Europäische Union

2003/890/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 6. November 2003 über die Entlastung des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001

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2.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 83 E/161 Donnerstag, 6. November 2003 23. bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen Vorschlag für eine Änderung der Gründungs- verordnungen der Agenturen zu machen, der vorsieht, dass die Direktoren dieser Gemeinschaftseinrichtun- gen künftig nur mit Zustimmung des Parlaments ernannt werden können; erwartet nunmehr entspre- chende Vorschläge der Kommission bis spätestens 1. Dezember 2003. P5_TA(2003)0479 Entlastung 2001: Übersetzungszentrum 1. Beschluss des Europäischen Parlaments über die Entlastung des Direktors des Übersetzungszen- trums für die Einrichtungen der Europäischen Union für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (C5-0100/2003  2003/2045(DEC)) Das Europäische Parlament,  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 des Übersetzungszen- trums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums (C5-0100/2003) (1),  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7. März 2003 (C5-0101/2003),  gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276,  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere Artikel 185,  in Kenntnis der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Eura- tom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäi- schen Gemeinschaften (3), insbesondere Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002,  gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 8. April 2003 über den Aufschub des Beschlusses zur Ent- lastung und seine Entschließung mit den Bemerkungen zu diesem Beschluss (4),  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0360/2003), 1. erteilt dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Ent- lastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001; 2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. (1) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 35. (2) ABl. L 248 vom 16.9.2002. (3) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. (4) ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 16 und 18.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.