Europäische Union

2013/250/EU: Beschluss der Kommission vom 21. Mai 2013 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Sanitärarmaturen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2826) Text von Bedeutung für den EWR

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2013-05-31

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lich und optisch beeinträchtigen. Der empfohlene Referenzwert soll sicherstellen, dass Zink die ästhetisch einwandfreie Qualität von Trinkwasser nicht gefährdet (WHO, 2004). — Zinn, Wismut, Molybdän, Titan: Diese Referenzwerte beruhen auf vorläufigen Bewertungen eines Toxikologieexperten (Fawell, 2003). — Andere Metalle: Erforderlichenfalls werden für einen angemessenen Referenzwert Toxikologieexperten hinzugezogen. Damit genügend Zeit für eine natürliche Deckschichtbildung bleibt, wird vorgeschlagen, dass das Prüfverfahren eine Entwicklungszeit von drei Monaten simuliert, während der ein leichtes Abweichen von der Referenzkonzentration toleriert wird. Tabelle 2 Zulässige Anteile und Referenzkonzentrationen für die Aufnahme metallener Bestandteile metallener PKT-Produkten in die Positivliste Parameter Zulässiger Anteil metallener PKT-Produkte Parameterwert der TrinkwR oder vorgeschlagener Referenzwert für TW (μg/l) Referenzkonzentration „RK“ für die Aufnahme in die Positivliste (μg/l) Teil B:  Chemische Parameter Antimon 50 % 5 2,5 Arsen 50 % 10 5 Chrom 50 % 50 25 Cadmium 50 % 5 2,5 Kupfer 90 % 2 000 1 800 Blei 50 % 10 5 Nickel 50 % 20 10 Selen 50 % 10 5 Teil C:  Indikatorparameter Aluminium 50 % 200 100 Eisen 50 % 200 100 Mangan 50 % 50 25 Andere: Nicht in der TrinkwR gelistet Wismut 90 % 10 9 Molybdän 50 % 20 10 Zinn 50 % 6 000 3 000 Titan 50 % 15 7,5 Zink 90 % 3 000 2 700 1.7.    Aufnahme eines Referenzwerkstoffs für eine Kategorie oder eines nicht in eine gelistete Kategorie fallenden Werkstoffs Das Hinzufügen eines Legierungsbestandteils oder die Veränderung der Zusammensetzung kann dazu führen, dass eine Legierung nicht mehr in eine der aufgeführten Kategorien fällt und dass diese Änderung das Metallabgabeverhalten des betreffenden Werkstoffs maßgeblich beeinflusst. In diesem Fall und für den Fall, dass eine Legierung als Referenzwerkstoff beurteilt werden soll, ist Folgendes mitzuteilen: — die Angaben gemäß Punkt 1.3, — soweit eine vorgeschlagene neue Werkstoffzusammensetzung nicht mit einer gelisteten Werkstoffkategorie vergleichbar ist: die vollständigen Ergebnisse von Prüfstandversuchen nach EN 15664-1, wobei mindestens drei unterschiedliche Trinkwässer nach EN 15664-2 verwendet wurden. 1.7.1.    Aufnahme eines Referenzwerkstoffs in die Positivliste Die Auswertung der Ergebnisse der Prüfstandversuche (nach EN 15664-1) erfolgt auf Basis des arithmetischen Mittels der äquivalenten Rohrkonzentrationen ( mean of the equivalent pipe concentrations) MEPn(T). Für alle Betriebszeiten (T) wird ein Durchschnitt der MEPn(T) der drei Prüfreihen auf einem Prüfstand berechnet: MEPa(T). Der Werkstoff kann für eine Produktgruppe mit der angenommenen Kontaktfläche a (siehe Tabelle 1) in die Positivliste aufgenommen werden, wenn die Kriterien I) MEPa(T) * a ≤ RC für T = 16, 21 und 26 Wochen, II) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {12, 16}, {16, 21} und {21, 26} Wochen für alle untersuchten Trinkwässer erfüllt sind. Die Prüfung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn Kriterium II nicht erfüllt ist. In diesem Fall wird der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen, wenn das Kriterium III) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {26, 39} und {39, 52} Wochen für die untersuchten Trinkwässer erfüllt ist, mit denen Kriterium II nicht erfüllt war. Der verfügbare Datensatz muss vollständig berücksichtigt werden. Für den Prüfstandversuch nach