Europäische Union

2007/790/EG: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 23. November 2007 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2008 (EZB/2007/16)

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5.12.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 317/81 ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. November 2007 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2008 (EZB/2007/16) (2007/790/EG) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2, gestützt auf Artikel 1 der Entscheidung 2007/503/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008 (1), gestützt auf Artikel 1 der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (nachfolgend als die „teilnehmenden Mitgliedstaaten“ bezeichnet), zu genehmigen. (2) Die für Zypern und Malta nach Artikel 4 der Beitrittsakte 2003 geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2008 aufgehoben. (3) Die dreizehn derzeit teilnehmenden Mitgliedstaaten, Zypern und Malta haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2008 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2008 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2008, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (in Mio. EUR)   Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2008 Belgien 130,0 Deutschland 655,0 Irland 114,0 Griechenland 97,3 Spanien 550,0 Frankreich 500,0 Italien 375,2 Zypern 147,4 Luxemburg 49,0 Malta 56,7 Niederlande 57,5 Österreich 185,0 Portugal 50,0 Slowenien 39,0 Finnland 60,0 Artikel 2 Schlussbestimmung Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. November 2007. Der Präsident der EZB Jean-Claude TRICHET (1)   ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 29. (2)   ABl. L 186 vom 18.7.2007, S. 32.

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