Europäische Union

79/313/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Simplec-Borehole Televiewer System, model CHH"

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Avis juridique important | 31979D0313 79/313/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Simplec-Borehole Televiewer System, model CHH" Amtsblatt Nr. L 076 vom 28/03/1979 S. 0015 - 0015 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0103 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8. März 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Simplec-Borehole Televiewer System, model CHH" (79/313/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 7. September 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Simplec-Borehole Televiewer System, model CHH", das bei der Erforschung von Rissen in Gesteinsformationen bei der Niederbringung von Brunnenbohrungen verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 12. Januar 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Fernbeobachtungsgerät handelt, mit dem die Struktur der Gesteinsformationen, in die der Schacht oder das Bohrloch niedergebracht wird, bestimmt werden kann. Es handelt sich dabei um ein Gerät mit den üblichen technischen Merkmalen, das zu besonderen Zwecken verwendet wird. Es besitzt nicht den Charakter eines für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts ; ausserdem wird es üblicherweise bei der Mineralölgewinnung verwendet. Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, kann ihm allein nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Simplec-Borehole Televiewer System, model CHH" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 8. März 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.