EN 15664-1 umfassen diese Daten — die Ergebnisse einzelner Prüfreihen, — die Ergebnisse bei 4-stündiger Stagnation und — die Parameter der Wasserzusammensetzung. Wurden zusätzlich zu den nach EN 15664-1 vorgesehenen Probenahmen weitere Stagnationsproben analysiert, so sind diese Daten bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen. Der Sachverständigenausschuss entscheidet, ob die verfügbaren Daten von ausreichender Qualität sind (d. h. keine großen Unterschiede zwischen den drei Prüfreihen, Auslegung von Ausreißern), und wenn ja, ob der Werkstoff auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien in die Positivliste aufgenommen werden kann. Geeignete Werkstoffe werden zusammen mit der Kategorie als Referenzwerkstoffe in die Positivliste aufgenommen. 1.8.    Aufnahme von Werkstoffen in eine Werkstoffkategorie der Positivliste Fällt die Zusammensetzung eines in Frage kommenden Werkstoffs nachweislich in eine bestimmte Kategorie, so kann der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen werden, sofern eine in einem standardisierten Prüfstandversuch nach EN 15664-1 und unter Verwendung eines der Wässer im Sinne von EN 15664-2 durchgeführte Vergleichsprüfung mit dem betreffenden Referenzwerkstoff zufriedenstellende Ergebnisse erbringt. Für jeden Werkstoff ist Folgendes mitzuteilen: — die Angaben gemäß Punkt 1.3, — die Ergebnisse der Vergleichsprüfung mit dem Referenzwerkstoff der Kategorie im Prüfstandversuch nach EN 15664-1. 1.8.1.    Aufnahme eines Werkstoffs in die Positivliste nach Vergleichsprüfung Die Auswertung der Ergebnisse der Prüfstandversuche (nach EN 15664-1) erfolgt auf Basis des arithmetischen Mittels der äquivalenten Rohrkonzentrationen ( mean of the equivalent pipe concentrations) MEPn(T). Für alle Betriebszeiten (T) wird ein Durchschnitt der MEPn(T) der drei Prüfreihen auf einem Prüfstand berechnet: MEPa(T). Für den Referenzwerkstoff wird das arithmetische Mittel der äquivalenten Rohrkonzentrationen MEPa,RM(T) der drei Referenzprüfreihen berücksichtigt. Der Werkstoff kann für eine Produktgruppe mit der angenommenen Kontaktfläche a des Referenzwerkstoffs (siehe Tabelle 1) in die Positivliste aufgenommen werden, wenn die Kriterien I) MEPa(T) ≤ MEPa,RM(T) für T = 16, 21 und 26 Wochen, II) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {12, 16}, {16, 21} und {21, 26} Wochen für das untersuchte Trinkwasser erfüllt sind. Die Prüfung kann bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn Kriterium II nicht erfüllt ist. In diesem Fall wird der Werkstoff in die Positivliste aufgenommen, wenn das Kriterium III) MEPa(Tb) ≥ MEPa(T) für {Tb, T} = {26, 39} und {39, 52} Wochen erfüllt ist. Der verfügbare Datensatz muss vollständig berücksichtigt werden. Für den Prüfstand nach EN 15664-1 umfassen diese Daten — die Ergebnisse einzelner Prüfreihen, — die Ergebnisse bei 4-stündiger Stagnation und — die Parameter der Wasserzusammensetzung. Wurden zusätzlich zu den Pflichttests nach EN 15664-1 Stagnationswasserproben analysiert, so sind diese Daten bei der Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen. Der Sachverständigenausschuss entscheidet, ob die verfügbaren Daten für die durchzuführende Prüfung von ausreichender Qualität sind (d. h. keine großen Unterschiede zwischen den drei Prüfreihen, Auslegung von Ausreißern), und wenn ja, ob die Werkstoffe auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien in die Positivliste aufgenommen werden können. Geeignete Werkstoffe werden für die Kategorie des für die Vergleichsprüfung verwendeten Referenzwerkstoffs in die Positivliste aufgenommen. Auszug 2 aus dem Bericht über die „EIGNUNG METALLENER WERKSTOFFE FÜR DIE VERWENDUNG IN PRODUKTEN IM KONTAKT MIT TRINKWASSER. Gemeinsamer Ansatz. Teil B — Gemeinsame Liste geeigneter Werkstoffe, siehe Kapitel 2. Kupferlegierungen 1.8.1.1.    