Europäische Union

2010/86/,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zur Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten

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12.2.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 39/4 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 20. Januar 2010 zur Wahl des Europäischen Bürgerbeauftragten (2010/86/EU, Euratom) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24 und Artikel 228, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a, unter Hinweis auf seinen Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), gestützt auf Artikel 204 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (2), in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 20. Januar 2010 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Herr Nikiforos DIAMANDOUROS wird zum Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt. Geschehen zu Straßburg am 20. Januar 2010. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident J. BUZEK (1)   ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15. (2)   ABl. C 216 vom 10.9.2009, S. 7.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.