Europäische Union

2008/210/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

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19.3.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 80/1 BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer gebilligt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird. (3) Der Rat hat am 30. Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Albanien beschlossen (2). (4) Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor. (5) Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer angepasst wurde. (6) Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Albaniens auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden. (7) Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden Albaniens einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten. (8) Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt. Artikel 2 Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft. Artikel 3 Der Beschluss 2006/54/EG wird aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008. Im Namen des Rates Der Präsident D. RUPEL (1)   ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7). (2)  Beschluss 2006/54/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/519/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 1). (3)   ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82. ANHANG EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT ALBANIEN 2007 1.   EINLEITUNG Der Europäische Rat hat die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft soll die zweite Partnerschaft anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Albanien aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Albanien wird erwartet, dass das Land einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes. 2.   GRUNDSÄTZE Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für Albanien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden. 3.   PRIORITÄTEN Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Albanien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung. Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Albanien zu, die im Rahmen einer künftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können. Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider. 3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN Hauptprioritäten — Stärkung der Verwaltungskapazität in Vorbereitung auf die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) und der Verpflichtungen des Interimsabkommens (IA). — Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen den politischen Parteien sowie mit den Betroffenen über die Durchführung der Reformen. — Verbesserung der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Justizsystems, u. a. durch die Stärkung des verfassungsmäßigen Schutzes der Richter, die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten durch Auswahlverfahren, die Einrichtung eines leistungsorientierten Systems für die Beurteilung von Staatsanwälten und die Festlegung objektiver Regeln für die Fallzuweisung an Richter. — Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie 2007-2013 und der Empfehlungen aus dem Bewertungsbericht 2005 der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarats; konsequente Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsfällen innerhalb des Polizei- und des Justizapparats. — Umsetzung der vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte abgegebenen Empfehlungen für die Durchführung von Wahlen, insbesondere durch Verbesserung der Wählerlisten und Änderung des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, rechtzeitig vor den nächsten Parlamentswahlen. — Weitere Stärkung der Governance im öffentlichen Sektor durch die Förderung von Qualität und Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes und die Stärkung der Abteilung für öffentliche Verwaltung. — Abschluss der Entflechtung des staatlichen Elektrizitätsunternehmens KESH und Privatisierung seines Vertriebsarms. Stabilisierung der finanziellen Lage von KESH durch eine effizientere Gebührenerhebung und Anhebung der Preise auf ein kostendeckendes Niveau sowie Ausbau der Kapazitäten für die Stromerzeugung und die Vernetzung — Erzielung weiterer konkreter Ergebnisse bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, insbesondere durch nachrichtendienstlich unterstützte Polizeiarbeit und die Gewährleistung einer effizienten strafrechtlichen Verfolgung. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Regierung — Rechtzeitige Annahme der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration, damit diese im Haushaltsverfahren 2008/2009 berücksichtigt werden kann, wobei den Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Europäischen Integration Rechnung getragen werden muss; Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Beginn der Umsetzung. — Vollständige und wirksame Nutzung des integrierten Planungssystems, um engere Verbindungen zwischen politischen Zielen und der Haushaltsplanung und -durchführung zu schaffen. — Bessere Koordinierung der auf Integration in die EU ausgerichteten Maßnahmen auf allen Ebenen der Regierung durch eine umfassendere und konsistentere Konsultation der Ministerien, einschließlich der für die einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen Stellen und EU-Sachverständigen. — Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung und Bereitstellung entsprechend geschulter Mitarbeiter für das Ministerium für Europäische Integration und die für EU-Integration zuständigen Stellen der Fachministerien. — Gewährleistung einer ausreichenden Koordinierung der Verbesserung von Personenstandsregister und Adressenverzeichnis mit der Einführung des elektronischen Personalausweises und des biometrischen Reisepasses. Öffentliche Verwaltung — Gewährleistung der Durchsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und der einschlägigen Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung. — Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorschriften bei der Einstellung, Ernennung, Beförderung, Versetzung und Entlassung von Bediensteten, um einen rechenschaftspflichtigen und effizienten öffentlichen Dienst mit entsprechenden Kriterien für die berufliche Laufbahnentwicklung aufzubauen. Justizsystem — Abschluss, Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Justizreform und Verbesserung der Infrastruktur im Justizsektor. — Verbesserung der Koordinierung zwischen den Staatsanwälten und der Polizei, insbesondere durch den Einsatz des Fallbearbeitungssystems. — Sicherstellung der erforderlichen Rechtsvorschriften und Ressourcen für einen ausreichenden Zeugenschutz. Korruptionsbekämpfung — Harmonisierung des Zivil-, Handels- und Verwaltungsrechts mit dem Zivilrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption. — Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Ermittlung in Korruptionsfällen und zur Verfolgung der Täter. — Umsetzung der Rechtsvorschriften über Bestechung mit gebührender Berücksichtigung der interinstitutionellen Koordinierung. — Stärkung der Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes über die Vermögensangabe. — Klarere Formulierung der Vorschriften über die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter. — Klarere Formulierung der Vorschriften für den öffentlichen Zugang zu Informationen im Einklang mit den internationalen Standards. — Reduzierung der Zahl der Amtsträger, die Immunität genießen, und Gewährung der Immunität nur dann, wenn es wirklich angebracht ist. Menschenrechte und Schutz von Minderheiten Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften — Gewährleistung, dass alle für den Rechtsvollzug zuständigen Organe ihre Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich kennen und sie im Einklang mit dem Verhaltenskodex für den Strafvollzug und den von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, konsequent umsetzen. — Gewährleistung der Achtung der menschlichen Würde und persönlichen Sicherheit in Haftanstalten, Gefängnissen und psychiatrischen Einrichtungen im Einklang mit den internationalen Übereinkommen. Bürgerliche und politische Rechte — Angemessene Strafverfolgung von Angehörigen der Vollzugsorgane, die Misshandlungen begangen haben. — Besserer Zugang zur Justiz. — Gewährleistung der Einhaltung einschlägiger internationaler Übereinkünfte bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Strafanstalten. — Angleichung des albanischen Gesetzes gegen Verleumdung an die EU-Standards und Anwendung dieser Rechtsvorschriften. — Beschleunigung des Erlasses wirksamer Rechtsvorschriften zur Gewährleistung transparenter Eigentumsverhältnisse bei den Medien. — Vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften für die Printmedien und die Unabhängigkeit der Journalisten sowie Koordinierung neuer Rechtsvorschriften über die Meinungsfreiheit und Ausarbeitung umfassender Rechtsvorschriften für elektronische Medien im Einklang mit den EU-Standards. Soziale und wirtschaftliche Rechte — Weitere Maßnahmen zur Vermeidung häuslicher Gewalt. — Weitere Maßnahmen gegen Kinderarbeit, einschließlich des Erlasses angemessener Rechtsvorschriften und der Bereitstellung von Mitteln zur Gewährleistung der Rechte von Kindern. — Aufbau gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige, auch im Bereich der geistigen Gesundheit. — Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor jeglicher Form von Diskriminierung, auch durch Umsetzung von Rechtsvorschriften und Stärkung von Strukturen für die Gleichstellung von Frauen und Männern. — Beschleunigung der Erstregistrierung von Eigentumsrechten und der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Entschädigungsverfahren und deren angemessener Koordination mit der Initiative zur Klärung von Eigentumsfragen. Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz — Erfüllung der im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verankerten Verpflichtungen in ganz Albanien, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Minderheitensprachen bei Kontakten mit den Behörden, der Ausschilderung traditioneller Ortsnamen und der Festlegung angemessener Vorschriften für den Unterricht in den Minderheitensprachen. — Umsetzung der Nationalen Strategie für die Roma (als Teil der Regierungsstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) und Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel. — Förderung der Registrierung, einschließlich der Geburtenregistrierung, bei den Angehörigen der Roma-Minderheit. — Bereitstellung zuverlässiger Daten über Minderheitengruppen in Albanien. Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen — Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen, u. a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen sowie der wirksamen Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA). — Abschluss und wirksame Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und des Schmuggels, Zusammenarbeit im Justizbereich, Grenzschutz, Rückübernahme, Umweltschutz, Verkehr und Energie. Wirtschaftliche Kriterien — Fortsetzung einer auf Stabilität ausgerichteten Finanzpolitik, die auf die Konsolidierung des Haushalts, eine niedrige Inflationsrate und eine tragfähige Zahlungsbilanzposition ausgerichtet ist. — Fortsetzung der Finanzreform mit dem Ziel, die Steuerverwaltung und die Kapazitäten für das Schuldenmanagement zu stärken. — Fortsetzung einer Währungspolitik, die darauf abzielt, Preisstabilität zu erreichen und zu erhalten, um die Inflationserwartungen zu dämpfen und auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren. — Vollständige Einrichtung der Zentralstelle für Kreditinformation, um das rasch wachsende Kreditportfolio im Bankensystem abzusichern. — Einschränkung der Schattenwirtschaft durch effiziente und diskriminierungsfreie Durchsetzung des Steuerrechts und durch intensivere Bekämpfung von Steuerbetrug. Europäische Standards Binnenmarkt Freier Warenverkehr — Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten für das Konzept der Normung und Zertifizierung und seine Bedeutung im internationalen Handel. — Annahme und Beginn der Umsetzung der nationalen Marktüberwachungsstrategie für Industrieerzeugnisse und Nahrungsmittel. — Annahme neuer Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz, die mit dem Besitzstand im Einklang stehen. Ausbau der Abteilung für Verbraucherschutz. Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht — Klare Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauerhafter Bereitstellung von Dienstleistungen und Erfüllung der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. — Stärkung des Regelungsrahmens für die Aufsicht über den Banken- und Nichtbankensektor und Ausbau der Kapazität der Finanzaufsichtsbehörde. Freier Kapitalverkehr — Genehmigung des Immobilienerwerbs durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten in den durch die besonderen Verpflichtungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) festgelegten Grenzen. Zoll und Steuern — Weitere Angleichung der Zollvorschriften und -verfahren an den EU-Besitzstand; insbesondere Gewährleistung, dass die Regeln und Verfahren in Bezug auf Transit, Zolllager, Zollwert, physische Kontrollen und Risikomanagement den EU-Standards angeglichen werden. Gewährleistung der fristgerechten Aktualisierung des nationalen Zolltarifs anhand der neuesten Kombinierten Nomenklatur. — Vollständige Einführung des EDV-Systems für die Zollanmeldungen und die Bearbeitung von Zolldaten in allen Zollämtern. — Weitere Angleichung der Steuerbestimmungen, insbesondere der Verbrauchsteuervorschriften, an den EU-Besitzstand und Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, wobei gewährleistet werden muss, dass neue steuerliche Maßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen. — Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltung, insbesondere im Bereich Kontrollen und Audit, um eine wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. — Abschluss der Computerisierung der Zollämter. Wettbewerb — Stärkung der Wettbewerbskontrolle durch die Verbesserung des bestehenden Kartellrechts und seine Angleichung an den Besitzstand. — Ausbau der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde sowie Bereitstellung von qualifiziertem Personal und Schulungsmaßnahmen. — Annahme von Durchführungsbestimmungen für staatliche Beihilfen. — Weitere Aktualisierung des Verzeichnisses der staatlichen Beihilferegelungen. Öffentliches Auftragswesen — Durchsetzung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen und vollständige Angleichung an die EU-Standards, insbesondere im Versorgungssektor und in Bezug auf