Kategorie Kategoriegrenzen Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer ≥ 57,0 Antimon 0,02 Zink Rest Arsen 0,02 Blei ≤ 3,5 Wismut 0,02 Aluminium ≤ 1,0 Cadmium 0,02 Eisen ≤ 0,5 Chrom 0,02 ►C2  Silizium ◄ ≤ 1,0 Nickel 0,2 Zinn ≤ 0,5     Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer 57,0-59,0 Antimon 0,02 Zink Rest Arsen 0,02 Blei 1,9-2,1 Wismut 0,02     Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Nickel 0,2     Aluminium 0,2     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,02     Zinn 0,3 Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss: Blei, Nickel, Kupfer, Zink Hinzufügung von: Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am genannten Referenzwerkstoff 1.8.1.2.    Geeignete Legierungen Geeignete Legierung Messing B2 (auf Basis von CW617N CW612N) Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer 57,0-60,0 Antimon 0,02 Zink Rest Arsen 0,02 Blei 1,6-2,2 Wismut 0,02     Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Nickel 0,1     Aluminium 0,05     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,03     Zinn 0,3 Produktgruppe B Produktgruppe C Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074 Dossier John Nuttall (März 2006) Geeignete Legierung Messing B1 (auf Basis von CW614N, CW603N) Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer 57,0-62,0 Antimon 0,02 Zink Rest Arsen 0,02 Blei 2,5-3,5 Wismut 0,02     Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Nickel 0,2     Aluminium 0,05     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,03     Zinn 0,3 Produktgruppe C Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074 Dossier John Nuttall (März 2006) 1.8.1.3.    Kategorie Kategoriegrenzen Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer ≥ 61,0 Antimon 0,02 Zink Rest Wismut 0,02 Arsen ≤ 0,15 Cadmium 0,02 Blei ≤ 2,2 Chrom 0,02 Aluminium ≤ 1,0 Nickel 0,2 Eisen ≤ 0,5     ►C2  Silizium ◄ ≤ 1,0     Zinn ≤ 0,5     Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer 61,0-63,0 Antimon 0,02 Zink Rest Wismut 0,02 Arsen 0,09-0,13 Cadmium 0,02 Blei 1,4-1,6 Chrom 0,02 Aluminium 0,5-0,7 Nickel 0,2     Eisen 0,12     ►C2  Silizium ◄ 0,02     Zinn 0,3 Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss: Blei, Nickel, Arsen, Kupfer, Zink Auf der Grundlage der Ergebnisse diesbezüglich laufender Forschungsarbeiten (der Industrie) werden die Legierungselemente (Bestandteile) und die unvermeidbaren Begleitelemente so begrenzt, dass die Legierungen in Trinkwässern jeder Art verwendet werden können. Produktgruppe B Produktgruppe C Dossier John Nuttall (März 2006) Hinzufügung von: Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am genannten Referenzwerkstoff 1.8.1.4.    Kategorie Kategoriegrenzen Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer Rest Aluminium 0,01 Zink ≤ 6,5 Antimon 0,1 Zinn ≤ 13,0 Arsen 0,03 Blei ≤ 3,0 Wismut 0,02 Nickel ≤ 0,6 Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,01 Zusammensetzung des Referenzwerkstoffs Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer Rest Aluminium 0,01 Zink 5,9-6,2 Antimon 0,1 Zinn 3,9-4,1 Arsen 0,03 Blei 2,8-3,0 Wismut 0,02 Nickel 0,5-0,6 Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,01 Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss: Blei, Nickel, Antimon, Kupfer, Zink, Zinn Hinzufügung von: Für jedes Element: Eignungsfaktoren gemessen am vorgenannten Referenzwerkstoff 1.8.1.5.    Geeignete Legierungen Geeignete Rotgusslegierungen GM1 (auf Basis von CC491K) Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer 84,0-88,0 Aluminium 0,01 Zink 4,0-6,0 Antimon 0,1 Zinn 4,0-6,0 Arsen 0,03 Blei 2,5-3,0 Wismut 0,02 Nickel 0,1-0,6 Cadmium 0,02     Chrom 0,02     Eisen 0,3     ►C2  Silizium ◄ 0,01 Produktgruppe B Produktgruppe C Grundlage für den Vorschlag: Deutscher Bericht über konormative Forschung RG_CPDW_01_074; Dossier John Nuttall (März 2006) Kupfer (coppers) 1.8.1.6.    