Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen (Text von Bedeutung für den EWR)

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11.5.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 125/1 BESCHLUSS (EU) 2023/936 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über ein Europäisches Jahr der Kompetenzen (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 149, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Qualifizierte Arbeitskräfte sind von entscheidender Bedeutung, um einen fairen und sozial gerechten grünen und digitalen Wandel zu gewährleisten und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie ihre Resilienz gegenüber externen Schocks, etwa der COVID-19-Pandemie oder den Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, zu stärken. Angemessenere und besser aufeinander abgestimmte Kompetenzen eröffnen neue Möglichkeiten und befähigen die Menschen, uneingeschränkt am Arbeitsmarkt, an der Gesellschaft und an der Demokratie teilzuhaben, die Chancen des grünen und digitalen Wandels zu nutzen und ihre Rechte wahrzunehmen. (2) In der gesamten Union berichten Arbeitgeber, dass die Suche nach Arbeitskräften mit den benötigten Qualifikationen schwierig ist. Die Europäische Arbeitsbehörde hat in ihrem Bericht über Arbeitskräftemangel und Arbeitskräfteüberschuss und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit hat in ihrem Bericht über Entwicklung von Cybersicherheitskompetenzen in der EU festgestellt, dass im Jahr 2021 in 28 Berufen ein Fachkräftemangel herrschte, unter anderem im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe sowie im Bau- und Dienstleistungssektor, und dass es an IT- und Sicherheitsfachleuten, insbesondere im Bereich Cybersicherheit, sowie an Fachkräften mit mathematischer, informatischer, naturwissenschaftlicher und technischer Ausbildung fehlt. Der Mangel an Arbeitskräften mit den richtigen Kompetenzen entwickelt sich zunehmend zum größten Hindernis für den erfolgreichen grünen und digitalen Wandel. Ein Arbeitskräftemangel kann in einigen Fällen auch auf unattraktive Arbeitsplätze und schlechte Arbeitsbedingungen zurückzuführen sein. Für einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt ist es wichtig, diese Probleme durch das Angebot hochwertiger Arbeitsplätze und Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen anzugehen. In vielen Mitgliedstaaten ist zu erwarten, dass sich die Bevölkerungsalterung in den kommenden zehn Jahren beschleunigt, da die Babyboomer-Kohorte in den Ruhestand tritt, was es umso wichtiger macht, das Potenzial aller Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter unabhängig von ihrer Herkunft voll auszuschöpfen, und zwar durch kontinuierliche Investitionen in ihre Kompetenzen und durch Aktivierung von mehr Menschen, insbesondere von Frauen und jungen Menschen und vor allem denjenigen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, die ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt behindern. Effiziente und umfassende Kompetenzstrategien, ein verbesserter Zugang benachteiligter Gruppen zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Bekämpfung von Stereotypen, insbesondere Geschlechterstereotypen, würden dazu beitragen, die Beschäftigung zu erhöhen und den Fachkräftemangel zu verringern. Um einen sozial gerechten und inklusiven Wandel sicherzustellen, können solche Maßnahmen durch Lösungen für Personen ergänzt werden, die nicht in der Lage sind, einer Umschulung oder Weiterbildung nachzugehen. (3) Die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal und erfahrenen Führungskräften, die eine wesentliche Rolle für das nachhaltige Wachstum der Union spielen, ist nach wie vor das größte Problem für ein Viertel der 25 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Union, die das Rückgrat der Wirtschaft und des Wohlstands der Union bilden, 99 % aller Unternehmen ausmachen und 83 Mio. Menschen beschäftigen. In der Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ wird die wesentliche Rolle der KMU für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand in der Union anerkannt. (4) Das Fehlen ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte und die geringe Teilnahme von Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter an Schulungsaktivitäten reduziert die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und schafft soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, die eine große Herausforderung für die Union darstellen. Das Fehlen ausreichend qualifizierter Arbeitskräfte und die geringe Teilnahme an Schulungsaktivitäten lässt außerdem auf ein erhebliches ungenutztes Umschulungs- und Weiterbildungspotenzial schließen, durch dessen Ausschöpfung dem zunehmenden Arbeitskräftemangel, beispielsweise im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor (insbesondere im Gastgewerbe und in der Fertigung von Computern und elektronischen Bauteilen) sowie im Gesundheitswesen, entgegengewirkt werden könnte. Allerdings stagniert die Beteiligung an der Erwachsenenbildung in der Union seit zehn Jahren, und 21 Mitgliedstaaten haben das entsprechende Unionsziel für 2020 nicht erreicht. Für viele Erwachsene im erwerbsfähigen Alter, z. B. Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Beschäftigte in KMU, Arbeitslose, Nichterwerbstätige oder Geringqualifizierte, sind Angebote zur Kompetenzentwicklung allzu oft nicht zugänglich. Der Ausbau der Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diese Gruppen und für alle Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter würde dazu beitragen, das Beschäftigungsziel der Union von 78 % für Erwachsene zwischen 20 und 64 Jahren zu erreichen, für die die Beschäftigungsquote im Jahr 2021 noch bei 73,1 % lag. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Erwachsenen mit geringen Kompetenzen und Arbeitslosen eine wirksame Unterstützung zu bieten, die mit der Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (3) und der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (4) im Einklang steht. (5) Gemäß Grundsatz 1 der Europäischen Säule sozialer Rechte (im Folgenden „Säule“), hat jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen. Grundsatz 4 der Säule zur aktiven Unterstützung der Beschäftigung sieht vor, dass jede Person das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsaussichten hat, einschließlich des Rechts auf Unterstützung bei Fortbildung und Umschulung. Grundsatz 5 der Säule zur sicheren und anpassungsfähigen Beschäftigung besagt, dass Arbeitnehmer ungeachtet der Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses das Recht auf faire und gleiche Behandlung im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie den Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung haben. In Artikel 14 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung hat. (6) In Grundsatz 3 der Säule wird betont, dass jede Person unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit hat, unter anderem im Hinblick auf Beschäftigung sowie allgemeine und berufliche Bildung. Das Europäische Jahr der Kompetenzen sollte demnach in einer Art und Weise durchgeführt werden, dass es inklusiv ist und Gleichheit für alle aktiv fördert. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, den die Kommission in ihrer Mitteilung vom 4. März 2021 angenommen hat, wird herausgestellt, dass durch die verstärkte Teilhabe von Bevölkerungsgruppen, die derzeit unterrepräsentiert sind, ein inklusiveres Beschäftigungswachstum erreicht werden kann. (7) In der Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (im Folgenden „europäische Kompetenzagenda“) wird eine Revolution im Kompetenzbereich gefordert, um die Erholung der Wirtschaft sicherzustellen, die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas und die soziale Gerechtigkeit zu stärken und den grünen und digitalen Wandel in eine Chance für alle umzugestalten. Ziel der europäischen Kompetenzagenda ist es, kollektive Maßnahmen im Bereich des Kompetenzaufbaus zu fördern, sicherzustellen, dass die Berufsbildungsinhalte an die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden, und die Bildungsangebote besser auf die beruflichen Ziele der Menschen abzustimmen, damit die Inanspruchnahme solcher Bildungsangebote durch mehr Menschen aus der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gefördert wird. Das Europäische Parlament begrüßte die Ziele und Maßnahmen der Europäischen Kompetenzagenda in seiner Entschließung vom 11. Februar 2021 (5). (8) Am 25. Juni 2021 begrüßte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen die Kernziele der Union des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Erklärung von Porto vom 8. Mai 2021 und begrüßte damit das Vorhaben, bis 2030 eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 % zu erreichen und den Anteil der Erwachsenen, die jedes Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, auf 60 % zu steigern. (9) Am 14. September 2022 kündigte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Union an, die Kommission werde vorschlagen, das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Aus- und