Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2422 der Kommission vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Zypern vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8719) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text mit Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32022D2422. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ünglicher Inflationsindex mit prognostizierter jährlicher Änderung der Inflation in Klammern (Daten aus dem 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf) 102,6 (0,8  %) 103,8 (1,2  %) 105,3 (1,4  %) Überarbeiteter Inflationsindex mit jährlicher Änderung der Inflation in Klammern (Daten aus dem überarbeiteten Leistungsplanentwurf) 109,1 (5,3  %) 111,6 (2,3  %) 113,9 (2,0  %) (36) Die Kommission stellt fest, dass die festgestellten Kosten Zyperns für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 trotz einer nach oben korrigierten Inflationsprognose nominal niedriger angesetzt werden als in dem im Jahr 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf. Streckengebührenzone Zypern 2022 2023 2024 Ursprüngliche festgestellte Kosten – nominal (im 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurf) 62  Mio. EUR 69  Mio. EUR 72  Mio. EUR Überarbeitete festgestellte Kosten – nominal (im überarbeiteten Leistungsplanentwurf) 60  Mio. EUR 67  Mio. EUR 71  Mio. EUR Differenz -3,1  % -3,2  % -2,1  % (37) Die Kommission hat die Kohärenz der von Zypern vorgeschlagenen überarbeiteten Kosteneffizienzziele anhand der Kriterien in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstaben a, b und c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 bewertet. (38) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe a der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass der streckenbezogene DUC-Trend auf Ebene der Gebührenzone von +2,3 % im RP3 hinter dem unionsweiten Trend von +1,0 % im gleichen Zeitraum zurückbleibt. Die Kommission stellt allerdings fest, dass dies eine Verbesserung gegenüber dem DUC-Trend von +4,9 % darstellt, der auf der Grundlage des 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurfs berechnet wurde. (39) In Bezug auf das in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe b festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass bei den streckenbezogenen festgestellten Kosten je Leistungseinheit auf Ebene der Gebührenzone mit -1,4 % im RP2 und RP3 ein günstigerer langfristiger Trend zu verzeichnen ist als beim langfristigen unionsweiten Trend von -1,3 % im gleichen Zeitraum. Die Kommission stellt fest, dass dies eine Verbesserung gegenüber dem langfristigen DUC-Trend von -0,2 % darstellt, der auf der Grundlage des 2021 vorgelegten Leistungsplanentwurfs berechnet wurde. (40) In Bezug auf das in Anhang IV Nummer 1.4 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegte Kriterium stellt die Kommission fest, dass Zyperns Basiswert für die festgestellten Kosten je Leistungseinheit von 26,61 EUR um 4,7 % niedriger ist als der durchschnittliche Basiswert von 27,91 EUR (jeweils zu realen Preisen von 2017) der entsprechenden Vergleichsgruppe. (41) Wie in Erwägungsgrund 39dargelegt, führen die überarbeiteten Kosteneffizienzziele Zyperns zu einem gegenüber dem entsprechenden unionsweiten Trend günstigeren langfristigen DUC-Trend. Zudem liegen in Zypern die überarbeiteten festgestellten Kosten je Leistungseinheit für 2024 unter dem Basiswert für 2014, was eine Verringerung der festgestellten Kosten je Leistungseinheit über den RP2 und RP3 hinweg darstellt. In Bezug auf Erwägungsgrund 40 weist Zypern eine gute Leistung bei der Kosteneffizienz in Bezug auf den Basiswert für 2019 auf, der unter dem entsprechenden Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt. Schließlich stellt die Kommission fest, dass Zypern in seinem überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den RP3 sowohl real als auch nominal niedrigere festgestellte Kosten ausgewiesen hat und gleichzeitig plant, auf der Grundlage der aktualisierten Verkehrsprognose für den RP3 zusätzlichen Verkehr zu bedienen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass die in Erwägungsgrund 38 erwähnte Abweichung vom unionsweiten Trend der festgestellten Kosten je Leistungseinheit für den RP3 die Feststellung der Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für die Kosteneffizienz für Zypern nicht ausschließt. (42) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Zypern die Empfehlungen nach Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/728 in Bezug auf die Überarbeitung seiner Leistungsziele für die Kosteneffizienz angemessen umgesetzt hat. (43) Auf der Grundlage der Feststellungen in den Erwägungsgründen 31 bis 42 sollten die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltenen Ziele als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz kohärent betrachtet werden. SCHLUSSFOLGERUNGEN (44) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen hat die Kommission festgestellt, dass die im überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltenen Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im Einklang stehen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Leistungsziele, die in dem von Zypern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten und im Anhang dieses Durchführungsbeschlusses aufgeführt sind, sind mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet. Brüssel, den 5. Dezember 2022 Für die Kommission Adina-Ioana VĂLEAN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 96 vom 31.3.2004, S. 1. (2)   ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1. (3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 der Kommission vom 29. Mai 2019 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024) (ABl. L 144 vom 3.6.2019, S. 49). (4)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission vom 3. November 2020 über Sondermaßnahmen für den dritten Bezugszeitraum (2020–2024) des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum aufgrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 366 vom 4.11.2020, S. 7). (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der Kommission vom 2. Juni 2021 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/903 (ABl. L 195 vom 3.6.2021, S. 3). (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2022/728 der Kommission vom 13. April 2022 bezüglich der Inkohärenz bestimmter Leistungsziele, die in den von Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Schweden und Zypern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten Entwürfen der nationalen Leistungspläne und der Leistungspläne für funktionale Luftraumblöcke enthalten sind, mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum und zur Festlegung von Empfehlungen für die Überarbeitung dieser Ziele (ABl. L 135 vom 12.5.2022, S. 4). ANHANG In dem von Zypern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf enthaltene Leistungsziele, die als mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum kohärent erachtet werden WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH SICHERHEIT Effektivität des Sicherheitsmanagements Zypern Ziele für die Effektivität des Sicherheitsmanagements, ausgedrückt als Umsetzungsniveau (EASA-Niveau A bis D) Betroffene Anbieter von Flugsicherungsdiensten Ziel des Sicherheitsmanagements 2022 2023 2024 CYATS Sicherheitspolitik und -ziele C C C Management von Sicherheitsrisiken D D D Gewährleistung der Sicherheit C C C Förderung der Sicherheit C C C Sicherheitskultur C C C WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH UMWELT Durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs Zypern 2022 2023 2024 Ziele im wesentlichen Leistungsbereich Umwelt, ausgedrückt als durchschnittliche horizontale Streckenflugeffizienz des tatsächlichen Flugwegs 3,84  % 3,84  % 3,84  % WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KAPAZITÄT Durchschnittliche ATFM-Verspätung im Streckenflug in Minuten je Flug Zypern 2022 2023 2024 Überarbeitete Streckenkapazitätsziele, ausgedrückt in Minuten ATFM-Verspätung je Flug 0,16 0,15 0,15 WESENTLICHER LEISTUNGSBEREICH KOSTENEFFIZIENZ Festgestellte Kosten je Leistungseinheit für Streckenflugsicherungsdienste Streckengebührenzone Zypern 2014 Basiswert 2019 Basiswert 2020-2021 2022 2023 2024 Überarbeitete Kosteneffizienzziele für den Streckenflug, ausgedrückt als festgestellte streckenbezogene Kosten je Leistungseinheit (zu realen Preisen des Jahres 2017) 32,94 EUR 26,61 EUR 49,85 EUR 30,92 EUR 29,35 EUR 29,11  EUR

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.