Europäische Union

94/114/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten

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Avis juridique important | 31994D0114 94/114/EGKS, EG, Euratom: Beschluß des Rates vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten Amtsblatt Nr. L 054 vom 25/02/1994 S. 0025 - 0025 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0106 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0106 BESCHLUSS DES RATES vom 7. Februar 1994 zur Billigung des Beschlusses des Europäischen Parlaments über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (94/114/EGKS, EG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 138e Absatz 4, gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 20d Absatz 4, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d Absatz 4, in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission, in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 17. November 1993 - BESCHLIESST: Artikel 1 Der Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 17. November 1993 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten wird gebilligt. Artikel 2 Der vorliegende Beschluß wird dem Europäischen Parlament notifiziert und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 1994. Im Namen des Rates Der Präsident Th. PANGALOS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.