Europäische Union

2004/578/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation

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Avis juridique important | 32004D0578 2004/578/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation Amtsblatt Nr. L 261 vom 06/08/2004 S. 0063 - 0063 Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation (2004/578/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170, in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit der Europäischen Weltraumorganisation verhandelt. (2) Das Abkommen wurde am 25. November 2003 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. (3) Dieses Abkommen sollte gebilligt werden. BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation wird im Namen der Gemeinschaft gebilligt. Der Wortlaut des Abkommens ist dieser Entscheidung beigefügt. Artikel 2 Der Vorsitzende des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestimmen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Rahmenabkommens im Namen der Gemeinschaft rechtsverbindlich für diese zu hinterlegen Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2004 . Im Namen des Rates Der Präsident M. Mc Dowell (1) Stellungnahme vom 20. April 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.