Europäische Union

2014/404/EU: Beschluss des Rates vom 20. Juni 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/282/EU zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Österreich

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28.6.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 190/66 BESCHLUSS DES RATES vom 20. Juni 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/282/EU zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Österreich (2014/404/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2010/282/EU hat der Rat am 2. Dezember 2009 auf Empfehlung der Kommission festgestellt, dass ein übermäßiges Defizit in Österreich besteht (1). Der Rat hielt fest, dass für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,9 % des BIP geplant war und der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP damit überschritten würde; der öffentliche Bruttoschuldenstand sollte den Planungen zufolge im Jahr 2009 68,2 % des BIP erreichen und somit ebenfalls den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP überschreiten. Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand 2009 wurden daraufhin auf 5,5 % des BIP bzw. 116,4 % des BIP korrigiert. (2) Gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates (2) richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 2. Dezember 2009 eine Empfehlung an Österreich mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 zu beenden. Diese Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht. (3) Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit stellt die Kommission die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten zur Verfügung. In Anwendung dieses Protokolls übermitteln die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie andere damit verbundene Variablen (3). (4) Der Rat hat die Entscheidung, ob ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits aufzuheben ist, auf der Grundlage der gemeldeten Daten zu treffen. Zudem sollte ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird (4). (5) Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2014 erfolgten Datenmeldung Österreichs zur Verfügung gestellt wurden, das Stabilitätsprogramm für 2014-2018 und die Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: — Nach seinem Höchststand, der 2010 mit 4,5 % des BIP erreicht wurde, sank das gesamtstaatliche Defizit Österreichs bereits 2011 auf 2,5 % und damit unter den im Vertrag verankerten Referenzwert von 3 %. Diese Verbesserung gegenüber dem ursprünglich anvisierten Haushaltssaldo hing teilweise damit zusammen, dass die staatlichen Ausgaben zur Rekapitalisierung der „Bad Bank“ KA Finanz (rund 0,4 % des BIP) im Haushalt 2012 verbucht wurden, als die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank bestätigt wurden. In einem geringeren Ausmaß ging der Rückgang des Defizits auf niedriger als geplant ausfallende Haushaltsaufgaben auf allen Verwaltungsebenen und günstigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit dem aus ihnen resultierenden Einnahmenwachstum zurück, das höher ausfiel als erwartet. 2012 verblieb das gesamtstaatliche Defizit entgegen sowohl den nationalen Prognosen als auch denen der Kommission mit 2,6 % des BIP unter 3 % des BIP. Wegen der unterschwelligen Risiken aufgrund weiterer möglicherweise erforderlich werdender Reparaturmaßnahmen im Finanzsektor und der daraus resultierenden Möglichkeit eines Defizits über 3 % in den Folgejahren empfahl die Kommission jedoch nicht die vorzeitige Aufhebung des Defizitverfahrens. Diese Risiken sind jedoch nur teilweise eingetreten, und für 2013 hat Österreich ein Defizit von 1,5 % des BIP gemeldet. Diese weitere Senkung des Defizits beruhte zum Großteil auf dem unerwarteten Volumen der Einmalmaßnahmen, u. a. dem Verkauf der Mobilfunkfrequenzen, der eine Größenordnung von fast 0,6 % des BIP erreichte. — Gemäß dem Stabilitätsprogramm für 2014-2018, das die österreichische Regierung am 29. April 2014 verabschiedet hat, soll sich das Defizit 2014 auf 2,7 % des BIP erhöhen und 2015 wieder auf 1,4 % des BIP zurückgehen. In ihrer Frühjahrsprognose 2014 erwarten die Kommissionsdienststellen für 2014 ein Defizit von 2,8 % des BIP und für 2015 von 1,5 % des BIP. Das Defizit wird also im Prognosezeitraum unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Darüber hinaus hat die österreichische Regierung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eine Reihe zusätzlicher Einsparungen und höherer Einkünfte angekündigt und der Kommission in einem Schreiben bestätigt, die die