Europäische Union
Beschluss (EU) 2019/389 des Rates vom 4. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiR) und Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32019D0389. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2019070DE.01002501.doc.html text/html
- 32019D0389-77809292574abbf12acc.zip application/zip
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