Weiterbildung (im Folgenden „Europäisches Jahr der Kompetenzen“) zu erklären. Sie verwies auf das Problem des Arbeitskräftemangels in bestimmten Sektoren und betonte, wie wichtig Investitionen in berufliche Aus- und Weiterbildung sind. Ferner unterstrich sie, dass die Anwerbung von Arbeitskräften mit den richtigen Qualifikationen für die Union ebenfalls Teil der Lösung sein muss, und dass hierzu die Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen beschleunigt und erleichtert werden muss. Mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen will die Kommission die Dynamik der zahlreichen Maßnahmen verstärken, die sie bereits zur Förderung von Umschulung und Weiterbildung in der Union ergriffen hat, und deren Umsetzung voranbringen, und zwar mit dem Ziel, den Arbeitskräftemangel zu beheben. Das Jahr der Kompetenzen zielt darauf ab, durch Umschulung und Weiterbildung das nachhaltige Wachstum der sozialen Marktwirtschaft in der Union unterstützen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beizutragen. (10) Am 15. September 2021 kündigte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Union die Einleitung eines strukturierten Dialogs auf höchster Ebene an, um das Engagement in den Bereichen digitale Kompetenzen und digitale Bildung zu verstärken. Die Mitgliedstaaten haben für diesen Prozess nationale Koordinatoren benannt. Das Europäische Jahr der Kompetenzen baut auf diesem Prozess des strukturierten Dialogs auf und erweitert dessen Aktionsradius im Einklang mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses. (11) Das Europäische Jahr der Kompetenzen schließt sich an das Europäische Jahr der Jugend 2022 an, das auf die Teilhabe, Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen und insbesondere junger Menschen mit geringeren Chancen für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie abzielte, um langfristig eine positive Wirkung für die junge Generation zu erzielen. Mit dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 wurde betont, wie wichtig Kompetenzen sind, damit junge Menschen hochwertige Arbeitsplätze finden und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für sie geschaffen werden. (12) Durch die Förderung einer auf Umschulung und Weiterbildung abstellenden Denkweise in der gesamten Union kann das Europäische Jahr der Kompetenzen umfassendere positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Demokratie haben, da besser qualifizierte Arbeitskräfte auch aktivere und engagiertere Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Durch Umschulung und Weiterbildung erhalten Arbeitnehmer die Kompetenzen, die sie benötigen, um bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen, ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern und ihre persönliche und berufliche Entwicklung voranzubringen; dadurch werden gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesteigert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen. (13) Da Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, nationale, europäische und internationale Sozialpartner, Handelskammern und andere Interessenträger am besten wissen, welche Kompetenzen in ihren industriellen Ökosystemen benötigt werden, muss die Stärkung ihrer kollektiven Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung Teil der Lösung sein. Der soziale Dialog spielt somit eine wichtige Rolle bei der Antizipation des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt. Der Kompetenzpakt, der 2020 von der Kommission als erste Aktion im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda eingeleitet wurde, bringt Arbeitgeber, Sozialpartner, Bildungs- und Berufsbildungsanbieter, öffentliche Arbeitsverwaltungen und andere Schlüsselakteure aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor zusammen. Bislang sind über 700 Organisationen diesem Kompetenzpakt beigetreten, und es wurden zwölf breit angelegte Partnerschaften in strategischen Sektoren im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs eingerichtet, die zugesagt haben, Weiterbildungsangebote für 6 Mio. Menschen zu fördern. Die Mitglieder des Kompetenzpakts profitieren von speziellen Dienstleistungen, mit denen greifbare Ergebnisse erzielt werden sollen. Die regionale und die lokale Dimension sind ebenfalls wichtig — insbesondere in Grenzregionen, wo zur Einstellung von Arbeitskräften mit den richtigen Kompetenzen gezielte Maßnahmen zur Unterstützung wirksamer grenzüberschreitender Arbeitsmärkte erforderlich sind. Besondere Herausforderungen bestehen auch in benachteiligten und abgelegenen Gebieten, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, da der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten dort begrenzt sind. (14) In der Entschließung des Rates vom 26. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (6) wird die „Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle“ als eine der strategischen Prioritäten des Rahmens festgelegt und es werden konkrete Maßnahmen zum Erwerb oder zur Weiterentwicklung von Kompetenzen, nämlich Umschulung und Weiterbildung, während des gesamten Arbeitslebens dargelegt. (15) Die Empfehlungen des Rates vom 16. Juni 2022 zu individuellen Lernkonten (7) und über einen europäischen Ansatz zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit (8) helfen den Menschen dabei, ihre Bildungswege flexibler und gezielter einzuschlagen und weiterzuführen. Die Entschließung des Rates vom 29. November 2021 zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (9) fördert die Bereitstellung eines Bildungsangebots im Bereich des formalen, nichtformalen und informellen Lernens, das alle für die Schaffung einer inklusiven, nachhaltigen, sozial gerechten und resilienteren Union erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen umfasst. Darin wird die Erwachsenenbildung als wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens hervorgehoben. Zu den Maßnahmen, die zur Unterstützung von Menschen auf ihren Bildungswegen erforderlich sind, zählen das Lernen, eine hochwertige Berufsberatung und Angebote für die Selbstbewertung von Kompetenzen. (16) Die verstärkten aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, für die sich die Kommission in der Empfehlung vom 4. März 2021 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) (10) nach der COVID-19-Krise ausspricht, zielt darauf ab, Übergänge in neue Arbeitsverhältnisse im Kontext der Erholung von der COVID-19-Krise zu unterstützen und die Abstimmung der Qualifikationen auf den Arbeitsmarkt zu verbessern, was durch Arbeitsverwaltungen mit ausreichenden Verwaltungskapazitäten unterstützt werden sollte. (17) Mit der Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (11) wird die Modernisierung der Berufsbildungssysteme unterstützt, um junge Menschen und Erwachsene mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die sie auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft benötigen, sodass sie die wirtschaftliche Erholung und den gerechten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft in Zeiten des demografischen Wandels über alle Konjunkturzyklen hinweg bewältigen können. Die berufliche Aus- und Weiterbildung soll als möglicher Motor für Innovation und Wachstum dienen, indem sie sich agil an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anpasst, die Kompetenzen vermittelt, die in stark nachgefragten Berufen benötigt werden, und Inklusivität und Chancengleichheit fördert. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Attraktivität der beruflichen Bildung durch Kommunikations- und Informationskampagnen, Zentren der beruflichen Exzellenz, besondere Ökosysteme für die berufliche Bildung und Berufswettbewerbe wie Euroskills zu verstärken. (18) Die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ gibt den Weg zur Klimaneutralität der Union bis 2050 vor, und im Kontext dieses Übergangs zu einer modernen, ressourceneffizienten, kreislauforientierten, inklusiven, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sind Kompetenzen für den grünen Wandel sowie Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte unerlässliche Elemente. In ihrer Mitteilung vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „‚Fit für 55‘: auf dem Weg zur Klimaneutralität — Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ stellt die Kommission fest, dass der grüne Wandel nur gelingen kann, wenn die Union über die qualifizierten Arbeitskräfte verfügt, die für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt werden, und sie verweist auf die Leitaktionen der Europäischen Kompetenzagenda, um die Menschen mit den richtigen Qualifikationen auszustatten, die für den grünen und digitalen Wandel benötigt werden. (19) Der laufende grüne und digitale Wandel in der Industrie der Union und der damit zusammenhängende Bedarf am Arbeitsmarkt erfordern Investitionen in die Entwicklung starker Systeme der beruflichen Bildung in der gesamten Union, mit denen Problemlösungsfähigkeiten und -kompetenzen im Bereich neuer Technologien, wie intelligente Produktion und Maschinen, fortschrittliche