Europäische Union

2006/206/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. März 2006 zur Änderung der Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 hinsichtlich bestimmter Betriebe des Fleischsektors in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 606) (Text von Bedeutung für den EWR)

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14.3.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 75/17 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. März 2006 zur Änderung der Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 hinsichtlich bestimmter Betriebe des Fleischsektors in Ungarn (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 606) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/206/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Akte über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei, insbesondere auf Anhang X Kapitel 5 Abschnitt B Buchstabe d, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Ungarn wurden für bestimmte Betriebe in Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte Übergangszeiten gewährt. (2) Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 wurde durch die Entscheidungen 2004/462/EG (1), 2004/472/EG (2) und 2005/665/EG (3) der Kommission geändert. (3) Zwei Fleischbetriebe haben den Modernisierungsprozess abgebrochen und eine Herabstufung von Betrieben mit hoher auf Betriebe mit geringer Kapazität beantragt. Gemäß einer amtlichen Erklärung der zuständigen ungarischen Behörde entsprechen diese Betriebe in vollem Umfang den EU-Anforderungen für Betriebe mit geringer Kapazität. Diese Betriebe sind daher aus dem Verzeichnis der Betriebe zu streichen, für die eine Übergangsregelung gilt. (4) Die Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 ist daher entsprechend zu ändern. (5) Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit ist über die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang der vorliegenden Entscheidung aufgeführten Betriebe werden aus Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 gestrichen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 3. März 2006 Für die Kommission Markos KYPRIANOU Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 135. Berichtigung im ABl. L 202 vom 7.6.2004, S. 92. (2)   ABl. L 160 vom 30.4.2004, S. 61. Berichtigung im ABl. L 212 vom 12.6.2004, S. 34. (3)   ABl. L 247 vom 23.9.2005, S. 37. ANHANG Verzeichnis der aus Anlage A des Anhangs X der Beitrittsakte von 2003 zu streichenden Betriebe FLEISCHVERARBEITENDE BETRIEBE Zusatzliste Nr. Veterinär-Kontrollnummer Name und Anschrift des Betriebs 4. 06528 Kalória Kft., Szabadbattyány 8. 16536 Hús Trió Kft., Simontornya

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.