, da ihre Bewertung nicht unterschiedlich ausgefallen wäre, selbst wenn sie einen getrennten Produktmarkt für WFC zugrunde gelegt hätte. (17) Die Untersuchung der Kommission hat jedoch ergeben, dass WFC nicht Bestandteil eines Gesamtmarktes für Zeitschriftenpapier ist. Erstens bewegen sich die Preise für die SC-Sorten und für LWC allgemein parallel zueinander, was für WFC nicht der Fall zu sein scheint. Dies ist ein Anzeichen dafür, dass WFC nicht Teil eines Gesamtmarkts für Zeitschriftenpapier ist. Die Parteien widersprachen entschlossen dieser Auffassung und führten an, dass die Preisbewegungen zwischen SC/CMR und WFC weitgehend ähnlich seien. Eine Korrelationsanalyse zwischen den verschiedenen Preisen untermauert jedoch die Auffassung der Kommission, dass WFC nicht demselben Markt wie SC/CMR angehört(12). (18) Auf der Nachfrageseite ist sehr wenig Substitution möglich. WFC hat ein Grammgewicht von wenigstens 80 g/m2, ein gegenüber LWC hoher Gewichtsanteil. Es ist wesentlich widerstandsfähiger als die mechanischen Sorten und, im Gegensatz zu diesen - vergilbt es nicht im Laufe der Zeit, da es kein Lignin enthält. Deshalb wird WFC überwiegend als Deckblatt für Veröffentlichungen und teure Reise-, Lebensstil- und Modezeitschriften verwendet, bei denen der Preis je Heft den höheren Einkaufspreis und die höheren Beförderungskosten decken kann, da jedes einzelne Heft ein höheres Grammgewicht aufweist. In ihrer Antwort auf die Beschwerdepunkte erwähnten die Parteien, dass es die Kommission versäumt habe, mögliche Überschneidungen zwischen mittelschwerem gestrichenem MWC und WFC zu berücksichtigen. Eine gewisse Substituierung zwischen den beiden Sorten ist zwar möglich, geschieht jedoch nur am Rande und ist vom Umfang her gesehen unerheblich. (19) Auf der Angebotsseite gibt es praktisch keine Substituierung zwischen WFC und holzhaltigen Sorten. Sämtliche WFC herstellenden Maschinen sind ausschließlich diesem Zweck gewidmet(13). Außerdem ist für die Herstellung von WFC chemischer Zellstoff als Einsatzstoff erforderlich, während SC und LWC holzhaltigen mechanischem Halbstoff benötigen. Während chemischer Zellstoff weitestgehend von unabhängigen Anbietern hergestellt und am offenen Markt gehandelt wird, wird mechanischer Halbstoff überwiegend intern produziert. Der Preis für chemischen Zellstoff, der auch als Marktzellstoff bezeichnet wird, schwankt erheblich im Laufe der Zeit. So bewegte sich z. B. der Marktpreis für chemischen Zellstoff der Sorte NSBK im Jahr 2000 zwischen 630 und 710 USD/t(14). Dies erklärt zum Teil, warum sich der WFC-Preis nicht parallel mit den Preisen für die anderen Sorten bewegt. (20) Einige Kunden sind der Auffassung, dass auch superkalandrierte SC- und LWC-Sorten unterschiedlichen Produktmärkten angehören. Von der Angebotsseite her gesehen besteht keine oder eine nur geringe Substitution zwischen CMR und den SC-Sorten. Es gibt keine Maschinen, die sowohl SC als auch LWC oder andere Sorten beschichteten Zeitschriftenpapiers herstellen, da hierfür ein Superkalander durch einen Beschichter und umgekehrt ersetzt werden müsste, was jedoch zu kostenaufwendig ist. LWC-Maschinen sind jedoch in der Regel Einzweckanlagen, die ausschließlich gestrichene mechanische Rollen herstellen, während SC-Maschinen für die Herstellung sowohl von SC-B als auch von Zeitungspapier umgerüstet werden können. (21) Der Preisunterschied bei den marktführenden SC- und LWC-Sorten, deren Preise sich