Robotik, Cloud-Computing, künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und das Internet der Dinge, gefördert werden. (20) Die Nutzung digitaler Instrumente und Technologien nimmt in allen Lebensbereichen zu und kann zu einer digitalen Kluft führen. Digitale Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt, aber auch für Lebensqualität und Aktivität im Alter. In der Union erfordern mehr als 90 % der beruflichen Tätigkeiten grundlegende digitale Kompetenzen, rund 42 % der Bürgerinnen und Bürger in der Union, darunter 37 % der Arbeitnehmer, verfügen jedoch nicht darüber. Im Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) wird die Vorgabe eingeführt, sicherzustellen, dass bis 2030 mindestens 80 % der EU-Bevölkerung über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, und es wird das Ziel festgelegt, dass die Union bis 2030 über 20 Mio. Fachkräfte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) mit einem besser ausgeglichenen Verhältnis zwischen Frauen und Männern verfügen soll. In der Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 über den Aktionsplan für digitale Bildung wird außerdem betont, dass ein Kapazitätsmangel bei spezialisierten Aus- und Weiterbildungsprogrammen für IKT-Fachkräfte besteht. Zudem betont die Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. September 2020 zum Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027, dass technologische Mittel eingesetzt werden sollten, um den Zugang zu erleichtern und die Lernchancen, einschließlich Umschulung und Weiterbildung, flexibler zu gestalten. (21) In der Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ werden entschiedene Maßnahmen gefordert, um lebenslanges Lernen für alle zu verwirklichen und sicherzustellen, dass die allgemeine und berufliche Bildung mit der Entwicklung des grünen und digitalen grünen Wandels Schritt hält und zu deren Gelingen beiträgt. Es wird betont, dass qualifizierte Arbeitskräfte unverzichtbar sind, um den Wandel zu meistern, durch den die Industrie der Union wettbewerbsfähiger ist und neue hochwertige Arbeitsplätze entstehen. Zugleich wird anerkannt, wie wichtig enge Partnerschaften zwischen der Union, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern sowie die Zusammenarbeit zwischen und in den industriellen Ökosystemen sind. In der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft“ wird betont, dass die Sozialwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen kann, da sie eine bedeutende Stütze für den sozial gerechten und inklusiven grünen und digitalen Wandel bildet und die soziale Innovation, auch im Bereich der Umschulung und Weiterbildung, maßgeblich vorantreibt. (22) Die Anwerbung qualifizierter Drittstaatsangehöriger kann dazu beitragen, den Qualifikations- und Arbeitskräftemangel in der Union zu beheben. Die Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) ist ein wichtiger Fortschritt für die Anwerbung hoch qualifizierter Talente für den Arbeitsmarkt. In ihrer Mitteilung vom 23. September 2020 über das neue Migrations- und Asylpaket misst die Kommission der Arbeitsmigration und der Integration von Drittstaatsangehörigen große Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang zielt die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 mit dem Titel „Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern“ darauf ab, den Rechtsrahmen und die Maßnahmen der Union in diesem Bereich zu verstärken. Sie schlägt vor, die Richtlinie 2003/109/EG des Rates (14) und die Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (15) neu zu fassen, um die Verfahren für die Aufnahme von Drittstaatenarbeitnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus in der Union zu vereinfachen und ihnen bessere Rechte und einen besseren Schutz vor Ausbeutung zu bieten. Die Kommission wird die Einrichtung eines EU-Talentpools vorantreiben, um die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern und arbeitet daran, maßgeschneiderte Fachkräftepartnerschaften mit bestimmten wichtigen Partnerländern aufzubauen, um die internationale Mobilität der Arbeitskräfte und die Talentförderung auf eine für beide Seiten vorteilhafte und kreislauforientierte Weise anzukurbeln. Darüber hinaus ist die Union weiterhin der größte globale Geldgeber für Investitionen in die Bildung, wobei der Schwerpunkt hier insbesondere bei der Lehrkräfteausbildung, der Bildung von Mädchen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung liegt. Diese im Rahmen der der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.