Europäische Union

2008/571/EG: Beschluss des Rates vom 8. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

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11.7.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 183/34 BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (2008/571/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf das dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1, gestützt auf die Empfehlung EZB/2008/2 der Europäischen Zentralbank vom 30. April 2008 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind von unabhängigen externen Rechnungsprüfern zu prüfen, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden. (2) Die Mandate von Coopers & Lybrand (1998—2003) und der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2003—2007) sind nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2007 abgelaufen. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2008 einen externen Rechnungsprüfer zu bestellen. (3) Der EZB-Rat hat empfohlen, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externen Rechnungsprüfer der EZB für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012 zu bestellen — BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG des Rates (2) erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als externer Rechnungsprüfer der EZB für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2008. Im Namen des Rates Die Präsidentin C. LAGARDE (1)   ABl. C 114 vom 9.5.2008, S. 1. (2)   ABl. L 216 vom 4.8.1998, S. 7.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.