parallel zueinander bewegen, beträgt rund 20 %. Es gibt jedoch innerhalb der SC- und LWC-Sorten ein breites Spektrum an Qualitäten und Preisen, die sich hinsichtlich Grammgewicht und Remissionsgrad zum Teil überschneiden, was keine eindeutige Trennung nahelegt. Auch gibt es Beispiele von Verlagen, die zu der jeweils anderen Sorte übergewechselt sind. Zur Bewertung dieses Falles erscheint es deshalb angemessener, holzhaltiges Papier, d. h. SC und CMR zusammen als den sachlich relevanten Markt anzusehen. (22) Abschließend geht die Kommission davon aus, dass holzfreies Zeitschriftenpapier (WFC) und holzhaltiges Zeitschriftenpapier, d. h. superkalandriertes Papier (SC), gestrichene mechanische Rollen (CMR) einschließlich LWC, MWC und HWC sowie maschinenvergütetes gestrichenes MFC zwei verschiedenen sachlich relevanten Märkten angehören. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE 1. ZEITUNGSPAPIER (23) Gemäß den Parteien deuten die gegenwärtigen Marktentwicklungen auf einen spürbaren Einfluss der Einfuhren aus Kanada und den USA im Markt des EWR hin. UPM-Kymmene ist deshalb der Auffassung, dass der Zeitungspapiermarkt zumindest ein EWR-Markt sei und dass man das Entstehen eines transatlantischen Marktes berücksichtigen müsse. In dem Fall Enso/Stora aus dem Jahr 1998 wurde der räumlich relevante Markt für Zeitungspapier nicht größer als der EWR-Markt definiert. (24) Im Jahr 2000 entfielen auf die Einfuhren und Ausfuhren 9,3 % bzw. 10 % des EWR-Verbrauchs. Rund 80 % der Einfuhren stammten aus Nordamerika, insbesondere Kanada, auf das alleine beinahe 75 % sämtlicher europäischer Einfuhren entfielen. Kanada kann ein zollfreies Kontingent von 600000 t jährlich in Anspruch nehmen. Die meisten Einfuhren aus Kanada gehen in das Vereinigte Königreich. (25) Die Einfuhren unterliegen einem Zollsatz von gegenwärtig 0,5 %, der fortschreitend abgebaut wurde. Dieser Zoll wird im Jahr 2002 wegfallen. Deshalb behauptet UPM-Kymmene, dass die Einfuhren weiter zunehmen werden. Die von der Kommission durchgeführten Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Einfuhren nicht gestiegen sind, sondern sich auf einem niedrigen Niveau bewegen, was der Vorstellung eines Marktes zuwiderläuft, der größer wäre als der EWR. Außerdem bewegten sich die Einfuhren von Zeitungspapier in den EWR auf einer niedrigen Höhe von unter 10 % und blieben in den vergangenen zehn Jahren relativ unverändert. Trotz des zunehmenden Abbaus der Zölle von 3,5 % auf den gegenwärtigen Satz von 0,5 % sind die Einfuhren seit 1998 nicht spürbar gestiegen. (26) Von den europäischen Abnehmern wurden fünf unabhängige nordamerikanische Zeitungspapierhersteller als Lieferanten genannt. Der überwiegende Teil der Einfuhren geht nach Großbritannien. Drei dieser fünf Unternehmen liefern erhebliche Mengen nach Europa. Diese sind Abitibi, der bei der Produktionskapazität als weltweiter Marktführer hinsichtlich der angesehen wird, Bowater, der weltweit auch zu den zehn größten Lieferanten zählt, und Kruger. Abitibi hat auf dem europäischen Markt durch den Erwerb des Zeitungspapierherstellers Bridgewater in Großbritannien Fuß gefasst. Das Werk Bridgewater hat eine Kapazität von 292000 t und beliefert überwiegend den britischen Zeitungspapiermarkt. Während Bowater lediglich ein kleines Verkaufsbüro für Europa unterhält, ist Kruger hier nicht vertreten. Auf diese drei Unternehmen entfallen mehr als 60 % sämtlicher Einfuhren in den EWR. Die von den beiden