Europäische Union
Beschluss (EU) 2020/1235 der Kommission vom 26. August 2020 zur Ermächtigung Griechenlands, bestimmte in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5742) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
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Originaldateien und Anlagen
- L_2020282DE.01001701.doc.html text/html
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