Europäische Union

Beschluss (GASP) 2019/96 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

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22.1.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 19/9 BESCHLUSS (GASP) 2019/96 DES RATES vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) angenommen. (2) Zwei der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden. (3) Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)  Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79). ANHANG Im Beschluss (GASP) 2016/849 werden in Anhang II Teil I Buchstabe A folgende Einträge gestrichen: 2. CHU Kyu-Chang (Geburtsdatum: 25.11.1928) 4. KIM Yong-chun (Geburtsdatum: 4.3.1935).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.