kleineren kanadischen Anbietern Irving und Alliance Forest Products gelieferten Mengen sind unerheblich. Bowater ist gegenwärtig dabei, Alliance Forests Products zu übernehmen. (27) Die Parteien behaupten, dass die nordamerikanischen Hersteller ihre Ausfuhren steigern werden, wenn die kanadischen Hersteller nicht mehr Hoechstpreise bei ihren Lieferungen in die Vereinigten Staaten aufgrund des starken US-Dollars erzielen können, und sich der Wechselkurs des Euro für die Ausfuhren in den EWR günstiger entwickelt. Wegen der Abhängigkeit von den Wechselkursen werden die kanadischen Hersteller jedoch von vielen europäischen Kunden als unregelmäßige Lieferanten ohne eindeutige langfristige Strategie und Festlegung angesehen, weshalb sie für das laufende Geschäft nicht als geeignete Lieferanten angesehen werden. Dies wurde auch von zwei der führenden nordamerikanischen Importeure bestätigt. Bowater erklärte, dass es seine Verkäufe nach Europa steigern möchte, sofern sich der Wechselkurs günstiger entwickelt. Kruger erklärte, dass es seine Lieferungen nach Europa wegen des Wechselkurses und der Transportkosten einschränke. Außerdem geht der Industrieverband Cepiprint von einem Rückgang der Einfuhren aus Kanada von 786000 t im Jahr 2000 auf 750000 t im Jahr 2001 aus(15). Cepiprint sieht für die kommenden beiden Jahre einen weiteren Rückgang voraus. Wenn man diese Elemente zusammengenommen betrachtet, ist es möglich, dass die Einfuhren aus Nordamerika in den kommenden Jahren abnehmen werden. (28) Außerdem sind die im EWR und in Nordamerika hergestellten Erzeugnisse nicht von gleicher Qualität. Die Qualität der Einfuhren aus Kanada wird etwas geringer eingestuft als die der europäischen Erzeugnisse. Außerdem haben viele Kunden erklärt, dass sich die Qualität des Zeitungspapiers in Europa beständig verbessere, wodurch sich die bestehende Kluft zwischen der kanadischen und der europäischen Qualität weiter vergrößere. (29) Eine weitere Einfuhrquelle ist Russland. Papierwerke wie Kondopoga, Wolga und Solikamsk liefern in den EWR, und dabei insbesondere nach Deutschland. Die Qualität dieses Zeitungspapiers wird jedoch als niedrig gegenüber der Qualität der europäischen Hersteller angesehen und ist überwiegend für Gratiszeitungen bestimmt. Außerdem gibt es logistische Schwierigkeiten, die sich auf die Beständigkeit und Zuverlässigkeit dieser Lieferquelle auswirken. Die Einfuhren aus Russland machen rund 2 % des EWR-Verbrauchs aus. (30) Abschließend kann man feststellen, dass der Zeitungspapiermarkt nicht größer ist als der EWR-Markt einschließlich der Schweiz, weil i) die Einfuhren nur 9,3 % des gesamten EWR-Verbrauchs im Jahr 2000 ausmachten und im Jahr 2001 weiter zurückgehen werden, ii) trotz der Zollsenkungen, Währungsschwankungen und schwächeren Geschäftszyklen die Handelsströme zwischen dem EWR und Nordamerika nur unerheblich schwanken, sodass auch in Jahren mit günstigen Wechselkursen die Einfuhren aus Kanada nicht spürbar zugenommen haben. 2. ZEITSCHRIFTENPAPIER (31) Die Parteien sind der Auffassung, dass der Markt für Zeitschriftenpapier zumindest ein EWR-Markt sei. Im Handel innerhalb des EWR bestehen zwar keine spürbaren nicht-tarifären Hemmnisse, unterliegen die Einfuhren einiger Zeitungspapiersorten jedoch einem Zoll. Während die Einfuhren von SC zollfrei sind, wird für LWC und WFC ein Zollsatz von gegenwärtig 3,6 % bzw. 2,4 % erhoben. Beide Zölle werden bis zum Jahr 2004 auf Null gesenkt. (32) Der EWR ist Nettoausführer von Zeitschriftenpapier. Während sich die Ausfuhren auf 23 % der Gesamtlieferungen im EWR belaufen, sind es bei den Einfuhren rund 1 %. Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass eine Zunahme der Einfuhren in der nahen Zukunft unwahrscheinlich ist. Führende nordamerikanische Papierhersteller haben erklärt, dass sie keine konkreten Pläne zur Erhöhung ihrer Ausfuhren in das Gebiet des EWR hätten. (33) Außerdem haben die Untersuchungen der Kommission ergeben, dass die Kunden von Zeitschriftenpapier fast einmütig den EWR als den räumlich relevanten Markt ansehen. Sie sind auch der Auffassung, dass weder die nordamerikanischen, noch die russischen, noch die osteuropäischen Anbieter als aktive Teilnehmer am europäischen Markt anzusehen sind. Somit ist der EWR einschließlich der Schweiz als der räumlich relevante Markt anzusehen. WETTBEWERBSWÜRDIGUNG 1. ALLGEMEINES: DIE ZELLSTOFF- UND PAPIERINDUSTRIE Produktionsprozesse (34) Seit Beginn der 80er Jahre ist der Produktionswert der Sektoren Holz, Papier, Veröffentlichungen und Druckerei so angestiegen, dass er nunmehr 10 % der europäischen Gesamtproduktion ausmacht. Die Zellstoff- und Papierindustrie besteht aus den fünf großen Geschäftsbereichen Zellstoff, Druckpapier (Zeitungs- und Zeitschriftenpapier), hochwertiges Papier, Pappe und Tissue-Papier. In diesen Bereichen überschneiden sich die Herstellungsvorgänge, weshalb einige Hersteller von Druckpapier auch in den anderen Bereichen tätig sein können. (35) Der Herstellungsprozess von Zeitungs- und Zeitschriftendruckpapier beginnt bei den Forsttätigkeiten des Pflanzens und Erntens der Bäume einschließlich Fällen und Holzrücken. Einige Papierhersteller sind im Besitz von Wäldern und in der Herstellung von Holzerzeugnissen wie z. B. Holzplatten oder Bauholz tätig. Dies trifft z. B. auf UPM-Kymmene zu, das Sägeholz, Sperrholz, gehobeltes Holz und Mehrwertderivate hergestellt. Die sich an den Produktionsprozess anschließenden Tätigkeiten können als Bestandteil einer vertikal integrierten Produktionskette angesehen werden. Holz wird als Rohstoff zur Herstellung von Zellstoff verwendet, der wiederum einer der Rohstoffe für die Herstellung von Druckpapier ist. (36) Zellstoff ist eine wässrige Fasermasse, die aus neuen oder rückgewonnenen Fasern gebildet und zu papierartigen Schichten geformt wird. Es gibt verschiedene Zellstoffsorten entsprechend den gewünschten Eigenschaften des herzustellenden Papiers wie Reißfestigkeit, Aussehen und Verwendungszweck. Für die Herstellung von Druckpapier werden die drei Sorten mechanischer Zellstoff, d. h. in der Regel Holzschliff oder thermomechanischer Zellstoff (TMP) aus Holz, entschwärzte Pulpe (DIP) aus rückgewonnenem Papier und chemischer Zellstoff verwendet. Chemischer Zellstoff wird nur für Zeitschriftenpapier verwendet, weil er die Steifigkeit des Papiers erhöht. Er wird in Verbindung mit TMP und DIP zur Herstellung von SC-Papier, in Verbindung mit TMP zur Herstellung von LWC-Papier und allein zur Herstellung von WFC-Papier eingesetzt. TMP oder DIP werden für die Herstellung von Zeitungsdruckpapier verwendet. (37) TMP und DIP gelangen nicht in größeren Mengen auf den Markt, da die Hersteller von Zeitungs- und Zeitschriftenpapier ihren Zellstoffbedarf aus eigener Produktion decken. Aus Holz oder rückgewonnenem Papier stellen sie den Zellstoff her, aus dem das Zeitungs-

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.