Europäische Union

2007/855/EG: Beschluss des Rates vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0855. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Verwendung in der Elektronik dotiert Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3819 Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3820 Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 3821 Zubereitete Nährsubstrate zum Halten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und ähnliche Organismen) oder von pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3822 Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006 ; zertifizierte Referenzmaterialien Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole:       – technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware     – technische Fettalkohole Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, einschließlich aus anderen Vormaterialien der Position 3823   3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen:       – folgende Waren dieser Position: – – zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder Gießereikerne auf der Grundlage von natürlichen Harzprodukten – – Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester – – Sorbit, ausgenommen Sorbit der Position 2905 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware. Jedoch können Vormaterialien derselben Position wie die Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – – Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiopenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze – – Ionenaustauscher – – Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren       – – nicht ausgebrauchte Gasreinigungsmassen – – Ammoniakwasser und ausgebrauchte Gasreinigungsmassen – – Sulfonaphtensäuren und ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester – – Fuselöle und Dippelöle – – Mischungen von Salzen mit verschiedenen Anionen – – Kopierpasten auf der Grundlage von Gelatine, auch auf Unterlagen aus Papier oder Textilien       – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3901  bis 3915 Kunststoffe in Primärformen, Abfälle, Schnitzel und Bruch, aus Kunststoffen; ausgenommen Waren der Positionen 3907 und 3912 , für die die folgenden Regeln festgelegt sind:       – Additionshomopolymerisationserzeugnisse mit einem Anteil eines Monomers am Gesamtgehalt des Polymers von mehr als 99 GHT Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – innerhalb der oben stehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet (5) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet (5) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 3907 – Copolymere, aus Polycarbonat- und Acrylnitrilbutadienstyrolcopolymeren (ABS) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware. Jedoch können Vormaterialien derselben Position wie die Ware verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. (5)     – Polyester Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und/oder Herstellen aus Tetrabrompolycarbonat (Bisphenol A)   3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die Ware 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   3916  bis 3921 Halb- und Fertigerzeugnisse aus Kunststoffen, ausgenommen Waren der Positionen ex ex 3916 , ex ex 3917 , ex ex 3920 und ex ex 3921 , für die die folgenden Regeln festgelegt sind:       – Flacherzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung oder anders als nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten; andere Erzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – andere:       – – Additionshomopolymerisationserzeugnisse mit einem Anteil eines Monomers am Gesamtgehalt des Polymers von mehr als 99 GHT Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – innerhalb der oben stehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet (5) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – – andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien des Kapitels 39 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet (5) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 3916  und ex ex 3917 Profile, Rohre und Schläuche Herstellen, bei dem – der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet und – innerhalb der oben stehenden Begrenzung der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die Ware 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex ex 3920 – Folien und Filme aus Ionomeren Herstellen aus einem Salz eines thermoplastischen Kunststoffs, der ein Mischpolymer aus Ethylen und Metacrylsäure, teilweise neutralisiert durch metallische Ionen, hauptsächlich Zink und Natrium, ist Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   – Folien aus regenerierter Cellulose, aus Polyamid oder Polyethylen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien derselben Position wie die Ware 20 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 3921 Folie aus Kunststoffen, metallisiert Herstellen aus hochtransparenten Polyesterfolien mit einer Dicke von weniger als 23 Mikron (6) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 25 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 3922  bis 3926 Fertigerzeugnisse aus Kunststoffen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 4001 Geschichtete Platten aus Kautschuk für Sohlenkrepp Aufeinanderschichten von Platten aus Naturkautschuk   4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien, ausgenommen Naturkautschuk, 50 % des Ab-Werk-Preises der Waren nicht überschreitet   4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk:       – Luftreifen, Vollreifen oder Hohlkammerreifen, runderneuert, aus Kautschuk Runderneuern von gebrauchten Reifen     – andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 4011 und 4012   ex ex 4017 Waren aus Hartkautschuk Herstellen aus Hartkautschuk   ex ex Kapitel 41 Rohe Häute und Felle (andere als Pelzfelle) und Leder; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 4102 Rohe Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart Enthaaren von Schaffellen oder Lammfellen   4104  bis 4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet Nachgerben von gegerbtem Leder oder Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   4107 , 4112  und 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 4104   ex ex 4114 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder Herstellen aus Vormaterialien der Positionen 4104  bis 4106 , 4107 , 4112 oder 4113 , wenn ihr Wert insgesamt 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet.   Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, zusammengesetzt:       – in Platten, Kreuzen oder ähnlichen Formen Bleichen oder Färben mit Zuschneiden und Zusammensetzen von nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen     – andere Herstellen aus nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen   4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen Herstellen aus nicht zusammengesetzten gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen der Position 4302   ex ex Kapitel 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 4403 Rohholz, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet Herstellen aus Rohholz, auch entrindet oder vom Splint befreit   ex ex 4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm Hobeln, Schleifen oder Verbinden an den Enden   ex ex 4408 Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Sperrholz, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, an den Kanten verbunden, und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden Zusammenfügen, Hobeln, Schleifen oder Verbinden an den Enden   ex ex 4409 Holz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden:       – geschliffen oder an den Enden verbunden Schleifen oder Verbinden an den Enden     – gefrieste oder profilierte Leisten und Friese Friesen oder Profilieren   ex ex 4410  bis ex ex 4413 Gefrieste oder profilierte Holzleisten und Holzfriese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elektrische Leitungen oder für ähnliche Zwecke Friesen oder Profilieren   ex ex 4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz Herstellen aus noch nicht auf die erforderlichen Maße zugeschnittenen Brettern   ex ex 4416 Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz Herstellen aus Fassstäben, auch auf beiden Hauptflächen gesägt, aber nicht weiter bearbeitet   ex ex 4418 – Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, aus Holz Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware. Jedoch dürfen Verbundplatten mit Hohlraummittellagen und Schindeln („shingles“ und „shakes“) verwendet werden     – gefrieste oder profilierte Leisten und Friese Friesen oder Profilieren   ex ex 4421 Holz für Zündhölzer, vorgerichtet; Holznägel für Schuhe Herstellen aus Holz jeder Position, ausgenommen aus Holzdraht der Position 4409   ex ex Kapitel 45 Kork und Korkwaren; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   4503 Waren aus Naturkork Herstellen aus Kork der Position 4501   Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   Kapitel 47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 4811 Papier und Pappe, nur liniert oder kariert Herstellen aus Vormaterialien für die Papierherstellung des Kapitels 47   4816 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809 ), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons Herstellen aus Vormaterialien für die Papierherstellung des Kapitels 47   4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe Herstellen – aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware, – bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 4818 Toilettenpapier Herstellen aus Vormaterialien für die Papierherstellung des Kapitels 47   ex ex 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern Herstellen – aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware, – bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 4820 Briefpapierblöcke Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten Herstellen aus Vormaterialien für die Papierherstellung des Kapitels 47   ex ex Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   4909 Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit Glückwünschen oder persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 4909 und 4911   4910 Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern:       – Dauerkalender oder Kalender, deren auswechselbarer Block auf einer Unterlage angebracht ist, die nicht aus Papier oder Pappe besteht Herstellen – aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware, – bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet     – andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Positionen 4909 und 4911   ex ex Kapitel 50 Seide; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   ex ex 5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff), gekrempelt oder gekämmt Krempeln oder Kämmen von Abfällen von Seide   5004  bis ex ex 5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne Herstellen aus (7) – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, – anderen natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung   5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide:       – in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen (7)     – andere Herstellen aus (7)       – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Papier oder       Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5  % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   5106  bis 5110 Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar Herstellen aus (7) – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung   5111  bis 5113 Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar:       – in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen (7)     – andere Herstellen aus (7)       – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Papier oder       Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5  % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex Kapitel 52 Baumwolle; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   5204  bis 5207 Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle Herstellen aus (7) – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung   5208  bis 5212 Gewebe aus Baumwolle:       – in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen (7)     – andere Herstellen aus (7)       – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Papier oder       Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5  % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   ex ex Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen; ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die Ware   5306  bis 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne Herstellen aus (7) – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung   5309  bis 5311 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen:       – in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen (7)     – andere Herstellen aus (7) – Kokosgarnen, – Jutegarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Papier oder       Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5  % des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet   5401  bis 5406 Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten Herstellen aus (7) – Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, – natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Vormaterialien für die Papierherstellung   5407  und 5408 Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten:       – in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen (7)     – andere Herstellen aus (7)       – Kokosgarnen, – natürlichen Fasern, – synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, – chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder – Papier oder       Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehand

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.