Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/2442 der Europäischen Zentralbank vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2164 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2017/39)

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23.12.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 344/59 BESCHLUSS (EU) 2017/2442 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2164 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2017/39) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. (2) Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2017, die die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und von nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2017 in dem Beschluss (EU) 2016/2164 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/43) (2) genehmigt. (3) Am 19. Oktober 2017 beantragte das italienische Finanzministerium die Aufstockung des Volumens der Euro-Münzen, die Italien im Jahr 2017 ausgeben kann, von 96,0 Mio. EUR auf 141,0 Mio. EUR, um eine unerwartete Steigerung der Nachfrage nach Münzen befriedigen zu können. Die EZB genehmigt das vorgenannte Ersuchen um Aufstockung des Volumens der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Italien im Jahr 2017. (4) Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/2164 (EZB/2016/43) entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung Die Tabelle in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2016/2164 (EZB/2016/43) erhält folgende Fassung: (in Mio. EUR)   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2017   Umlaufmünzen Sammlermünzen Umfang der Ausgabe von Münzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Belgien 51,0 1,0 52,0 Deutschland 419,0 219,0 638,0 Estland 9,7 0,3 10,0 Irland 30,7 0,8 31,5 Griechenland 106,3 0,6 106,9 Spanien 359,3 30,0 389,3 Frankreich 224,3 51,0 275,3 Italien 139,2 1,8 141,0 Zypern 14,0 0,1 14,1 Lettland 16,3 0,3 16,6 Litauen 30,0 0,3 30,3 Luxemburg 17,7 0,2 17,9 Malta 10,2 0,2 10,4 Niederlande 25,0 4,0 29,0 Österreich 87,2 181,8 269,0 Portugal 62,0 3,0 65,0 Slowenien 24,0 2,0 26,0 Slowakei 15,6 1,4 17,0 Finnland 35,0 10,0 45,0 Insgesamt 1 676,5 507,8 2 184,3 “ Artikel 2 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam. Artikel 3 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Dezember 2017. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI (1)   ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123. (2)  Beschluss (EU) 2016/2164 der Europäischen Zentralbank vom 30. November 2016 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2017 (EZB/2016/43) (ABl. L 333 vom 8.12.2016, S. 73).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.