Rechtsbehelfe. — Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität des Amts für das öffentliche Auftragswesen, der für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Stellen in den Fachministerien und den lokalen Behörden sowie der zuständigen Gerichte. — Gewährleistung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen in diesem Bereich. Schutz der Rechte des geistigen Eigentums — Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für weitere Rechtsanpassungen und die Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums. — Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz für den Schutz dieser Rechte. — Intensivere Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. — Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten, der Vollzugsorgane und der Justiz für die Rechte des geistigen Eigentums. — Verbesserung der Rechtsvorschriften im Bereich des gewerblichen Eigentums. Beschäftigungs- und Sozialpolitik — Verbesserung der Sozialschutzsysteme und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung. — Annahme von Maßnahmen zur Erzielung höherer Schulbesuchsquoten im Sekundärbereich und der Kinder in ländlichen Gebieten, insbesondere Mädchen, sowie bei berufsbildenden Schulen. — Aufbau angemessener Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz. Bildung und Forschung — Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltung des Bildungswesens, der Lehrerausbildung und der Bildungsinfrastruktur. — Umsetzung des neuen Gesetzes über Hochschulbildung. Verstärkte Anstrengungen für eine umfassendere Teilnahme am Programm Tempus. WTO-Angelegenheiten — Stärkung der Verwaltungskapazität der Abteilung des Wirtschaftsministeriums für Beziehungen zur WTO und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Sektorbezogene Politik Industrie und KMU — Beschleunigung der Umsetzung der Europäischen Charta für kleine und mittlere Unternehmen. — Weitere Umsetzung der Aktionspläne für die Beseitigung administrativer Hindernisse für Unternehmen und Investitionen sowie die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Sicherstellung, dass die unternehmensbezogenen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren ohne Ermessensspielraum oder Diskriminierung ordnungsgemäß angewandt werden. Abbau obsoleter und ineffizienter Rechtsvorschriften durch einen „Guillotine-Mechanismus“. — Stärkung der politikorientierten Forschung zur Förderung der Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen und Durchführung von Förderprogrammen. Landwirtschaft und Fischerei — Annahme eines neuen Lebensmittelgesetzes im Einklang mit den EU-Standards, Stärkung des Lebensmittelsicherheitssystems und der entsprechenden Kontrollsysteme. — Ausbau der Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärdienste und Pflanzenschutz. — Verbesserung der Lebensmittelsicherheits-, Pflanzenschutz- und Veterinärvorschriften und Beginn ihrer Umsetzung. — Verbesserung des Systems für die Kennzeichnung von Rindern und die Registrierung ihrer Verbringung und Beginn der Einführung eines solchen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems für Schweine, Schafe und Ziegen. — Verbesserung der Tierseuchenkontrolle, einschließlich der Bereiche Probenahme und Berichterstattung. Umwelt — Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierung auf nationaler und lokaler Ebene. — Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. — Annahme einer Strategie zur weiteren Angleichung der Umweltvorschriften an den Besitzstand der EU und zur ordnungsgemäßen Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung. — Weitere Maßnahmen, um gegen die ökologischen Gefahrenherde auf der Sharra-Deponie für feste Abfälle und im Erdölförderungsgebiet Patos-Marinez vorzugehen. — Weitere Entwicklung und Umsetzung der Nationalen Strategie für die Wasserver- und -entsorgung und der Strategie für Wasserver- und -entsorgung im ländlichen Raum sowie Entwicklung und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die schrittweise Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich. — Umsetzung der internationalen Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes, denen Albanien beigetreten ist. Verkehr — Umsetzung des Nationalen Verkehrsentwicklungsplans einschließlich der Planung und Haushaltserstellung für die Instandhaltung der Sachwerte im Verkehrsbereich; Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für den Verkehrssektor, einschließlich der Strategie für den Eisenbahnsektor. — Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Aufbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa. — Verbesserung der Straßensicherheit u. a. durch die Angleichung an den Besitzstand der EU in den Bereichen Gewichte und Abmessungen, technische Überwachung, Kontrolle der Verkehrssicherheit, Führerscheine, Fahrtenschreiber und Kfz-Zulassungspapi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.