Kategorie Kategoriegrenzen Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer ≥ 99,9 Andere insgesamt ≤ 0,1 Phosphor ≤ 0,04     Referenzzusammensetzung Bestandteil EN-Nummer Cu-DHP CW 024A Elemente, auf die bei Migrationswasser geachtet werden muss: Keine: Vergleichsprüfungen nicht erforderlich 1.8.1.7.    Geeignete Legierungen Kupfer (Cu-DHP) Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Kupfer ≥ 99,9 Andere insgesamt ≤ 0,1 Phosphor ≤ 0,04     Produktgruppe A Produktgruppe B Produktgruppe C Die Entstehung von Kupferverbindungen auf der Oberfläche von Kupferrohren und deren anschließende Auflösung wird stark von kleineren Komponenten der Wasserzusammensetzung beeinflusst. Bei bestimmten Wasserzusammensetzungen kann die Kupferauswaschungsrate unvertretbar hoch sein. Die Mitgliedstaaten müssen der Wasserwirtschaft und Lieferanten/Installateuren von Kupferrohrleitungen möglicherweise Orientierungshilfen mit Informationen über mögliche Verwendungsbeschränkungen an die Hand geben, die für Wasserzusammensetzungen mit hohem Risiko der Kupferauswaschung möglicherweise eingeführt werden müssen. Die Verträglichkeit von Kupfer mit bestimmten Wasserbestandteilen muss nach harmonisierten Untersuchungs- und Bewertungsverfahren weiter erforscht werden. Bedingungen für eine sichere Verwendung müssen sich auf Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen in verschiedenen Mitgliedstaaten stützen. Die Kontamination von Trinkwasser durch Kupferrohre hängt von verschiedenen Merkmalen der Wasserzusammensetzung ab. Zurzeit gibt es keinen Konsens über das kombinierte und wechselseitige Zusammenwirken dieser Merkmale. Vor allem liegen nur unzulängliche Informationen über die Zusammensetzungsbandbreite von Trinkwässern vor, die wahrscheinlich zu Verstößen gegen die TrinkwR führen kann. Für verzinnte Kupferrohre und verzinnte Kupferrohrverbindungen wird als Ausgangsmaterial Kupfer gemäß Ziffer 4.3.1 verwendet. Auf dieses Substrat wird in verschiedenen Prozessen eine Zinnschicht aufgelegt. Durch Diffusion von Kupferionen in die Zinnschicht bildet sich eine immer stärkere intermetallische Phase aus Zinn und Kupfer (η-Phase = Cu6Sn5). 1.8.1.8.    Kategorie Kategoriegrenzen: Zinnschicht Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Zinn und Kupfer 99,90 Antimon 0,01     Arsen 0,01     Wismut 0,01     Cadmium 0,01     Chrom 0,01     Blei 0,01     Nickel 0,01 Referenzzusammensetzung Kupferrohr gemäß EN 1057 Bestandteil EN-Nummer Cu-DHP CW 024A 1.8.1.9.    Geeignete Legierungen CW 024A-Kupfer mit einer Zinnschichtdicke von 1 μm und folgender Zusammensetzung: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Zinn 90 Antimon 0,01 Kupfer < 10 Arsen 0,01     Wismut 0,01     Cadmium 0,01     Chrom 0,01     Blei 0,01     Nickel 0,01 Produktgruppe A Produktgruppe B Produktgruppe C a : Rig Tests in representative German Drinking Waters, veröffentlicht: A. Baukloh, S. Priggemeyer, U. Reiter, B. Winkler, Chemically inner tinned Copper Pipes, Less Copper in Corrosive Drinking Waters, Metall 10-11 (1998) 592-600. b : Prüfstandversuche nach DIN 50931 (Prüfstandversuch): Technischer Bericht DVGW/TZW, 2000 — Niederlande: nach BRL-K19005, — Deutschland: nach DIN 50930, T6 und DVGW GW 392 — Dänemark, ETA Galvanisierter Stahl 1.8.1.10.    Kategorie Der beim galvanischen Verfahren entstehende Zinküberzug erfüllt die folgenden Anforderungen: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Zink   Antimon 0,01     Arsen 0,02     Cadmium 0,01     Chrom 0,02     Blei 0,05     Wismut 0,01 1.8.1.11.    