Kommission mit 0,2 % des BIP veranschlagt und mit denen eine geplante erhebliche Abweichung vom vorgeschriebenen Anpassungspfad zum mittelfristigen Haushaltsziel vermieden werden soll. — Die Zunahme des gesamtstaatlichen Defizits im Jahr 2014 wird durch die Einrichtung einer Abbaueinheit zur Abwicklung der wertgeminderten Vermögenswerte der Hypo Alpe Adria verursacht. Einem von der Regierung eingesetzten unabhängigen Expertengremium zufolge wird die Errichtung der Abbaueinheit für die Hypo Alpe Adria mit schätzungsweise bis zu 4 Mrd. EUR (1,2 % des BIP) zu Buche schlagen, was auch eine schon 2014 erfolgte Kapitalspritze von 750 Mio. EUR einschließt. Um wie viel genau sich das Defizit dadurch erhöht, wird eine unabhängige qualitative Überprüfung der Aktiva der Hypo Alpe Adria ergeben, die im späteren Verlauf dieses Jahres erfolgen soll, damit Eurostat die statistische Erfassung dieser Operation bewerten kann. Die Einschätzung des Expertengremiums lässt eine angemessene Sorgfalt erkennen und kann somit als plausibel betrachtet werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Maßnahme doch stärker auf das Defizit auswirkt. Mit dieser Maßnahme geht das größte Abwärtsrisiko für die Defizitprojektion für 2014 einher. Allerdings dürfen die Risiken für die Defizitentwicklung im Jahr 2014 unter Berücksichtigung der von der Regierung nach Veröffentlichung der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen angekündigten zusätzlichen diskretionären Maßnahmen, die zu einer weiteren Reduzierung des Gesamtdefizits führen sollten, als insgesamt ausgewogen betrachtet werden. — Der strukturelle Haushaltssaldo, d. h. der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, ist zwischen 2011 und 2013 jährlich um durchschnittlich 0,7 % des BIP gesunken und steht damit mit den Ratsempfehlungen in Einklang. Gemäß der Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen und ihrer Einschätzung der am 29. April 2014 vorgelegten aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung sowie der von der Regierung am 12. Mai 2014 angekündigten zusätzlichen Maßnahmen dürfte sich der strukturelle Saldo 2014 leicht verbessern. In diesem Zusammenhang zeichnet sich eine Lücke von 0,5 % des BIP gegenüber der zur Erreichung des mittelfristigen Ziels im Jahr 2014 erforderlichen Anpassung des strukturellen Saldos ab, was darauf hindeutet, dass die Haushaltsmaßnahmen intensiviert werden müssen, damit die Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts angesichts der drohenden Gefahr einer erheblichen Abweichung vom vorgeschriebenen Anpassungspfad vollständig eingehalten werden. — Die Schuldenquote erhöhte sich von 2009 bis 2013 von 69,2 % auf 74,5 %. Für 2014 wird ein Anwachsen des Bruttoschuldenstands auf rund 80 % des BIP prognostiziert, was im Wesentlichen mit der Einbeziehung von in Verbindung mit der Übertragung der wertgeminderten Vermögenswerte der Hypo Alpe Adria auf die Abbaueinheit eingegangenen Verbindlichkeiten zusammenhängt. (6) Ab dem Jahr 2014, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Österreich der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte daher in einem angemessenem Tempo Fortschritte in Richtung auf sein mittelfristiges Ziel, einschließlich der Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, sowie gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ausreichende Fortschritte bezüglich der Erfüllung des Schuldenstandskriteriums machen. (7) Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. (8) Österreich hat sein übermäßiges Defizit nach Ansicht des Rates korrigiert, weshalb der Beschluss 2010/282/EU aufgehoben werden sollte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Österreich sein übermäßiges Defizit korrigiert hat. Artikel 2 Der Beschluss 2010/282/EU wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Republik Österreich gerichtet. Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2014. Im Namen des Rates Der Präsident G. A. HARDOUVELIS (1)  Beschluss 2010/282/EU des Rates vom 2. Dezember 2009 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Österreich (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 32). (2)  Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6). (3)  Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1). (4)  Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ und den „Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012. Siehe: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/coc/code_of_conduct_en.pdf (5)  Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.