Europäische Union

2014/197/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 18. Februar 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

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Quellenkennung: 32014D0197. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Selbständigen und Vermögenden erhöhen sollen. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten; k) Portugal setzt die Reformen der öffentlichen Verwaltung fort. Nachdem im Rahmen der zwölften Überprüfung die Lohntarifordnung der öffentlichen Verwaltung umfassend auf den Prüfstand gestellt wurde, wird in der ersten Jahreshälfte 2014 eine einheitliche Lohntarifordnung entwickelt, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten; diese Lohntarifordnung wird bis Ende 2014 fertiggestellt. Sie ersetzt die im Haushaltsgesetz 2014 vorgesehene Lohntarifüberprüfung. Außerdem wird Portugal im Anschluss an die Erhebung über Barzulagen einen Bericht über eine umfassende Reform der Lohnzulagen erstellen. Bis zur zwölften Überprüfung wird ein Rechtsentwurf für eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt; l) Portugal bringt die Umsetzung der Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung zum Abschluss; m) Portugal führt den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den Haushalt einzudämmen. Nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen und in Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als Anteilseigner wird ein Fachreferat eingerichtet, dass über die staatseigenen Unternehmen wacht. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese auf Dauer tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die portugiesische Regierung führt die bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort; n) Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient: i) Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und ii) Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der ‚Lojas do Cidadão‘ (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, so dass die geografische Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird; o) Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt und Zahlungsrückstände abbaut; p) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdiensten sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser; q) nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch; r) unter Achtung des Verfassungsgerichtsurteils vom 20. September 2013 entwickelt Portugal für die Arbeitsmarktreform Alternativlösungen mit ähnlicher Wirkung und setzt diese um; s) Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist; t) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung; u) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen weiter um; insbesondere legt die Regierung Pläne für eine wirkungsvollere Rahmenfinanzierung der Schulen vor und richtet die Referenzberufsschulen ein; v) Portugal schließt die Verabschiedung der noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen ab, um die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) vollständig umzusetzen; w) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähige einheitliche Ansprechpartner, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte), indem die Merkmale der reglementierten Berufe an die einschlägigen Unionsrichtlinien angepasst werden, und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen; x) Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen; y) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch; z) Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um; aa) Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um; ab) Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen; ac) die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor; ad) Portugal verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden; ae) Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab; af) Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte über die Beitreibungsquoten, die Dauer und Kosten von Unternehmensinsolvenzverfahren, die Dauer und Kosten von Steuerverfahren und die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren; ag) Portugal verabschiedet die Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG; ah) Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Cash-Accounting-Regelung für die Mehrwertsteuer; ai) Portugal führt eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Kosten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch, die sich voraussichtlich stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken. (9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal a) die Umstellung der Banken auf die neuen Eigenkapitalvorschriften der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV überwachen und sicherstellen, dass die Kapitalpuffer auch weiterhin in angemessenem Verhältnis zu dem schwierigen Geschäftsumfeld stehen; b) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten; c) an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität (BSSF) in Einklang mit den kürzlich geänderten Beihilfevorschriften der Union zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen; d) einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft; e) die Aufsichtsorganisation der Banco de Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf Unionsebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen; f) den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, so dass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können; g) die staatseigene Gruppe Caixa Geral de Depósitos (CGD) weiter verschlanken; h) die Verwaltung der zurzeit von Parvalorem gehaltenen Banco-Português-de-Negócios-Kredite (BPN) auf die im Wege des Bietungsverfahrens ausgewählten Firmen, die mit der schrittweisen Beitreibung der Vermögenswerte beauftragt sind, auslagern und eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen; i) die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard (Entwurf) der EBA und der künftigen Unionsrichtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten; j) die Einführung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten abschließen und für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen; k) vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen; auf der Grundlage der kürzlich durchgeführten Erhebung nach Alternativen suchen, um die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen auszuweiten, die sich zur Einhaltung des besonderen Sanierungsverfahrens für Unternehmen in einer schweren finanziellen Notlage (PER) und des außergerichtlichen Sanierungsverfahrens für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder von Zahlungsunfähigkeit betroffen oder bedroht sind (SIREVE), verpflichtet haben; l) die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass er möglichst wirkungsvoll funktioniert; m) ausgehend von den bereits vorgelegten Vorschlägen die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern; n) die Leistungsfähigkeit und Steuerung der bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien, aufbauend auf den Ergebnissen der jüngsten externen Prüfung, verbessern. Die kürzlich überarbeitete Agenda für eine bessere Steuerung des nationalen Garantiesystems (NGS) umsetzen und die entsprechenden Programme unter Minimierung der Risiken für den Staat effizienter gestalten; o) eine Entwicklungsbank einrichten, um die Verwaltung des erstattungsfähigen Teils der Finanzierungsinstrumente der Strukturfonds der Union im Zeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt weder Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, noch vergibt sie direkte Kredite. (*1)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).“ " Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2014. Im Namen des Rates Der Präsident G. STOURNARAS (1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. (2)  Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88). (3)   ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1. (4)  Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51). (5)  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.