Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2163 des Rates vom 17. Oktober 2025 über den Austritt der Europäischen Union aus der Internationalen Kautschukstudiengruppe (IRSG)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2163 22.10.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2163 DES RATES vom 17. Oktober 2025 über den Austritt der Europäischen Union aus der Internationalen Kautschukstudiengruppe (IRSG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, (1) in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Internationale Kautschukstudiengruppe (International Rubber Study Group – IRSG) wurde 1944 gegründet, nachdem das seit 1934 geltende Internationale Kautschukregelungssystem beendet war. (2) Die IRSG ist eine zwischenstaatliche Organisation mit den Zielen, ein Forum für die Erörterung von Fragen der Herstellung und des Verbrauchs von sowie des Handels mit Natur- und Synthetikkautschuk zu bieten und umfassende statistische Angaben über die Weltkautschukindustrie zu sammeln und zu verbreiten. (3) Die Tätigkeiten der IRSG werden hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. 60 % des genehmigten Haushalts sind durch Grundbeiträge zu decken, die von allen Mitgliedern in gleicher Höhe eingezahlt werden. Für die restlichen 40 % kommen die Mitglieder im Verhältnis zum Durchschnitt ihrer Produktion oder ihres Verbrauchs (der jeweils höhere Wert ist maßgebend) an Kautschuk in den drei dem jeweiligen Haushaltsjahr vorhergehenden Kalenderjahren auf. (4) Mit dem Beschluss 2002/651/EG des Rates (2) wurde die Europäische Gemeinschaft Mitglied der IRSG. Seit dem 1. Juli 2011 ist nur die Union Mitglied der IRSG; alle Mitgliedstaaten der Union, die zuvor Mitglied der IRSG waren, haben ihren Austritt förmlich bekanntgegeben. Dies spiegelt sich in der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der IRSG wider, die von der Union mit den Beschlüssen 2011/664/EU (3) bzw. 2012/283/EU (4) des Rates unterzeichnet und angenommen wurde. (5) Nach Artikel XVI Nummer 3 der Satzung der IRSG (5) ist der Austritt eines Mitglieds dem Generalsekretär schriftlich bis zum 1. November bekanntzugeben, damit der Austritt am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres wirksam wird; Mitglieder, die ihren Austritt nach dem 1. November bekanntgeben, sind für das folgende Haushaltsjahr beitragspflichtig. (6) In den letzten Jahren wurde die IRSG durch den Austritt wichtiger Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Sie ist somit zu einer internationalen Organisation von begrenzter und schwindender Bedeutung geworden. Auf die aktuellen Mitglieder der IRSG entfallen lediglich etwa 10 % der weltweiten Produktion und 25 % des weltweiten Verbrauchs von Naturkautschuk. (7) Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieser Abwärtstrend bei der Repräsentativität der IRSG in Zukunft ändert. (8) Durch die verringerte Anzahl an Mitgliedern, die Ausschöpfung der Geldreserven der IRSG sowie die Entwicklung des Wechselkurses EUR/SGD ist der Beitrag der Union zum Haushalt der IRSG wesentlich und im Steigen begriffen. (9) Die anhaltende Mitgliedschaft der Union in einer zwischenstaatlichen Organisation von begrenzter und schwindender Bedeutung wäre ineffizient. Die Union sollte daher aus der IRSG austreten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Europäische Union tritt aus der Internationalen Kautschukstudiengruppe aus. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2025. Im Namen des Rates Der Präsident M. HEUNICKE (1)  Zustimmung vom 8. Oktober 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2)  Beschluss 2002/651/EG des Rates vom 22. Juli 2002 über die Mitwirkung der Gemeinschaft in der Internationalen Kautschukstudiengruppe (ABl. L 215 vom 10.8.2002, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/651/oj). (3)  Beschluss 2011/664/EU des Rates vom 12. September 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe (ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/664/oj). (4)  Beschluss 2012/283/EU des Rates vom 24. April 2012 über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union (ABl. L 141 vom 31.5.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/283/oj). (5)   ABl. L 264 vom 8.10.2011, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/statute/2011/1008/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2163/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.