Geeignete Legierungen Der beim galvanischen Verfahren entstehende Zinküberzug erfüllt die folgenden Anforderungen: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Zink   Antimon 0,01     Arsen 0,02     Cadmium 0,01     Chrom 0,02     Blei 0,05     Wismut 0,01 Die folgende Formel wird vorgeschlagen als Mittel zur Feststellung von Wasserzusammensetzungen in Fällen, in denen die Korrosionsraten von galvanisiertem Stahl akzeptabel sind. pH ≥ 7,5 oder freies CO2 ≤ 0,25 mmol/L UND Alkalinität ≥ 1,5 mmol/L UND S1 < 2 (Definition von S1 siehe unten) UND Calcium ≥ 0,5 mmol/L UND Leitfähigkeit ≤ 600 μS/cm bei 25 °C UND S2 < 1 oder S2 > 3 (Definition von S2 siehe unten) Konzentrationen in mmol/l Konzentrationen in mmol/l Produktgruppe A Produktgruppe B Produktgruppe C Sowohl in Frankreich (DTU 60.1/NF P 40-201) als auch in Deutschland (DIN 50930-3) gibt es gesetzliche Vorgaben für die Wasserzusammensetzung. Diese Grenzwerte beruhen auf praktischen Erfahrungen, die je nach Land jedoch auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck kommen. Der Vorschlag deckt im Wesentlichen dieselben Zusammensetzungen ab wie die nationalen Rechtsvorschriften und berücksichtigt vorhandene Ergebnisse aus der deutschen und der konormativen Forschung. Der Vorschlag trägt auch den Empfehlungen der Norm EN 12502-3 (Risiko lokalisierter Korrosion) Rechnung. Durch Ablösung korrodierter Eisenteilchen führt die lokalisierte Korrosion häufig zu einer Verschlechterung der Wasserqualität. Der Vorschlag beruht auf Ergebnissen aus der Untersuchung von Rohren aus galvanisiertem Stahl mit Bleikonzentrationen zwischen 1,0 % und 0,6 % in der Zinkschicht, wobei für Rohre mit geringeren Bleikonzentrationen ein ähnliches Verhalten vorausgesetzt wird. Kohlenstoffstahl Kohlenstoffstahl ohne dauerhaft schützende Deckschichten ist für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet. Kohlenstoffstahl ohne schützende Deckschicht eignet sich für spezifische Verwendungszwecke (z. B. für Pumpen und Ventile) und nur für kleine Wasserkontaktflächen. 1.8.1.12.    Kategorie Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Eisen   Antimon 0,02 Kohlenstoff ≤ 2,11 Arsen 0,02 Chrom ≤ 1,0 Cadmium 0,02 Molybdän ≤ 1,0 Blei 0,02 Nickel ≤ 0,5     1.8.1.13.    Geeignete Legierungen Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%) Eisen   Antimon 0,02 Kohlenstoff ≤ 2,11 Arsen 0,02 Chrom ≤ 1,0 Cadmium 0,02 Molybdän ≤ 1,0 Blei 0,02 Nickel ≤ 0,5     Produktgruppe C Entwurf einer italienischen Regelung Berechnung der möglichen Auswirkungen auf Trinkwasser Gusseisen Gusseisen ohne dauerhaft schützende Deckschichten ist für den Kontakt mit Trinkwasser nicht geeignet. Gusseisen ohne schützende Deckschicht eignet sich für spezifische Verwendungszwecke (z. B. für Pumpen und Ventile) und nur für kleine Wasserkontaktflächen. Die Zusammensetzung muss geregelt werden. 1.8.1.14.    Kategorie Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%)     Antimon 0,02 Eisen   Arsen 0,02 Kohlenstoff   Cadmium 0,02 Chrom ≤ 1,0 Blei 0,02 Molybdän ≤ 1,0     Nickel ≤ 6,0     1.8.1.15.    Geeignete Legierungen Die Bestandteile und unvermeidbaren Begleitelemente sollten die nachstehenden Höchstgehalte nicht überschreiten: Bestandteil Massenanteil (%) Unvermeidbare Begleitelemente Höchstgehalt (%)     Antimon 0,02 Eisen   Arsen 0,02 Kohlenstoff   Cadmium 0,02 Chrom ≤ 1,0 Blei 0,02 Molybdän ≤ 1,0     Nickel ≤ 6,0     Produktgruppe C Entwurf einer italienischen Regelung Französische Regelung Berechnung der möglichen Auswirkungen auf das Trinkwasser. ( 1 ) ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1. ( 2 ) ISO/IEC 17025:2005 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. ( 3 ) Artikel 10 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32). ( 4 ) In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist „Erzeugnis“ definiert als ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.