Europäische Union

2010/319/: Beschluss des Rates vom 22. März 2010 über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (CAA) im Namen der Europäischen Union

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11.6.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 145/1 BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2010 über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (CAA) im Namen der Europäischen Union (2010/319/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. November 1995 ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (nachstehend „Assoziationsabkommen“ genannt) (1) in Kraft getreten. (2) Nach Artikel 47 des Assoziationsabkommens ist, soweit angebracht, ein Europäisches Konformitätsbewertungsabkommen zu schließen; Artikel 55 des Assoziationsabkommens sieht vor, dass sich die Vertragsparteien nach besten Kräften bemühen, ihre Rechtsvorschriften einander anzugleichen. (3) Das am 24. Juni 2009 in Brüssel paraphierte Protokoll zum Assoziationsabkommen über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (nachstehend „Protokoll“ genannt) sollte unterzeichnet werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (CAA) (nachstehend „Protokoll“ genannt) (2) wird vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union genehmigt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 22. März 2010. Im Namen des Rates Der Präsident M. Á. MORATINOS (1)   ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3. (2)  Das Protokoll wird zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.